«Mein Ex veranstaltet einen Rachefeldzug»

Seit Juli bekommen getrennte Eltern fast in jedem Fall das gemeinsame Sorgerecht. Eine Mutter klagt, ihr Ex missbrauche die Gesetzesänderung. Rechtlich hat sie aber einen schweren Stand.

Seit 2011 ist Sabina S.* von ihrem Exfreund getrennt. Am gemeinsamen, heute fünfjährigen Sohn habe ihr Ex-Partner nie Interesse gezeigt, sagt S.: «Zuerst wollte ich, dass er Verantwortung übernimmt. Doch er stellte sich quer und brachte unseren Sohn sogar absichtlich in gefährliche Situationen, damit er sich nicht mehr um ihn kümmern muss.» Ihr Ex-Partner sei betrunken oder unter dem Einfluss von Psychopharmaka aufgekreuzt und habe dem Kind Lebensmittel gegeben, auf das es allergisch reagiere. Sie selber habe er zudem immer wieder verbal und körperlich bedrängt.

Schliesslich habe sie erwirkt, dass der Ex-Partner seinen Sohn nur noch unter Aufsicht sehen darf. «Er drohte, er werde trotzdem einen Weg finden, in meinem Leben präsent zu bleiben.» Dies gelang ihm laut Sabina S. diesen Sommer. Am 1. Juli trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die es getrennten Paaren erlaubt, rückwirkend das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Der Ex-Partner von Sabina S. machte von dieser Möglichkeit Gebrauch. «Seither tyrannisiert er uns. Sein einziges Ziel ist es, uns unser Leben schwerzumachen. Es ist die Hölle», so S. Es sei nun an ihr, zu beweisen, dass er dem Kind schaden könnte – ansonsten bekomme er das Sorgerecht. «Das ist sein persönlicher Rachefeldzug.»

«Rachemotive nicht auszuschliessen»

Ob die Vorwürfe begründet sind, konnte 20 Minuten nicht verifizieren. Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der betroffenen Gemeinde heisst es, man nehme zu laufenden Verfahren keine Stellung. Eine Umfrage bei anderen Kesb-Stellen zeigt jedoch: Die Gesetzesänderung birgt Konfliktpotenzial.

Patrick Fassbind, Präsident der Kinderschutzbehörde Bern, sagt: «Es ist klar, dass es bei Eltern, die sich nicht bereits schon vor Inkrafttreten des neuen Rechts einigen konnten, auch in einem solchen Verfahren schwierig wird.» Schnell würden alte Wunden wieder aufgerissen. Andreas Hildebrand, Präsident der Kesb Arbon, bestätigt, es liege deshalb in der Natur der Sache, dass rückwirkende Sorgerechtsanträge öfter strittig seien. «Es ist nicht auszuschliessen, dass es einzelne Fälle gibt, in denen ein Rachemotiv eine Rolle spielt.»

Trotzdem wird das gemeinsame Sorgerecht auch in den meisten nicht-einvernehmlichen Fällen erteilt. «Der Gesetzgeber will das ganz klar so», sagt Peter Moser, Leiter der Kesb Basel-Stadt. Mutter und Vater sollen das Sorgerecht wenn immer möglich gemeinsam ausüben. Nur, wenn das Kindeswohl «schwerwiegend gefährdet» und einer der Partner «qualifiziert kooperationsunfähig» sei, könne das Sorgerecht verweigert werden. «Jemanden als unzuverlässig zu bezeichnen oder auf vergangene Streitigkeiten zu verweisen, reicht als Grund nicht aus.»

Was ist zumutbar?

Wehrt sich ein Elternteil gegen das gemeinsame Sorgerecht, liegt deshalb in der Regel auch an ihm, seine Gründe dafür darzulegen. Patrick Fassbind versichert: «Liegen uns Hinweise auf eine – nach neuem Recht zu beachtende – Kindswohlgefährdung vor, dann klären wir diese umfassend ab.» In Zweifelsfällen würden Sozialabklärungen gemacht und falls nötig auch psychologische Gutachten in Auftrag gegeben.

Sabine S. versteht die Welt nicht mehr: «Es kann doch nicht sein, dass man nur schweren Gewalttätern das Sorgerecht entzieht!» Auch, wenn ein Vater weniger schwerwiegende Defizite habe, könne er sein Kind gefährden. Für Markus Theunert, Präsident von Männer.ch, ist es hingegen richtig, dass der Gesetzgeber die Latte dafür hoch legt. «Jedes Kind hat Anspruch auf alltagsnahen Kontakt zu beiden Elternteilen. Und die Väter haben das Recht, bei grundlegenden Entscheiden im Leben ihrer Kinder mitentscheiden zu können.» Nur extreme Umstände würden es rechtfertigen, einen Elternteil vom Sorgerecht auszuschliessen. «Wie diese Kriterien zu definieren sind, bestimmt das Gesetz, nicht das Empfinden der Mütter.»

*Name geändert


20 Minuten


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