Ein Vater kämpft gegen die KESB: Bundesgericht beruft öffentliche Beratung ein

Das Bundesgericht beruft wegen eines aussergewöhnlichen Falls eine seiner seltenen öffentlichen Beratungen ein.

Acht Ferienfotos werden am Dienstag auf den schweren Holztischen von fünf Bundesrichtern liegen, zwischen Hunderten Seiten Akten. Es sind Bilder einer glücklichen Familie. Vater Sepsook «Sepp» Imhof (49) und seine Tochter Laura* (16) lachen im Regenwald von Thailand in die Kamera; auf einem Bild fasst sie ihn am Arm an, auf einem anderen streicht sie ihm lachend über die Wange.

Es sind die letzten glücklichen Erinnerungen. Die Ferienbilder sind vom vergangenen Herbst. Zurück in der Schweiz, hatten sie einen Streit. Laura brach den Kontakt ab. Seither hat Imhof seine Tochter nicht mehr gesehen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Olten-Gösgen schaut, dass das so bleibt.

Wenn sich die Bundesrichter durch die Akten lesen, erfahren sie, dass in dieser Familiengeschichte schon sehr früh sehr viel schiefgelaufen ist. Wer im Recht und wer im Unrecht ist, lässt sich besonders schwierig beantworten. Deshalb haben die Bundesrichter nicht wie üblich einen einstimmigen Entscheid gefunden und berufen nun eine öffentliche Beratung ein.

Es geht um Grundsatzfragen, welche die Zukunft der umstrittenen Kesb entscheiden könnten: In welchen Fällen darf diese Behörde in das Familienleben eingreifen, auch wenn keine Gefährdungsmeldung vorliegt? Und zählt dann der Wille der Tochter mehr als jener des Vaters? Zudem geht es um den Vorwurf der Geheimjustiz: Wann darf ein Gericht einen Kesb-Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln?

Imhof wurde in Thailand geboren und lebt seit dem Kindergartenalter in Olten und Umgebung. Von 1995 bis 2014 war er mit der Frau verheiratet, mit der er Laura und eine ältere Tochter zeugte und grosszog. Als die Ehe in die Brüche ging, entschied das Richteramt Olten-Gösgen, dass beide Elternteile für die Töchter sorgen und die Mutter die faktische Obhut habe. Laura und die ältere Tochter leben seither beim neuen Partner der Mutter.

Doch 2016 starb die Mutter an Krebs. Normalerweise würde nun die Obhut an den anderen sorgeberechtigten Elternteil übergehen. Die ältere Tochter war damals schon erwachsen, Laura war 14 Jahre alt. Sie selber sagte, ihr sei vor allem eines wichtig: Sie wolle bei ihrer älteren Schwester bleiben, ihrer wichtigsten Bezugsperson. Und diese lebt beim letzten Partner der Mutter und wollte nicht zum leiblichen Vater zurück.

Kesb brüskiert den Beistand

Die Kesb holte einen Bericht von Lauras Beistand ein. Auf die Frage, ob Imhof als leiblicher Vater die Obhut übernehmen könne, bejahte er dies. Zudem wäre Imhof auch damit einverstanden gewesen, dass Laura beim Stiefvater bleibt, solange er sie regelmässig besuchen dürfe und über ihr Leben informiert bleibe, zum Beispiel über die Schulzeugnisse. Er befürchtete, dass der Stiefvater ihr zu viele Freiheiten lasse und es ihr deshalb bei ihm gefalle. Dennoch war er kurz davor, eine Vereinbarung mit dem Stiefvater zu finden. Nur ein paar Nebensätze fehlten.

Doch dann griff die Kesb ein. Sie versuchte nicht, mit einer Mediation einen Abschluss der Vereinbarung zu finden. Stattdessen eröffnete sie ein Verfahren. Als eine der ersten Massnahmen wechselte sie den Beistand aus. Dem ersten Beistand warf die Kesb vor, er richte sich nicht nur nach dem Willen der Tochter, sondern zu stark nach jenem des leiblichen Vaters. Der Abgesetzte protestierte in einer internen Mail: «Ich sehe meine Aufgabe als neutralen Beistand, der sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch diese des Vaters im Auge hat. Es wäre aus meiner Sicht fachlich nicht richtig, sich voll und ganz auf die Seite des Mädchens zu stellen.» Der Einwand nützte nichts.

