Kindesentzug: Von den schockierenden Methoden deutscher Ämter

Jedes Jahr werden in Deutschland über 32.000 Kinder und Jugendliche durch deutsche Ämter der Obhut ihrer Eltern entnommen, Tendenz steigend. Die Gründe sind vielfältig, bei den meisten Fällen spricht man von einer »Überforderung der Eltern«. Das sehen die betroffenen Eltern allerdings oft anders: Sie beginnen jetzt, sich gegen ein skandalöses System aus schlecht ausgebildeten Familiengerichten, überforderten, dennoch selbstbewussten Jugendämtern und zweifelhaften Gutachtern zu wehren, das ihnen als leibliche Eltern kaum eine Chance lässt und ihnen die Kinder – oft für immer – nimmt. Bei den zum Teil brutalen Trennungsmethoden dürfen Eltern und Kinder bei einem kurzen Wiedersehen nicht einmal weinen, so die Buchautorin Karin Jäckel in einem Interview mit KOPP Online, die sich schon seit Jahren mit der Problematik der »Inobhutnahme« von Kindern beschäftigt. Sie spricht schockierende Zustände an, berichtet von Kontrollmaßnahmen, Traumatisierung, Zensur, Menschenrechtsverletzungen, Wut und Hilflosigkeit, und schildert das enorme Leid von Kindern und Eltern gleichermaßen, wenn diese bis zum Rest ihres Lebens getrennt und dabei belogen werden – von fremden Instanzen.

Frau Jäckel, Sie befassen sich schon seit Jahren mit der so genannten »Inobhutnahme« von Kindern durch deutsche Jugendämter. Welches sind die typischen Fallkonstellationen, in denen es zu einem gewaltsamen Entzug der Kinder aus den Familien kommt?

Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter greifen dann gewaltsam und/oder ohne Wissen der Eltern zu, wenn Eltern nicht zur freiwilligen Herausgabe ihrer Kinder bereit sind und/oder Minderjährige nicht freiwillig ihre Eltern verlassen wollen.

Wo genau liegt eigentlich der Fehler im System?

Der Fehler im System ist nicht auf einen Fehler zu reduzieren. Es spielen mehrere Faktoren zusammen, die dazu beitragen, dass es zu vielen tragischen Fehlentscheidungen kommt, durch die Kinder ihre Eltern und Eltern ihre Kinder verlieren. Diese Faktoren betreffen sowohl die Institution Jugendamt als auch die als Rechtsaufsicht zuständige Gerichtsbarkeit und deren Rechtsprechung. Jugendamt und Familiengerichtsbarkeit haben grundsätzlich zusammenzuwirken, indem die im konkreten Fall zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts die/den in diesem Fall erkennenden Richter/in über das Kindeswohl des/der betreffenden Kinder zu beraten haben. Aus diesem Zusammenwirken können sich schwerste Fehlentscheidungen ergeben.

Worin liegen Ihrer Meinung nach die Ursachen, die zu Fehlentscheidungen führen?

Der meines Erachtens wesentliche Faktor ist die Tatsache, dass alle Jugendämter Deutschlands kommunale Einrichtungen sind. Diese unterliegen zwar der Rechtsaufsicht, müssen sich also an geltendes Recht und Gesetz halten, ansonsten aber sind Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter lediglich den Regeln des eigenen Hauses, also den Regeln des speziellen Jugendamts, in dem sie angestellt sind, und ihrem persönlichen Gewissen verpflichtet. Mit anderen Worten: Jugendämter unterliegen keiner unabhängigen, neutralen Fachaufsicht. Die vielfach von den Bundesbehörden geforderte Einrichtung einer Fachaufsicht wird als Verfassungsbruch abgelehnt.

Hinzu kommt, dass die Ausbildung vieler Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter unzureichend, ihre Anzahl zu gering, folglich die Arbeitsbelastung für die Einzelperson zu hoch ist und dass der Zeitmangel, die Inkompetenz und/oder die Angst vor einer persönlichen Haftung so groß sind, dass Entscheidungen oftmals voreilig, zu spät oder zur Absicherung der eigenen Person getroffen werden.

