«Noch vier Jahre, dann komme ich zu dir»

Die Bischofszeller Vormundschaftsbehörde plaziert die verwaiste Mirjam in einem Heim – für 90 000 Franken pro Jahr. Die Grossmutter darf nicht mehr für sie sorgen. Das Heim soll Mirjam Stabilität geben, doch die Leiter wechseln ständig.

DINGENHART. Am Sonntagmorgen wird Gisela Bischoff von ihrer Enkelin besonders gebraucht. Denn die 14-Jährige spürt den bevorstehenden Abschied. «Sie umarmt uns und sagt, ich habe euch so lieb», erzählt die 75jährige Grossmutter und wischt sich eine Träne aus dem Auge. Mirjam (Name geändert) behandelt Bischoffs zweiten Mann, den 63jährigen Herbert Ehrenbold, als Grossvater. Zu «Ömeli und Öpeli» ins gemütliche Bauernhaus in Dingenhart bei Frauenfeld kann sie allerdings nur alle ein bis zwei Monate für ein Wochenende kommen.

An Weihnachten 2009 begann das Leiden, das für Gisela Bischoff und ihre Enkelin bis heute nicht aufgehört hat. Die ehemalige Inhaberin der Frauenfelder Privatschule «Neue Schule» hat darüber ein Buch geschrieben und unter einem Pseudonym in einem Bezahlverlag veröffentlicht. «Es war eine Therapie», sagt Bischoff. Das Buch hätte ein besseres Lektorat verdient, denn es erzählt eine ergreifende Geschichte.

Privatlehrerin engagiert

Am 25. Dezember 2009 stirbt überraschend Gisela Bischoffs 37jährige Tochter, die mit ihrem Freund und ihrer Tochter Mirjam in Bischofszell wohnt. Die Grossmutter und ihr Mann nehmen die achtjährige Enkelin für die nächsten zweieinhalb Jahre in ihre Obhut. Das erste Vierteljahr verbringen sie in der Toscana, wohin Bischoff und Ehrenbold vor zwanzig Jahren ausgewandert sind und ein florierendes Weingut aufgebaut haben. Bischoff organisiert notfallmässig eine Privatlehrerin für Mirjam.

Im Einverständnis mit der Vormundschaftsbehörde Bischofszell besucht Mirjam danach in Bottighofen die Schule. Bischoffs Sohn, der Götti von Mirjam, wohnt da. Ehrenbold hat eine Wohnung im Bodenseedorf, wo sich auch der Geschäftssitz seiner kleinen Weinhandlung befindet. Die Grosseltern leben mit Mirjam in Bottighofen und fahren mit ihr wenn möglich ins Haus in Dingenhart, das Bischoff beim Wegzug nach Italien behalten hatte.

Für den Entscheid über das Sorgerecht wartet die Vormundschaftsbehörde ein Gutachten des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD) Weinfelden ab. Bischoff drängt auf den Termin mit dessen Leiterin, da sie die Angelegenheit wegen Mirjam für dringend hält, auch weil sie ihre eigene Zukunft planen will. Die erste Begegnung, auf die sie ein Jahr wartet, beschreibt Bischoff in ihrem Buch: «Am 23.03.2011 lerne ich in Weinfelden Frau Dr. H. kennen, die bei der Begrüssung gleich meine Anrede <Grüss Gott, Frau H., freut mich!> korrigiert: Kein Problem. Es steht mir fern, jemandem das letzte Hemd zu nehmen.»

Sofort ins Heim

Der zweite Schrecken nach dem Tod ihrer Tochter ereilt Bischoff, als die Bischofszeller Vormundschaftsbehörde unter dem Präsidium von CVP-Stadträtin Christina Forster am 25. April 2012 Mirjam in einem Kreuzlinger Kinderheim plaziert. Bereits fünf Tage später muss sie dort einziehen. Die Behörde stützt sich auf das KJPD-Gutachten, das der Ostschweiz am Sonntag vorliegt. Es rät davon ab, der Grossmutter das Sorgerecht zuzuteilen. Der Grund ist erstaunlicherweise deren Alter. Gisela Bischoff macht auch drei Jahre später einen gesunden und zupackenden Eindruck. Nach dem Interview reist sie in die Toscana. Beim Wimmen legt sie wieder selber Hand an, da der geplante Verkauf des Weinguts nicht zustande gekommen ist.

Zwar räumt die Gutachterin Regula Hotz ein, dass es angemessen war, Mirjam nach dem Tod ihrer Mutter bei den Grosseltern unter Einbezug des Göttis unterzubringen. Sie sieht auch, dass Mirjam bei ihnen bleiben will. Doch das «Risiko erzieherischer Überforderung gerade angesichts von Mirjams beginnender Pubertät» sei beträchtlich. Das Beste für Mirjam sei «ein neutrales, stabiles, kinderorientiertes, Beziehungen zu Gleichaltrigen vermittelndes erzieherisches Milieu», was «praktisch nur von einer professionellen Institution geboten werden» könne.

