KESB-Mitarbeiter fälschte Testament

Mit einem gefälschten Testament habe ein KESB-Mitarbeiter sich ein Erbe erschlichen. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.

Der Vorwurf ist happig: Einem KESB-Mitarbeiter wird vorgeworfen, ein Testament gefälscht und sich als Alleinerben eingesetzt zu haben. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.

Rückblick: Am 22. August 2013 wurde der damals 56-jährige F. S.* von der KESB-Behörde Region St.Gallen als privaten Beistand für die 92-jährige, fast blinde B. W.* eingesetzt. Diese verfügte über ein Vermögen von rund einer Million Franken. Am 8. Februar 2014 starb B. W. im Bürgerspital St.Gallen. Rund eine Woche später erschien F. S. dann beim Amtsnotariat St.Gallen mit einem Testament B.W.s. In diesem stand geschrieben, dass die Rentnerin all ihr Vermögen F. S. vermache. Die Untersuchungsbehörden gehen heute jedoch davon aus, dass dieses Testament von F. S. gefälscht wurde. Er habe es selbst geschrieben, mit verstellter, zittriger Schrift. Die Mitarbeiterin des Amtsnotariats hatte davon keine Kenntnis. Am 12. Juni 2014 stellte sie die Erbbescheinigung aus, die F. S. den Zugriff auf B. W.s Konti ermöglichte. Die drei gesetzlichen Erben von B. W. gingen ebenfalls davon aus, dass das Testament rechtens war und fochten die Erbschaft nicht an. F. S kaufte sich mit seinem neuen Reichtum einen Mercedes CLK und ein kleines Motorboot. Den Haushalt von W. löste er auf und nahm Schmuck und Bargeld an sich. Die Untersuchungen hätten weiter ergeben, dass sich F. S. bereits zu Lebzeiten B. W.s an ihrem Vermögen bediente. Als privaten Beistand hatte er die Vollmacht über ihr Postfinance- wie auch über ein Bankkonto. Während des halben Jahres, in welchem er für B. W.s finanzielle Belange verantwortlich gewesen war, soll er rund 9500 Franken für seinen Eigengebrauch genommen haben.

Zehn Mandate trotz Erwerbsunfähigkeit?

Reichlich dreist. Aber längst nicht das Einzige, was sich F. S. geleistet haben soll. Bei der SVA Zürich bewarb er sich um eine IV-Rente. Nach einem Bandscheibenvorfall, einem Magenbypass und einem Magenbruch leide er unter solchen Schmerzen, dass er nicht mehr arbeiten könne. Er gab an, über kein Erwerbseinkommen zu verfügen, und dass er sich tagsüber im Bett entspannen müsse. Für Nachbarn erledige er einzelne administrative Arbeiten. Und ab und an versuche er, zu spazieren, um mal aus dem Haus zu kommen. Mehr liege aber nicht drin. Im März 2014 wurde ihm bescheinigt, zu 100 Prozent in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt zu sein. Der Invaliditätsgrad wurde auf 66 Prozent festgelegt. Trotzdem nahm F. S. zwischen Januar und Juni 2014 insgesamt zehn Mandate als privater Beistand von der KESB Region St.Gallen an. Als die SVA Zürich davon Wind bekam, sistierte sie die IV-Rente im November 2014.

Vier Jahre Haft gefordert

Nun muss sich F. S. wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung, mehrfachen Betrugs, Urkundenfälschung wie auch Erschleichens einer Falschbeurkundung vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten. Ihm droht eine vierjährige Haftstrafe. Die Verhandlung findet am 29. Oktober statt.

(*Name der Redaktion bekannt)


Gossauer Nachrichten.ch


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