Die Inobhutnahme erfolgt zwar, wie Marcin Libicki dies als Vorsitzender der Brüsseler Europäischen Petitionskommission in den Medien formulierte, häufig auf »brutale« Weise, ist aber für die Behörden die schnellste Methode, um Minderjährige von den der Kindeswohlgefährdung oder -schädigung Verdächtigen, in der Regel den Eltern, zu trennen und somit die mögliche Gefahrenquelle zu beseitigen.

Der zweite, nicht minder schwerwiegende, weil folgenschwere Fehlentscheidungsfaktor liegt in der Unzulänglichkeit der Rechtsaufsicht, die den Gerichten obliegt. Seit Jahren wird von Fachleuten wie dem ehemaligen Familienrichter E. Bergmann die skandalöse Familienrichterausbildung beklagt. Hinzu kommt die in aller Regel jahrelange Verfahrensdauer in Familien- und Kindschaftssachen, die zur Totalentfremdung zwischen Elternteilen und ihren Kindern führt. Wegen gerade dieser überlangen Verfahrensdauer wurde Deutschland schon mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verurteilt. Doch auch ein eigens deshalb etabliertes Beschleunigungsgesetz verkürzt die Verfahrensdauer zur Herausgabe von Kindern nicht zuverlässig.

In konkreten Fällen habe ich zum Beispiel erlebt, dass Richter/innen eigene Ermittlungen in der Sache verweigern, weil sie die Strafbehörden als zuständig ansehen. Oftmals folgen sie dem Vortrag eines Elternteils und dessen Rechtsanwalt, während sie dem anderen kaum Beachtung schenken. Vielfach erkennen und rügen sie den eskalierenden, parteiischen Vertretungsstil von Rechtsanwälten nicht. Andere Richter bekennen sogar öffentlich im Verfahren, dass keine Entscheidung gegen die Empfehlung des Jugendamts getroffen werde, da solche Entscheidungen in der Praxis daran scheitern, dass das Jugendamt sie nicht mitträgt. In anderen Fällen verweigert das Jugendamt zum Beispiel die Organisation und Finanzierung des betreuten Umgangs zwischen Eltern und Kindern, worauf das Gericht über Jahre keinen Umgang anordnet, obwohl gutachterlich festgestellt wurde, dass Umgang zwischen Kind und ausgegrenztem Elternteil zum Kindeswohl wichtig ist.

Im März 2008 wurde der Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches derart verändert, dass die Ämter »vorbeugend« tätig werden können. Sprich, sie dürfen bei einem Anfangsverdacht gegen die Eltern die Kinder erst einmal aus der Familie holen und die Kinder bleiben weg, bis der Fall geklärt wird. Eltern wird somit erst einmal die Unschuldsvermutung abgesprochen und sie sollen dann im laufenden Verfahren – ohne Anwesenheit der Kinder – beweisen, dass sie gute Eltern sind. Welche Folgen hat diese Zwangsabholung der Kinder von zu Hause und das Kontaktverbot zu den Eltern für die Kinder selbst?

Die Zwangsabholung traumatisiert Kinder und Eltern. Sie führt zur langzeitigen, wenn nicht dauerhaften Trennung der Familie, was wiederum bis zur völligen Entfremdung gehen kann. Elternteile erfahren in aller Regel oft monatelang oder dauerhaft nicht, wo ihre Kinder leben. Sie dürfen keinen Kontakt zu ihnen aufnehmen. Ihnen wird jede Auskunft über das Wohl der Kinder verweigert. Briefe der Eltern werden zensiert und den Kindern vorenthalten und umgekehrt. Bei erlaubtem Telefonkontakt wird das Gespräch überwacht und sofort abgebrochen, sobald ein Thema oder ein Wort dem Kindeswohl zu schaden scheint. Eltern und Kinder dürfen nicht weinen, wenn sie miteinander sprechen. Eltern dürfen ihren Kindern nicht versprechen, dass sie sie wieder nach Hause holen werden.

