Kanton Zürich: Mit Busse bis Fr. 50’000 wird bestraft, wer vorsätzlich eine obligatorisch erklärte Impfung verweigert

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Kanton Zürich Gesundheitsgesetz (GesG)

Publikationsdatum: 01.01.2026

  • Der Regierungsrat kann nach Art. 22 EpG Impfungen obligatorisch erklären [Art. 54 Abs. 2 GesG].
  • Mit Busse bis Fr. 50’000 wird bestraft, wer vorsätzlich eine gestützt auf § 54 Abs. 2 obligatorisch erklärte Impfung verweigert [Art. 61 Abs. 1 lit. m GesG].



Gesundheitsgesetz (GesG)


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, COVID-19, Eidgenössische Volksinitiativen, Einkommensteuer, Finanzen, Gemeinde Wald ZH, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, MANIFEST, Natur, Politik, Staat, Widerstand
One comment on “Kanton Zürich: Mit Busse bis Fr. 50’000 wird bestraft, wer vorsätzlich eine obligatorisch erklärte Impfung verweigert
  1. WIDERSTAND sagt:

    Liebe St. Gallerinnen und St. Galler,
    Wieso die Aufregung wegen läppischen 20’000 Franken Busse. Bei uns sind es zweieinhalb mal soviel… 😉