ZAFI – Zuerst Arbeit für Inländer

ZAFI

Der Verein «VISIONswiss für unsere Kinder» hat am 14. Februar 2017 die Volksinitiative «Zuerst Arbeit für Inländer (ZAFI), Artikel 121b» bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Es wird höchste Zeit, dass unsere, in der Schweiz wohnhafte Bevölkerung wieder eine bessere Chance hat, eine Anstellung zu finden, auch wenn jemand unter 25 Jahren ist oder das Alter von 50 Jahren bereits überschritten hat.

Im Jahr 2016 waren in der Schweiz gemäss Erwerbslosigkeitsstatistik (ILO) 226’000 Personen erwerbslos. Das sind gegenüber 2001 (96’100 Personen) mehr als doppelt so viele. In Prozent stieg die Erwerbslosigkeit in der gleichen Zeit von 2.4% (2001) auf 4.6% im Jahr 2016. Die Jugenderwerbslosigkeit in der Schweiz kletterte im Jahr 2016 kurzzeitig auf 8.3%. Dsas ist bald jeder zehnte Jugendliche der keine Arbeit hat und das in der Schweiz.
Warum ist «ZAFI – Zuerst Arbeit für Inländer» für uns Inländer von Bedeutung

«ZAFI – Zuerst Arbeit für Inländer» schränkt die Zuwanderung stark ein, sobald die Erwerbslosigkeit 3.5% übersteigt. Während dieser Zeit können nur Inländer gemäss Gesetzesdefinition des Artikels 121b Absatz 2 und Absatz 3 eingestellt werden.

ZAFI schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der wenig verdienenden und den Mittelstand mit Wohnsitz in der Schweiz vor einem Austausch durch billige Arbeitskräfte aus dem Ausland und somit auch vor willkürlicher Entlassung.

ZAFI verbessert die Chancen von Jugendlichen auf einen Arbeitsplatz nach der Berufslehre oder Studium und bietet somit für die Jugendlichen eine bessere Chance, schon früh in den Wirtschaftsprozess integriert zu werden und nicht auf der Strasse zu landen.

ZAFI wird den Ü50iger den Zugang zur Arbeit wieder erleichtern. Es macht keinen Sinn, wenn wir das AHV-Alter erhöhen, aber die Menschen dann in Sozialämtern aufgefangen werden müssen, weil sie niemand mehr einstellt.

ZAFI schützt aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Grenzkantonen, wie das Tessin, Basel, Genf, usw. vor dem zunehmenden Strom von Grenzgängern, welche günstig im nahen Ausland leben und dadurch billig arbeiten kommen – und zusätzlich verringert ZAFI auch den Ökowahnsinn, wenn Grenzgänger bis zu 4 Std. Arbeitsweg pro Tag mit dem Auto in Kauf nehmen.

ZAFI lässt aber zu, dass Personen aus dem Ausland auch während der Einschränkungsphase gesucht werden können, sofern der Bundesrat auf Gesuch hin ein Kontingent für einen Beruf bewilligt, die einer in der Schweiz anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss gemäss der Berufsbildungsgesetzgebung angehören und die Arbeitslosigkeit in diesem Beruf gemäss SECO unter 1 Prozent liegt.

ZAFI schützt keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hochlohnsegment. Fachkräfte im Hochlohnsegment, wie Spitzenmanager, Spezialisten aber auch Ärzte und andere, sind von der Einschränkung der Zuwanderung ausgeschlossen und können immer aus dem Ausland rekrutiert werden, sofern das Gehalt für den zu besetzenden Arbeitsplatz mehr als das Doppelte des Äquivalenzeinkommens beträgt. Zum heutigen Zeitpunkt wären das ein Nettoeinkommen ab 117‘000 CHF.

ZAFI fordert den Bund auf, in die Umschulung und Weiterbildung von Bürgerinnen und Bürger zu investieren, welche in der Schweiz wohnhaft sind.