In anderen Fällen wurde Kindern vorgelogen, die Eltern seien verstorben oder kriminell geworden und in Haft, dass sie die Kinder nicht mehr haben oder diese gar umbringen wollten. Kinder dürfen meist monatelang nicht zur Schule gehen, keinen Kontakt mehr zu ihrem früheren sozialen Umfeld haben, weder Eltern, noch Großeltern oder andere Verwandte, noch Freunde wiedersehen. Nicht selten müssen sie den Namen der Pflegeeltern annehmen, bei denen sie untergebracht wurden. Ihnen wird eingetrichtert, keinerlei Kontakt zu den Eltern aufzunehmen und sofort davon zu rennen, sollten diese in ihrer Nähe auftauchen. Als Begründung wird ihnen oftmals mitgeteilt, dass die Eltern eingesperrt würden, sollten die Kinder mit ihnen reden.

Je nachdem, mit welchem Argument die Kindesentziehung begründet wird, werden auch Kinder, die tatsächlich nie sexuell missbraucht oder elterlich misshandelt wurden, in psychologische/therapeutische Gewaltschutzmaßnahmen eingebunden. Es wird ihnen dabei suggeriert, Opfer geworden zu sein. Geben Minderjährige ihre Sehnsucht nach den Eltern nicht auf, sondern kämpfen auf ihre Weise darum, wieder nach Hause zu kommen, werden sie nicht selten in die Psychiatrie eingeliefert.

Die Eltern kämpfen sich indessen über Jahre hinweg und mit wachsender Verzweiflung durch die Gerichtsinstanzen. Rechtsanwalt um Rechtsanwalt wird verschlissen. Selbsthilfegruppen werden um Hilfe gebeten oder gegründet. Im Lauf der Zeit eignen sich viele Eltern juristisches Fachwissen an, das sie in Selbstverteidigung bei Gericht umsetzen, weil sie keinen Rechtsanwalt mehr bezahlen können.

Der Gedanke an das entzogene Kind ist ständig präsent und dominiert jeden Lebensbereich. Die Sehnsucht und zugleich Wut und Verzweiflung wachsen unter dem gleichfalls wachsenden Eindruck der Aussichtslosigkeit. Bindungsängste breiten sich aus, mögliche Folgebeziehungen scheitern öfter und immer schneller.

Viele Elternteile werden finanziell vollkommen ruiniert, suizidal, Alkoholiker oder Drogenkonsumenten, arbeitsunfähig und frühverrentet, weil sie den seelischen Druck nicht ertragen und zum Beispiel an posttraumatischen Belastungsstörungen erkranken. Andere werden obdachlos oder kriminell, weil sie ihre eigenen Kinder entführen oder töten oder »nehmen die Kinder mit«, indem sie erweiterten Suizid begehen.

Auf die Gesellschaft bezogen entstehen durch Kindesentziehungen und Elternentziehungen seelische Kranke, die dem schulischen und beruflichen Leistungs- und Erwartungsdruck nicht genügen können und in eigenen Beziehungen scheitern, so dass es innerhalb von Familien langzeitig zu Generationen Beziehungsgeschädigter kommt.

In deutschen Medien wird immer wieder über Kinder berichtet, die von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt werden. Die Öffentlichkeit bekommt den Eindruck, »die Eltern können es einfach nicht mehr«. Parallel arbeitet man nicht nur in Deutschland massiv darauf hin, die Erziehung und Bildung zu Hause zugunsten von staatlicher Betreuung auszubauen und Kinder immer früher und immer länger in Institutionen zu betreuen. Insgesamt hat man den Eindruck, dass Familien in der deutschen Medienlandschaft zunehmend als Problem und nicht als Lösung propagiert werden. Teilen Sie diese Auffassung?

Nein, diese Auffassung teile ich nicht. Es sind Eltern nicht grundsätzlich Versager und Kinder nicht grundsätzlich auf Bezugspersonen fixiert. Das Problem sind Ideologien mit Staatsmacht Ausgestatteter und deren Verwirklichung auf dem Rücken von Eltern und Kindern.

Es ist wissenschaftlich aus den verschiedensten Forschungszweigen längst erwiesen und wird immer wieder aufs Neue bestätigt, dass die enge Bindung zwischen Mutter und Kind sowie Vater und Kind unverzichtbar zum Kindeswohl ist. Auf ihr basieren Urvertrauen und Synapsenbildung im Gehirn, verbunden mit all den Folgen für die ganzheitlich gesunde Entwicklung des Kindes zu seinem eigenen Besten und Bestmöglichen. Professionelle Betreuung kann dies weder leisten noch ersetzen. Ganz davon abgesehen, dass das Recht und die Pflicht zur Kindeserziehung zuvörderst den Eltern obliegt; gesetzlich wie moralisch.

