Luxus-Segeltörn für «Carlos von Schmerikon»


Er wird bereits als «Carlos von Schmerikon» bezeichnet: Der Jugendliche B. K. befindet sich auf einem staatlich verordneten Segeltörn. Die unkonventionelle Therapie-Massnahme muss die Gemeinde berappen.

Seit vier Monaten schippert B. K.* aus Schmerikon SG auf dem «Jugendschiff Salomon» durch das Mittelmeer und den Atlantik. Unfreiwillig. Der 14-Jährige wurde aufs Meer geschickt, nachdem die Behörden auf dem Festland keine Perspektive mehr für den schwer erziehbaren Jugendlichen sahen.

390 Franken kostet die Therapie pro Tag. Bei einer vorgesehenen Mindestdauer von 40 Wochen macht das rund 110’000 Franken – exklusive Nebenkosten von 360 Franken pro Monat. Weil die Mutter die Kosten selbst nicht tragen kann, muss Gemeinde Schmerikon die Rechnung bezahlen, wie die «Obersee Nachrichten» heute berichten.

Dabei ist jetzt schon klar, dass die Kosten für die 3500-Einwohner-Gemeinde noch viel höher ausfallen werden. Denn die Therapie scheint bei B. bislang nicht zu fruchten. Es fehle ihm an «sozialen Kompetenzen», die «Sorgfalt» sei ungenügend. Darum muss er mehrere Wochen länger auf dem Schiff bleiben, das von einer Stiftung mit Sitz im Kanton Bern geführt wird. Wäre er ein ganzes Jahr auf dem Schiff, würde die Therapie schon 157’000 Franken kosten.
KESB ordnete Segeltörn an

An die Stiftung verwiesen wurde B. von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Gegen den Willen seiner Mutter verordnete sie B. die Schiffstherapie. Sie hat ihren Sohn nach eigenen Angaben auf ein Internat im Berner Oberland schicken wollen – für «nur» 60’000 Franken jährlich. Doch das war den Behörden offenbar nicht erfolgsversprechend genug. Sie entzogen der Mutter die Obhut und ordneten die Schiffs-Therapie als «fürsorgerische Massnahme» an.

«Meine Schule wäre viel günstiger gewesen und ich hätte meinen Sohn in der Nähe gehabt», kritisiert die Mutter den KESB-Entscheid. «Ausserdem hätte er dort einen Schulabschluss bekommen.»

Doch vor der Verwaltungs-Rekurskommission des Kantons St. Gallen und dem Kantonsgericht stiess die Frau auf taube Ohren. B. bleibt auf dem Schiff, ob sie will oder nicht. Am Sonntag darf sie jeweils mit ihrem Sohn telefonieren – maximal 20 Minuten.


Blick.ch


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Veröffentlicht unter Finanzen, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Politik, Widerstand