Happy Birthday: 723 Jahre Schweizer Eidgenossenschaft !

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Bundesbrief datiert auf Anfang August 1291

1. Angesichts der schwierigen Zeitumstände sichern sich die Leute und Gemeinden von Uri, Schwyz und Nidwalden mit allen Mitteln gegenseitig Hilfe zu gegen alle, die ihnen innerhalb wie ausserhalb ihrer Täler Gewalt oder Unrecht antun.

2. Jede Gemeinde hilft der andern mit Rat und Tat und auf eigene Kosten bei Übergriffen gegen Personen oder Sachen innerhalb und ausserhalb der Täler und bekräftigt diese Vereinbarung eidlich in Bestätigung und Erneuerung einer älteren Übereinkunft.

3. Jeder soll aber gemäss seinem Stand weiterhin seinem Herrn dienen.

4. Das Richteramt in den Tälern darf nicht gekauft und nur von Landleuten ausgeübt werden.

5. Streit unter Eidgenossen soll von den Einsichtigsten geschlichtet, deren Entscheidung von allen geschützt werden.

6. Auf Mord steht die Todesstrafe. Ein flüchtiger Mörder darf nie mehr zurückkehren. Wer ihn aufnimmt, wird ebenfalls des Landes verwiesen, bis ihn die Eidgenossen zurückrufen.

7. Brandstifter verlieren das Landrecht, und wer einen solchen in den Tälern aufnimmt und beschützt, haftet für den angerichteten Schaden.

8. Wer einen Eidgenossen beraubt oder irgendwie schädigt, haftet mit seinem Vermögen in den Tälern.

9. Schuldner oder Bürgen dürfen nur mit richterlicher Erlaubnis gepfändet werden.

10. Jeder hat seinem Richter zu gehorchen und gegebenenfalls anzugeben, vor welchem Richter im Tal er sich zu verantworten hat.

11. Wer einen Richterspruch nicht befolgt und dadurch einen Eidgenossen schädigt, soll von allen andern zur Wiedergutmachung gezwungen werden.

12. Krieg oder Streit zwischen Eidgenossen soll schiedsgerichtlich beigelegt werden, und wenn ein Teil sich dem Schiedsspruch nicht unterziehen oder die Entschädigung nicht leisten will, so sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen.

13. Diese Ordnungen zum Gemeinwohl sollen unbefristet gelten.

Versehen mit den Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler, wird die Urkunde Anfang August 1291 ausgefertigt.


Bundesbrief von 1291


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Gesetz, Staat