Falls Eltern an dieser nicht immer leichten Aufgabe in erhebliche Schwierigkeiten geraten oder scheitern, sind sie durch entsprechende Weiterbildung pädagogisch und wenn nötig moralisch und ethisch zu schulen, damit sie ihrem Aufgabenfeld als Eltern (wieder) genügen können.

Eltern sind keine Zeugungs- und Gebärmaschinen, Kinder kein behördlich zu verwaltendes Humankapital des Staates. Kinder haben Rechte, Menschenrechte von Anfang an. Eines davon ist das Recht auf Mutter und Vater und das sichere Aufwachsen im liebevollen Schutz beider Eltern.

Über 150 Klagen gegen deutsche Jugendbehörden sind derzeit am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig. In den Klagen wird offen von »Willkür« der deutschen Ämter gesprochen. Gibt es eine Chance, durch Entscheidung auf EU-Ebene das deutsche System zu ändern?

Es wurden schon in einer ersten Petitionswelle in gleicher Sache über 400 Petitionen ausländischer und deutscher Eltern in Brüssel eingereicht. Auch meine Petition gehörte dazu. Aus diesen Petitionen entstand ein offizielles Arbeitspapier der EU-Petitionskommission, das allerdings von den in Deutschland amtierenden Zuständigen nicht anerkannt wird. In diesem Arbeitspapier wird unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Fachaufsicht gefordert.

Eine Chance zur Abänderung des deutschen Jugendamtssystems gibt es nur dann, wenn dies als europäisches Interesse festgeschrieben wird. Bisher kann die EU-Petitionskommission nur an die deutschen Verantwortlichen appellieren, aber nichts mit dem scharfen Schwert einer EU-Regelung durchsetzen.

Ein solcher Appell ist massiv erfolgt, wird bisher aber vehement abgewiesen. Möglicherweise würde es die Chance auf eine Systemveränderung steigern, wenn es sehr viel mehr Petitionen gäbe. Mehr Informationen sind übrigens auf meiner Webseite www.karin-jaeckel.de unter dem Button »Jugendamtskritik« abzurufen.

Derzeit wird in England eine Sammelklage von über 100 Familien aus Großbritannien vorbereitet, die ebenfalls anklagen, man habe ihnen zu Unrecht die Kinder entzogen. Damit rückt ein weiteres europäisches Land mit seiner Familiengerichtsbarkeit massiv in den Fokus. Handelt es sich um ein europaweites Problem, oder gibt es auch Länder, in denen andere, bessere Systeme funktionieren?

Leider gibt es Kindesentziehungen überall, nicht nur in ganz Europa. In den USA zum Beispiel wurde deshalb vor Jahren schon die Selbsthilfegruppe P.A.R.E.N.T. International gegründet, die sich für die Herausgabe und Rückführung von Kindern innerhalb und außerhalb der Staaten einsetzt und auch politisch hohes Ansehen genießt. Die einstige Gründerin ist heute anerkannte Expertin, die bei Gerichtsverfahren gehört wird und entsprechende Experten schult.

Allerdings ist das deutsche System des kommunalen, ohne Fachaufsicht arbeitenden und mit hohem gesetzlichen Machtvolumen ausstaffierten Jugendamts und der damit verbundenen behördlichen Prüfung des Kindeswohls, das als Begriff existiert, aber nirgends konkret definiert wird, nicht mit den weit weniger machtvollen Jugendhilfeinstitutionen anderer Länder vergleichbar.

In Frankreich beispielsweise ist das Problem der Kindesentziehungen in Trennungs- und Scheidungsfällen dadurch geregelt, dass es strafbar ist, dem anderen Elternteil ein gemeinsames Kind zu entziehen. Folglich kommt dergleichen seltener vor als in Deutschland. In Italien versicherte man mir, dass das Jugendamt erst dann Kinder aus ihren Familien holen dürfe, wenn es einen Gerichtsbeschluss gibt, der Kindeswohlschädigung nachweist, und dass die Herausnahme nur bis zur Erfüllung konkreter Auflagen erfolge.

