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SUMMARY:Das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall
DESCRIPTION:Das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall\n\nErste Erfahrungen der KESB Zürich\n\nAm 1. Juli 2014 ist das neue Sorgerecht in Kraft getreten\, welches die gemeinsame elterliche Sorge – unabhängig vom Zivilstand der Eltern - als Regelfall vorsieht. Dahinter steht die Überzeugung\, dass diese Lösung dem Wohl des Kindes in der Regel am besten entspricht. Das Kind hat einen Anspruch darauf\, dass seine Eltern gemeinsam Verantwortung für seine Entwicklung und Erziehung übernehmen. Von der gemeinsamen elterlichen Sorge soll nur abgewichen werden\, wenn feststeht\, dass eine andere Lösung die Interessen des Kindes ausnahmsweise besser wahrt.\n\nWelches sind die Möglichkeiten und Grenzen der neuen Bestimmungen?\n\n\tWas sind die ersten Erfahrungen der KESB Zürich bei der praktischen Umsetzung?\n\tWelche Probleme können mit der neuen Regelung auftreten?\n\nSuzanne Otz\, Behördenmitglied der KESB Zürich\, und RA lic. iur Pascale Armbruster\, Adjunktin\, veranschaulichen diese Fragen anhand praktischer Fallbeispiele.\n\nIm Anschluss an den inhaltlichen Teil der Veranstaltung können die Gespräche bei Brot\, Wein und Käse vertieft werden.\n\nAnmeldung unbedingt erforderlich bis 7. April 2015.\n\nOrt: Stadthaus\, Bibliothek zur Gleichstellung (4. Stock\, Raum Nr. 429)\, Stadthausquai 17\, 8001 Zürich\n\nVeranstalterin: Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich
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