«Die Kesb nimmt mir mein Kind weg»


Jessica Nwokolo (38) macht den Behörden den Vorwurf, unverhältnismässig zu reagieren. Warum das Kind nicht bei der Mutter sein darf, ist unklar.

Die vergangenen zwei Monate verbrachte Sean (10) bei seiner Mutter in der kleinen, einfach eingerichteten Wohnung in der Nähe des Voltaplatzes. Niemand weiss, wann sie sich das nächste Mal wiedersehen und ob sie je wieder täglich zusammen sein können, bevor Sean erwachsen ist. «Ich verspüre eine grenzenlose Ohnmacht. Für mich bricht eine Welt zusammen, wenn sie ihn abholen», sagt Jessica Nwokolo. Obwohl die Behörden das Kind schon seit Jahren in Heimen fremdplatziert haben und es als wichtig erachten, dass Mutter und Kind getrennt sind, verbrachte Sean die vergangenen Wochen bei seiner Mutter. Dies, weil die Basler Kinder und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) keine andere Unterkunftslösung für das Kind gefunden habe, sagt Jessica Nwokolo.

Sean hat bei der Mutter sein Bett, seine Spielsachen, und im Flur vor der Haustüre steht sein Trottinett. Das soll er zurücklassen, geht es nach dem Willen der Basler Kesb. Mitnehmen will er aber das Lieblingsfoto von seiner Mutter. Es sei ihm das wichtigste von allen Gegenständen, sagt Sean.

Vor wenigen Tagen hat sich die Kesb bei Jessica Nwokolo gemeldet. «Sie haben mir gesagt, sie würden das Kind mit der Polizei holen, wenn ich es nicht hergebe», sagt Mutter Jessica Nwokolo. «Dabei habe ich gar nicht gesagt, dass ich Widerstand leiste. Es steht auch in einem Behördenbericht, dass sie ihre erlassene Massnahme mit aller Konsequenz umsetzen wollen. Bedeutet das jetzt, dass sie ihn in Handschellen abholen werden?»

Am Mittwochmorgen, als die BaZ mit Sean und Jessica Nwokolo sprach, waren Seans Koffer schon gepackt. Der Junge drängt sich an seine Mutter, weil er Angst hat, der Mann, der da gekommen ist und ihm Fragen stellt, gehöre zu jenen Frauen und Männern, die ihn wegbringen werden, nach Diemtigen, rund 140 Kilometer von Basel entfernt. «Ich möchte bei Mama bleiben», sagt er kaum hörbar und umklammert den Arm seiner Mutter. Und schon gar nicht möchte er so weit weg von Mama sein.

Für solche Sentimentalitäten haben die Basler Sozialbehörden aus dem Departement von Regierungsrat Christoph Brutschin (SP) kein Gehör. Sie haben entschieden. Die Mutter verliert das «Aufenthaltsbestimmungsrecht» für ihren Sohn. In einem Internat soll ein Beistand sich darum kümmern, dass Sean «Pflege, Erziehung und Ausbildung» erhält, wie es in einem Dokument heisst, das der BaZ vorliegt. Was Sean will, ist sekundär. «Die meisten Kinder, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht werden müssen, ‹wollen› das zunächst nicht. Sie fühlen sich schuldig, wenn sie die Eltern verlassen. Sie denken und erleben, dass die Eltern nicht allein zu­­rechtkommen und sehr unglücklich werden», sagt WSU-Generalsekretärin Brigitte Meyer.

Dem Kind keine Grenzen gesetzt

Für Anwalt Stefan Suter, der die Familie Nwokolo in dieser Angelegenheit vertritt, handelt die Kesb in diesem Fall mehr als unverhältnismässig. «Ein zehnjähriges Kind, das niemandem etwas zuleide getan hat, mittels Polizei­einsatz ins Berner Oberland zu verfrachten, wäre in jeder Hinsicht ­willkürlich», sagt Suter.