Gerade weil die Jugendhilfesysteme außerhalb Deutschlands anders arbeiten und weit weniger machtvoll handeln dürfen, formiert sich der Widerstand derjenigen ausländischen Eltern, die mit einem Deutschen gemeinsame Kinder haben, immer nachdrücklicher in Brüssel, um mithilfe der EU-Parlamente die Abschaffung des deutschen Jugendamtssystems zu erzwingen, das man in der Menschenrechte verletzenden Nachfolge des einstigen Nazi-Lebensborn-Vereins sieht. Der Ausdruck »Jugendamt« wird deshalb in den offiziellen Reden und Stellungnahmen aus dem Ausland zu Kindesentziehungen auch nicht mehr übersetzt.

Der Fall Chantal in Hamburg hat gezeigt, dass eine Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien nicht immer eine bessere Lösung ist. Wie kann man sicher stellen, dass die Pflegefamilien sich wirklich liebevoll und fürsorglich um ein Kind kümmern, das ihnen anvertraut wird?

Bisher werden an die Personen der Pflegeeltern eher geringe Maßstäbe angelegt. Wer als Pflegeeltern angenommen wird, wird in nur geringem Maße geschult und auf die Aufgabe in wenigen Stunden vorbereitet. Es wird die Anzahl der Pflegekinder nicht zwingend begrenzt. In einem mir bekannten Fall hatte eine Familie 13 Pflegekinder. Die Kontrolle der Pflegefamilien erfolgt nicht in engen, sondern großzügigen Abständen. Dieser Missstand wird verstärkt, indem Vormunde derzeit circa 50 Mündel haben dürfen und ihnen bis vor kurzem noch weit mehr Mündel gestattet waren, so dass den Vormunden nur ein Minimum an Zeit pro Mündel zur Verfügung steht und mithin auch so keine intensive Kontrolle von Pflegeeltern erfolgt.

Um die Qualität der Pflegeelternarbeit zu verbessern, müssten meines Erachtens weit höhere Maßstäbe an Bildung, pädagogisches Können und Erfahrung im Umgang mit problembelasteten Minderjährigen als Voraussetzung angelegt werden als bisher. Es müsste eine weit intensivere Ausbildung und regelmäßige qualifizierte Weiterbildung der Pflegeeltern erfolgen. Es müsste die Anzahl der Pflegekinder auf maximal drei begrenzt werden. Die qualifizierte Kontrolle der Pflegeeltern müsste in engen Zeitabständen erfolgen. Vormunde dürften maximal 30 Kinder zu betreuen haben.

Nicht zuletzt müsste ausgeschlossen werden, dass Jugendamtsmitarbeiter selbst Pflegekinder annehmen und an Pflegeeinrichtungen vermitteln dürfen. In einem konkreten Fall liegt mir eine Suchanzeige aus dem Hamburger Abendblatt vor, mittels derer ein Pflegeheim eine Person sucht, die in der Vergabestelle des Jugendamts arbeitet und dem Pflegeheim passende Kinder gegen Entgelt vermitteln könne.

Eine zunehmende Problematik in Fällen von Kindesentzug scheint die Ursache in steigenden Scheidungszahlen zu haben. So stellen immer mehr Väter fest, dass sie nach Trennung von der Mutter quasi keine Chance haben, ihre Kinder weiterhin zu sehen, wenn die Mutter das nicht wünscht. Bevorteilen unsere Familiengerichte und die Jugendämter die Mütter in Deutschland?

Bevorteilen möchte ich das nicht nennen. Das ist mir zu bewusst und willentlich. Nach meiner Erfahrung sind zu viele Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der persönlichen, privaten Auffassung, ein Kind gehöre zur Mutter, eine Mutter sei die natürliche Hauptbezugsperson und somit wichtiger für ein Kind als der Vater, der Vater sei potenziell strenger und »Täter« gegenüber dem Kind und sowieso hauptsächlich für die Sicherung des Lebensunterhalts zuständig. Vor diesem privaten, aus eigener Erfahrung gespeisten und zugleich getreu dem ideologischen Hintergrund, der seit Jahren durch die Political Correctness gestützt und publizistisch gefördert wird, geraten Väter unter Generalverdacht und ins Hintertreffen.

