Gefährdungsmeldung vom 25. November 2014



Vater Entfremdung ist eine psychische und seelische Kindeswohlgefährdung! Und wenn diese bereits seit fast sieben Jahren, auf Wunsch der Kindesmutter und Billigung der Behörden ge­schieht, mehr als nur Rechts- und Verfassungs­wid­rig!!!

Die KESB Kreuzlingen verweigern mir seit mehr als 27 Monaten (1.1.2013) zu UNRECHT und GRUNDLOS jegliche Rechte und Informationen zu meiner leiblichen Tochter. Es gab weder eine Einladung zum Gespräch, Anhörung, Mediation, Therapie (Eltern/Kind) oder sonst wie Hilfe, Ratschläge oder Lösungen um diese schädigende Entfremdung zueinander einzudämmen und aufzulösen.

Der gesamte Kanton Thurgau inkl. Regierungsrat, hat nachweislich mit seinen Behörden, Ämter und Institutionen diese Entfremdung stillschweigend und bis zum heutigen Tag (fast 7 Jahre) unterstützt! [AKTEN]

GEGEN RECHT UND GESETZ, VERSTAND UND VERNUNFT


"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"