Doch was hat die Frau getan, dass die Behörden der Mutter das Kind wegnehmen? Dazu sagt die Kesb nichts. Auch will sie den Fall mit Hinweis auf den Datenschutz nicht kommentieren. Das WSU verweist grundsätzlich darauf, dass solche Fremdplatzierungs­entscheide im Rahmen einer mündlichen Verhandlung von der interdisziplinär zusammengesetzten Kesb-Spruchkammer getroffen würden. «Im Zentrum und an oberster Stelle von Kindesschutzmassnahmen steht das Kindeswohl», sagt Meyer.

Jessica Nwokolo weiss auch nicht richtig, was die Behörden ihr eigentlich vorwerfen: «Sie haben mir gesagt, ich hätte eine zu starke Beziehung zu meinem Kind. Und dann haben sie noch gesagt, dass das Heim das Beste für Sean sei. Und wenn ich das nicht akzeptieren wolle, dann werde das für mich Konsequenzen haben.»

Die Geschichte von Sean und den Basler Kesb-Behörden begann, als Sean vor fünf Jahren in den Kindergarten kam. Er war ein schwieriges Kind, zumindest schwieriger als andere Kinder. Er störte den Unterricht. Er lief mehrmals aus dem Kindergarten nach Hause zur Mutter. Die Kindergärtnerin warf überfordert das Handtuch, verständigte die Schulbehörde, und diese schaltete sofort den Kinder- und Jugenddienst (KJD) ein. Nach deren Untersuchung erfolgte das Urteil: Die Mutter sei überfordert, setze dem Kind keine Grenzen. «Mir hat niemand erklären können, welche Art von Grenzen denn genau gemeint sind», sagt Suter. «Jedenfalls ist das Kind nicht einfach nachts alleine auf der Strasse herumspaziert.»

Die Kesb sprach der Mutter die Fähigkeit ab, dem Jungen ein stabiles Umfeld zu geben und platzierte Sean in einem Kinderheim im Gellert. Doch auch dort waren die Pädagogen mit Spezialausbildung offensichtlich nicht in der Lage, dem Kind jenen Rahmen zu bieten, der bei der Mutter angeblich fehlte – jedenfalls flog der Junge aus der Schule. Warum? Das WSU schweigt dazu. Die Version von Sean geht so: Andere Schüler hätten ihm arglistige Streiche gespielt, hätten ihn ständig mit «blöden Witzen über mich» provoziert und die Lehrer hätten nichts gemacht. Irgendwann traf ihn das alles so sehr, dass er sich nicht mehr anders zu helfen wusste, als einem Mädchen die Türe zuzuhalten und sie aufzufordern, mit diesen «Spielchen» aufzuhören.

Kesb lässt Kind ohne Schule

Der Junge kam in weitere Heime. Nach Sommerau bei Sissach und in ein Kinderheim bei Effingen. Auf die Frage von Jessica Nwokolo, warum sie ihr Kind nicht bei sich grossziehen dürfe, hörte sie immer die gleiche Anwort: «Sie sagten mir, das Heim sei das Beste für meinen Sohn», so Nwokolo. Das galt offenbar nur so lange, bis die Basler Kesb keinen Platz für Sean hatte. Denn dann erlaubte sie ihm, bei der Mutter zu wohnen. Pikant: Obwohl der Junge in den vergangenen zwei Monaten bei der Mutter in Basel lebte, erhielt er keine Möglichkeit, in eine Schule zu gehen. Warum haben die Behörden dem Jungen das gesetzlich verankerte Recht auf Schule nicht gewährt? Diese Frage hat das WSU ebenfalls nicht beantwortet.

Für Anwalt Suter ist das widersprüchliche Verhalten der Behörden ein klarer Beleg dafür, dass die Lösungen der Kesb bei Sean nicht funktionieren und die Behörden unglaubwürdig sind. «Wir haben es mit einer sorgenden, ­liebenden Mutter zu tun, und das Kind will bei seiner Mutter bleiben. Mit einer mittels Zwang ausgeübten Verfrachtung in ein Kinderheim ins Berner Oberland würde das Kind schwer traumatisiert», sagt Suter. Die Behörden seien verpflichtet, nach dem Subsidiaritätsprinzip alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Lösung für Mutter und Kind hier in Basel zu finden. (Basler Zeitung)


Bazonline.ch


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