Würde sich die Erkenntnis durchsetzen, dass Kinder ihren Vater nicht weniger brauchen und lieben als ihre Mutter und würde der Gesetzgeber endlich das natürliche Recht eines jeden Kindes auf Mutter und Vater garantieren, wäre das Problemfeld Kindesentziehung in Trennungs- und Scheidungsfällen strafbar und folglich weitaus geringer.

Eine weitere Problematik sowohl in Deutschland als auch bei den Fällen, die aus England berichtet werden, scheint in der Bestellung der Gutachter zu liegen, die mit ihren Empfehlungen an die Familiengerichte weitreichende Macht besitzen. Betroffene Eltern klagen über Ignoranz der Gutachter, darüber, dass sie die Familien gar nicht wirklich kennen. Was muss sich hier ändern?

Gutachter werden bisher von Richtern ausgewählt. Diese bestellen in aller Regel zum Gutachter, wer ihnen genehm ist. Das heißt, es entscheidet nicht zwingend die gutachterliche Qualität. Ist das Gutachten fertig, nimmt das Gericht es in aller Regel ohne Beanstandung an und folgt dem gutachterlichen Rat, ohne diesen zu hinterfragen oder in Zweifel zu ziehen. Um hier eine Wende zum Besseren zu bringen, müssten Gutachter für familiengerichtliche Verfahren und Kindschaftssachen sowie zur Wertung von Gutachten speziell ausgebildet und regelmäßig nachgeschult beziehungsweise weitergebildet werden.

Es müsste ausgeschlossen werden, dass frisch von der Universität kommende oder alte Psychologen ohne Weiterbildung als Gutachter tätig sein dürfen.

Die Vergabe der Gutachten müsste der Zuständigkeit der Richter entzogen werden und einer neutralen Stelle obliegen, die über die Vergabe ohne Ansehen der Person und nach rein fachlicher Qualität zu entscheiden hätte. Nicht zuletzt müssten an die Qualität der fertigen Gutachten weit höhere Ansprüche gestellt werden.

Ich habe eine Vielzahl psychologischer Gutachten in Familien- und Kindschaftssachen gelesen. Es fällt auf, dass fast alle einen langen Vorspann aus der Textkonserve vorschalten, der die Seitenzahl steigert. Ebenso fällt auf, dass in vielen Gutachten einem Kind Fragen gestellt werden, deren Antworten neue, wichtige Fragen aufwerfen, die jedoch nicht gestellt werden, weil deren vorhersehbare Beantwortung nicht dem Ziel des Gutachters entsprechen würde.

Wenn zum Beispiel ein Kind, das den Vater nicht mehr sehen will, in einem gerichtlich beauftragten Gutachten zur Frage, ob Umgang zwischen Vater und Kind zum Kindeswohl sei, erklärt, Angst vor dem Vater zu haben, aber gleichzeitig in diesem Gutachten aussagt, niemals vom Vater misshandelt oder angebrüllt oder gemein behandelt worden zu sein und sich an keinen einzigen bösen Vorfall erinnern kann, sollte die Frage gestellt werden, warum das Kind Angst vor dem Vater hat und ihn nicht sehen will. Unterbleibt diese Frage, ist die Aufgabenstellung des Gutachtens verfehlt. Im konkreten Fall nahm das Gericht das Gutachten jedoch an.

Was empfehlen Sie nach Ihrer langjährigen Erfahrung mit der Problematik betroffenen Eltern? Was kann man in so einer Situation tun, wer hilft einem, wie kann man Verfahren beschleunigen?

Es gibt leider kein Patentrezept. Ich rate Eltern, denen die Kinder entzogen wurden, sofort einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen; am besten einen, der als erfolgreich beleumundet ist. Zusätzlich rate ich ihnen, sich einer der namhaften Selbsthilfegruppen anzuschließen, weil es dort in aller Regel andere Eltern/-teile gibt, die aus Erfahrung klug wurden und neben guten Tipps und Hinweisen auf Rechtsanwälte oftmals Trost in einer Gruppe anbieten, in der man einander aus geteiltem Leid auch mal wortlos versteht und mit denen gemeinsam man sich manchmal stärker fühlt.