Suggestivfragen

Bischoff weist die Unterstellung entschieden zurück, dass sie von der Erziehung Mirjams hätte überfordert sein können. Die Gutachterin habe sie mit Suggestivfragen zu einem solchen Bekenntnis drängen wollen. Bischoff verdächtigt die Gutachterin, sie habe dem Kinderheim einen Gefallen tun wollen.

«Es kommt der Verdacht auf», schreibt sie, «dass eine nächste Generation die unprofessionelle Trennung vieler Kinder von ihren Familien» aufzuarbeiten haben werde, wie dies bei der Verdingkinder-Tragödie der Fall sei.

Auch der Bottighofer Schulpsychologe, der Mirjam behandelt hat, empfiehlt eine Heimplazierung. In seinem Gutachten behauptet er, Bischoff und ihr Mann seien zerstritten. Das sei frei erfunden, versichern Bischoff und Ehrenbold. Bischoff fügt an: «Selbst wenn eine Familie Defizite hat, ist eine Familie für ein Kind besser als eine Fremdplazierung.»

Das Thurgauer Justizdepartement weist den Rekurs von Bischoff ab. Auf einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht verzichtet sie. Damit Mirjam nicht weiter hin und her gerissen wird, akzeptiert sie die Plazierung im Kinderheim bis Frühling 2013, wenn über den Übertritt in die Oberstufe entschieden werden muss.

Bischofszell muss zahlen

Gegen die Kostenübernahme für den Heimplatz wehrt sie sich erfolgreich. Nach ihren Angaben bleiben die Kosten von jährlich 90 000 Franken an der Stadt Bischofszell hängen. Der Berufsbeistand schickt Mirjam ohne Rücksprache mit der Grossmutter in die Oberstufe Kreuzlingen. Er weiss nichts von einem Vertrag zwischen der Grossmutter und dem Departement, der Bischoff nach eigenen Angaben ein Mitspracherecht zusichert. Inzwischen hat die neue Kesb Weinfelden die Vormundschaftsbehörde abgelöst. Von der Kesb und dem Berufsbeistand fühle sie sich schlecht behandelt, sagt Bischoff. Beide hätten auf ihre Anfrage immer erklärt, sie seien überlastet.

Das Kinderheim bietet alles andere als die verheissene Stabilität. Die langjährige Leiterin geht bald nach Mirjams Einzug, ihre Nachfolger bleiben nur kurz. Einmal ruft Mirjam nach einer Schlägerei mit andern Heimkindern heulend die Grossmutter an: «Oma, ich will nach Hause. Ich halte das nicht mehr aus.» Der Wunsch wird ihr nicht erfüllt. Am 20. April 2014 plaziert ihr Vormund Mirjam in einer Pflegefamilie in einem andern Kanton.

«Nur eine Facette des Ganzen»

Alt SP-Regierungsrat Claudius Graf-Schelling setzte sich in seiner Amtszeit für die Anliegen ehemaliger Verdingkinder ein. Der Fall Mirjam ist ihm nicht bekannt. Den «abwegigen Vergleich mit den Verdingkindern» hält er allerdings für «eine Verharmlosung der Verdingkinderzeit». Heute gebe es einen umfassenden Rechtsschutz: «Wer sein Recht nicht ausnützt, allenfalls bis ans Bundesgericht, soll nachher ruhig sein

Die Bischofszeller Stadträtin Christina Forster sagt: «In Bischofszell ist uns nicht bekannt, dass eine minderjährige Klientin ihren Fall in der Öffentlichkeit ausgebreitet haben will. Deshalb halten wir uns ans Amtsgeheimnis.» Die Schilderung der Grossmutter sei nur eine Facette des Ganzen und ergebe kein fundiertes Gesamtbild. Der suggerierte Betrag entspreche bei weitem nicht den tatsächlichen Verhältnissen.

Die KJPD-Leiterin Regula Hotz erklärt, sie dürfe keine Stellung nehmen zu einem Einzelfall. Die Präsidentin der Kesb Weinfelden, Claudia Semadeni, hat am Donnerstag mitgeteilt, sie werde «aufgrund Arbeitsauslastung» erst nächste Woche Stellung nehmen können.

Als sich Mirjam im März 2015 wieder einmal in Dingenhart verabschieden muss, sagt sie: «Oma, noch vier Jahre und dann komme ich zu dir runter.»

Giulia Binger, «Das Staatskind, Ein Ausnahmefall?», Novumverlag 2015.

(THOMAS WUNDERLIN)


Tagblatt.ch


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