Die Kesb entzog Imhof danach sämtliche Rechte über seine Tochter. Er sollte sie finanziell unterstützen, hatte aber nichts mehr zu sagen. Als das Kesb-Verfahren seinen Lauf nahm, verweigerten Laura und der Stiefvater Imhof zudem den Zugang zu ihrer Wohnung. Sie werfen ihm vor, er bedränge Laura mit seinem Anspruch, sie regelmässig treffen zu wollen. Das war auch der Grund, weshalb Laura den Kontakt nach den Thailand-Ferien abgebrochen hatte. Imhof macht sich Sorgen um sie und vermutet, sie werde vom Rest der Familie gegen ihn instrumentalisiert.

Im Frühling 2017 hielt das Solothurner Verwaltungsgericht fest, dass keine Behörde je behauptet habe, Imhof sei kein guter Vater oder nicht im Stande, seine Tochter zu betreuen. Auch das Gericht sehe keine gravierende Schwäche, die einen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts erforderlich mache. Doch Imhof müsse den Willen der damals 15-Jährigen beachten. Stattdessen stelle er seine eigenen Wünsche in den Mittelpunkt. Dass er deswegen sogar vor Gericht gehe, zeige, dass ihm das nötige Feingefühl bei der Erziehung seiner Tochter fehle.

Solothurner Geheimjustiz

Die Solothurner Justiz will die Angelegenheit geheim halten. Grundsätzlich sind Gerichtsverhandlungen in ganz Europa öffentlich. Doch in diesem Fall erkannten die Kantonsrichter eine Ausnahme, weil es für die Tochter belastend wäre, wenn ihre Geschichte an die Öffentlichkeit gezogen werde, argumentierten sie.

Imhof sieht das anders: «Ich klage nicht gegen meine Tochter. Ich klage gegen den Staat Seine Anwältin Therese Hintermann ergänzt: «Gerade bei umstrittenen Entscheiden der Kesb, bei der sich der Staat und Private gegenüberstehen, muss eine öffentliche Verhandlung stattfinden

Imhof sagt, die Öffentlichkeit müsse erfahren, was die Kesb getan habe. Deshalb erklärt er sich bereit, seine Geschichte publik zu machen. In einem langen Gespräch zeigt er verschiedene Seiten von sich. Er beginnt aufbrausend, wird nachdenklich, am Schluss weint er. Imhof sagt: «Reicht es, wenn es meiner Tochter woanders besser gefällt als bei mir? Es ist doch normal, dass man es in der Pubertät bei den eigenen Eltern nicht immer am lustigsten findet.»

Anwältin Hintermann betont, dass es keine Gefährdungsmeldung gegeben habe: «Ich könnte mir nicht vorstellen, dass die alte Vormundschaftsbehörde in so einem Fall aktiv geworden wäre.» Die Kesb müsse zuerst alle Mittel ausschöpfen, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Kampagne geplant

Die Kesb Olten-Gösgen rechtfertigt ihr Verfahren in einer Eingabe ans Bundesgericht: Laura habe sich selber gegen einen Umzug zum Vater ausgesprochen. Zudem seien aus dem Umfeld Bedenken geäussert worden. «Die Kesb musste dem nachgehen», schreibt der lokale Kesb-Präsident. Auf Anfrage nimmt er keine Stellung und verweist nach oben, nach Solothurn zu Claudia Hänzi, der Chefin des Amts für soziale Sicherheit. Sie sagt, auch unter dem alten Vormundschaftsrecht habe die Behörde nicht nur auf offizielle Meldungen hin gehandelt, sondern eingegriffen, wenn sie eine «erhebliche Gefahr» erkannt habe. Worin diese im aktuellen Fall bestehen soll, sagt sie nicht.

Imhof entgegnet: «Mir geht es nur darum, dass ich meine Tochter wieder regelmässig sehen kann.» Er wisse nicht, ob ihm das Gerichtsverfahren noch helfe. Aber vielleicht helfe es anderen Vätern.

Während die Solothurner Richter den Fall hinter verschlossenen Türen verhandelten, werden die Bundesrichter die Akten mit den Familienbildern am Dienstag vor Publikum beraten. Für einen Platz auf den Zuschauerbänken hat sich SVP-Nationalrat und Kesb-Gegner Pirmin Schwander angemeldet. Er wird den Fall für seine Volksinitiative nutzen, mit der er die Kesb entmachten will. Auf Anfrage dieser Zeitung war er nicht erreichbar. Dem Vernehmen nach versucht er, eine Medienkampagne zum Prozess zu organisieren.

Von Andreas Maurer — Schweiz am Wochenende


Aargauerzeitung.ch


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