Fatalerweise sind alle Rechtsanwälte teuer. Viele lehnen Verfahren ab, wenn man nicht selbst bezahlen kann, sondern auf beim Gericht zu beantragende und dort zu bewilligende Prozesskostenhilfe angewiesen ist. Da hilft nur »Klinken putzen« und sich durchfragen und für den Fall, dass man nachweislich keinen Rechtsanwalt finden konnte, die Zuweisung eines Anwalts bei Gericht zu beantragen.

Nicht zuletzt empfehle ich, ein Tagebuch der Ereignisse zu führen und von Anfang an penibel Ordnung in den eigenen Akten zu halten, die sehr bald zu prallen Aktenreihen anwachsen werden. Als eine der wichtigsten Aufgaben für den eigenen Überblick ist das Erstellen einer Liste mit den Gerichtsständen, Verfahrensbezeichnungen, Daten und zugehörigen Aktenzeichen. Ein schwer zu befolgender Rat ist, bei Gericht nicht die Fassung zu verlieren und beim Jugendamt höflich zu bleiben.

Ein Grund, warum zahlreiche skandalöse Vorgehensweisen von deutschen Jugendämtern den meisten Menschen nicht bekannt sind, liegt darin, dass man nur wenig in der Öffentlichkeit erfährt. Ist es für die Eltern hilfreich oder schadet es ihnen sogar, wenn sie ihren persönlichen Fall mit der Bitte um Hilfe an die Presse weiter reichen?

Viele Eltern sehen in der Herstellung von Öffentlichkeit insofern eine Hilfe, als sie erwarten, dass die öffentliche Meinung auf ihrer Seite sei und dies das Gericht unter Druck setzen werde. Leider ist das meistens ein Trugschluss. Sie werden fragen: Warum? Richterinnen und Richter sind erfüllt vom Bewusstsein der eigenen Unabhängigkeit und der Würde des Rechts, das sie vertreten. Sie legen größten Wert darauf, unabhängig entscheiden zu dürfen und zu müssen, und lassen sich diese Unabhängigkeit nicht antasten. Ebenso wenig dulden sie eine Verletzung der Würde des Rechts in ihrer eigenen Person. Viele Richter sehen in der Erzeugung eines öffentlichen Drucks den Versuch, ihre richterliche Unabhängigkeit zu untergraben und dadurch die Würde des Rechts zu verletzen.

Im konkreten Fall habe ich erlebt, dass Richter wegen der Veröffentlichung in der Presse und Einträgen in Internetforen gegen die Herausgabe von Kindern entschieden, weil sie den betreffenden Eltern/-teilen Ichbezogenheit, Respektlosigkeit gegenüber dem Gesetz und folglich Erziehungsunfähigkeit attestierten. Man sollte sich also vor dem Herstellen von Presseöffentlichkeit mit dem eigenen Anwalt beraten und sich außerdem sehr gut überlegen, welches Medium man wählt.

Wodurch würde das Problem der Kindesentziehungen Ihrer Erfahrung nach am wirkungsvollsten beendet?

Hier sind Eltern und Gesetzgeber gleichermaßen in der Pflicht. Als Privatperson sollte man sich vor der Elternschaft überlegen, wie man gemeinsame Elternschaft leben will und sollte spätestens bei Geburt des Kindes, am besten schon vorher, eine gemeinsame Vereinbarung darüber schließen, wie man es miteinander als Mutter und Vater halten will. Dies in guten Tagen miteinander zu vereinbaren, hilft im Fall des Falles viele Tränen und viel Geld zu sparen.

Besonders wichtig ist dies bei nicht miteinander verheirateten Eltern, da der Gesetzgeber bisher keine Regelung für die gemeinsame elterliche Sorge getroffen hat und es zum Kindesentzug kommen kann, falls die Mutter krank wird und der Vater von Jugendamt und Gericht nicht als Hauptbezugsperson akzeptiert wird.

Als Gesetzgeber sollte man das natürliche Recht eines jeden Kindes auf Zusammensein mit beiden Eltern garantieren und deshalb gesetzlich regeln, dass Eltern, die sich trennen oder scheiden wollen, zuvor eine einvernehmliche und verbindliche Regelung zur gemeinsamen Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu treffen haben.

(Von Birgit Kelle)


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Veröffentlicht unter Allgemein, Entfremdung, Gesetz, Natur, Politik, Staat, Verantwortlichkeit