Gemeinderat weigert sich zu zahlen: 270’000 Franken für einen Sozialfall


FREIENSTEIN-TEUFEN – ZH – 273’000 Franken – so viel soll Freienstein-Teufen für eine von der KESB vorgenommene Fremdplazierung bezahlen. Die Zürcher Gemeinde weigert sich.

Gemeinderätin und Sozialvorsteherin Saskia Meyer erschrak, als sie kürzlich die Post öffnete: Für die Unterbringung eines Jugendlichen in einer geschlossenen Wohngruppe soll die Gemeinde Freienstein-Teufen sofort 273’000 Franken bezahlen. Den Entscheid über die «superprovisorische Verfügung» fällte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bülach (KESB).

Der Gemeinderat von Freienstein-Teufen wurde darüber Anfang September auf einem A4-Blatt informiert, schreibt der «Wochenspiegel», eine im Zürcher Unterland erscheinende Wochenzeitung. Gemeinderätin und Sozialvorsteherin Meyer müsse nur unterschreiben, hiess es im Brief der KESB.

Doch Meyer weigert sich, ihre Unterschrift zu setzen. «Es kann doch nicht sein, dass wird als Gemeinde ohne die geringsten Kenntnisse des Falls zu besitzen einfach so blanko 273’000 Franken überweisen müssen», sagt sie. Der Gemeinderat wisse weder, wieso die Fremdplatzierung nötig wurde, noch ob es nicht auch günstigere Varianten gegeben habe.

273’000 Franken sind für das 2300 Einwohner zählende Dorf im Zürcher Unterland viel Geld. «Die Summe entspricht vier Steuerprozenten», sagt Meyer. Falls die Gemeinde den Betrag bezahlen müsse, sei nicht auszuschliessen, dass der Gemeinderat eine Steuererhöhung beantragen müsse.

Mit 750 Franken pro Tag seien die Kosten der Massnahme zudem «gewaltig hoch», kritisiert Meyer. Die Sozialbehörde sei nur verpflichtet, die Unterhaltskosten zu bezahlen und das seien 30 Fr. pro Tag, also rund 11’000 Franken pro Jahr. Dementsprechend müssten die weiteren Kosten vom Kanton übernommen werden, schrieb Gemeindepräsident Oliver Müller in einem Antwortschreiben an die KESB.

Der Fall ist hängig. Vorerst kämpft Sozialvorsteherin Meyer mit rechtlichen Mitteln gegen die Forderung der KESB.

Ob die Rechnung am Ende tatsächlich so hoch ausfallen wird, ist aber noch nicht gesagt. «Das ist keine definitive Massnahme, sondern eine, die nur vorübergehend und bei grosser Dringlichkeit ergriffen wird», wehrt sich Ruedi Winet, Präsident der Zürcher KESB, gegenüber dem Nachrichtenportal «Watson» gegen Meyers Hochrechnung. «Es kann davon ausgegangen werden, dass spätestens nach drei Monaten eine deutlich günstigere Betreuungsvariante gefunden ist», so Winet. (btg)


Blick.ch


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Veröffentlicht unter Allgemein, Finanzen, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Politik, Staat, Widerstand