ZAFI sagt ganz klar, dass das Personen-Freizügigkeitsabkommen innert drei Monaten nach der Abstimmung zu kündigen ist, sofern die EU den Inhalt von ZAFI nicht akzeptiert. Wir sagen, wenn die Erwerbslosigkeit unserer Bürgerinnen und Bürger, infolge des Freizügigkeitsabkommens mit der EU nicht eigenständig gesteuert werden kann und somit Tragödien nicht verhindert werden können, muss die Personenfreizügigkeit gekündigt werden.

Jeder ist einmal Ü50 und wer hätte im Jahr 2002 geglaubt, dass diese Generation bald keine Arbeit mehr findet. Zudem ist es für die Schweiz eine traurige, aber auch besorgniserregende Entwicklung, wenn unsere Jugendarbeitslosigkeit über 8% aufweist. Denn unsere Jugend ist unsere Zukunft.

ZAFI – Zuerst Arbeit für Inländer, weil wir es für uns und unsere Kinder tun müssen.

Die Erwerbslosigkeit ist seit der Einführung der Personenfreizügigkeit auf Höchststand.

Mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) Artikel 121 a), hätte die Einwanderung kontrolliert werden können. Bundes-Bern hat uns mit der NICHT-Umsetzung der MEI mitgeteilt, dass es unsere Politikerinnen und Politiker nicht interessiert, ob Jugendliche als Berufslehrabgänger, ältere Menschen, Secondo‘s oder Zuwanderer, einer Arbeit in der Schweiz weiterhin nachgehen können.

Besonders betroffen von der Arbeitslosigkeit sind junge Menschen unter 25 Jahren und Menschen über 50 Jahren.

Die Politiker, die von Bürgerinnen und Bürger in Treu und Glauben als unsere Vertreter nach Bern gewählt wurden, haben knapp nach den Wahlen 2015 das klare Signal ausgesendet, dass sie die Schweiz in Einwanderungsfragen nicht nach dem Willen des Schweizer Volkes, sondern nach dem Willen ausländischer und inländischer Mächte vertreten werden.

EU, internationales Recht und eigene Interessen der Politiker kommen in der Schweiz heute vor dem Volk.

Wenn das eigene Land seinem eigenen Volk die Möglichkeit eine Arbeit zu finden, in demokratieverachtender Weise erschwert, so wird dieses Land mit seinem Volk der Gefahr ausgesetzt, durch soziale Unruhen seinen sozialen Frieden, seine Stabilität und sein Kapital zu verlieren.

Jeder Friede und jedes Friedensprojekt werden scheitern, wenn es dem Land nicht gelingt, den Menschen auf der Basis von zufriedenstellender Arbeit, ein Einkommen, eine Ausbildung und Wohlstand zu ermöglichen.

Während Jahrzehnten hat es die Führung der Schweiz verstanden, auch mittels Kontingenten als Steuerung, unsere Schweiz zu einem der wohlhabendsten Länder der Welt gedeihen zu lassen. Das Volk hat dies mit Verzicht auf 6 Wochen Ferien, auf 35 Stunden Wochenarbeitszeit usw. in demokratischer Weise verdankt.

Menschen, die dieses Land aufgebaut, in unsere Sozialwerke einbezahlt und sich für den Wohlstand unter Verzicht auf Freiheiten eingesetzt haben, haben den gerechten Anspruch, dass sich die Politik für sie einsetzt.

Hohe Zuwanderung führt zu hohen Kosten für die Infrastruktur und die hohe Erwerbslosigkeit führt zu hohen Kosten bei den sozialen Ausgaben, was die Kosten für Gemeinde, Kanton und Bund enorm belastet. Eine längere Rezession würde unser erfolgreiches Land mit hoher Wahrscheinlichkeit schon heute endgültig in den Abgrund fahren. Dieser Preis ist zu hoch, nur um der wirtschaftlichen Elite zu gefallen oder die Macht auf der Armut des Volkes zu aufzubauen.

Wir haben das Recht, vor den Nachteilen durch den Import von billigen Arbeitskräften aus dem Ausland, geschützt zu werden.

Richard Koller, Präsident


ZAFI.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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