
Kanton Zürich Gesundheitsgesetz (GesG)
Publikationsdatum: 01.01.2026
- Der Regierungsrat kann nach Art. 22 EpG Impfungen obligatorisch erklären [Art. 54 Abs. 2 GesG].
- Mit Busse bis Fr. 50’000 wird bestraft, wer vorsätzlich eine gestützt auf § 54 Abs. 2 obligatorisch erklärte Impfung verweigert [Art. 61 Abs. 1 lit. m GesG].
































Liebe St. Gallerinnen und St. Galler,
Wieso die Aufregung wegen läppischen 20’000 Franken Busse. Bei uns sind es zweieinhalb mal soviel… 😉