Motion: „Unterstellung der Staatsanwaltschaft unter eine fachliche Aufsichtsbehörde“

Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen zu erlassen, so dass die Staatsanwaltschaft im Kanton Thurgau einer fachlichen Aufsichtsbehörde unterstellt ist. Zu prüfen als fachliche Aufsichtsbehörden sind insbesondere das Obergericht, der Regierungsrat oder eine Kommission des Grossen Rates (Justizkommission oder GFK).

Begründung

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft fristet ein Exotendasein. Es handelt sich wohl um die einzige Behörde im Lande, welche keiner fachlichen Aufsicht unterstellt ist! Seit 2011 ist nicht mehr die Regierung für die fachliche Aufsicht zuständig, sondern nur noch administrativ. Entgegen dem ursprünglichen Antrag des Regierungsrates wurde bei der Beratung der Umsetzung der Schweizerischen Zivil- und Strafprozessordnung das Obergericht als fachliche Aufsichtsbehörde aus dem Gesetz gestrichen. Damit steht die Thurgauer Staatsanwaltschaft seit 2011 ohne fachliche Aufsicht da. Dass dies keine befriedigende Lösung ist, ist logisch. Auch auf Bundesebene wurde dies durch die Unterstellung der Bundesanwaltschaft unter eine externe Aufsichtsbehörde (AB-BA) korrigiert. Seit Jahren wurden die überjährigen hängigen Rechtsverfahren kritisiert. Zwar hat sich die Situation verbessert, doch dem aktuellen Geschäftsbericht 2014 entnehmen wir, dass noch immer einzelne Fälle aus dem Jahr 2009 und älter pendent sind. Statt die alten und schwerwiegenden Fälle konsequent abzubauen, werden die Prioritäten fragwürdig gesetzt: So zog der zuständige Staatsanwalt den Fall des Bischofszeller Stadtammanns bei der Organisation eines Radsportrennens ohne ersichtlichen Grund vors Obergericht, um sich dann vor dem Urteil des Obergerichts zum Chef der Kriminalpolizei befördern zu lassen. Das Obergericht gab dem Bezirksgericht Recht, massive Mehrkosten aufgrund des unnötigen Vorgehens der Staatsanwaltschaft waren die Folge. Am 19. März 2015 konnte der Thurgauer Zeitung entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft eine Bezirksrichterin wegen einer Lappalie vor Gericht zog. Dieses konnte weder Vorsatz noch Motiv erkennen und fällte einen “glasklaren Freispruch”, der den Steuerzahler einige Franken kostet. In einem Urteil vom 27. April 2015 (BGE 1B_419/2014) warf das Bundesgericht der Staatsanwaltschaft gar zahlreiche und teilweise krasse Verfahrensfehler vor. Ebenfalls im April 2015 kritisierte das NZZ Folio die Verhältnismässigkeit des Vorgehens der Staatsanwaltschaft gegen den Kantonstierarzt. Diese Beispiele werden auch durch die Feststellungen im aktuellen Rechenschaftsbericht des Obergerichts gestützt, wonach 8 von 16 Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft gutgeheissen wurden. In verschiedenen Fällen musste eine Rechtsverzögerung festgestellt und die Staatsanwaltschaft angewiesen werden, den nächsten Verfahrensschritt vorzunehmen beziehungsweise entsprechende anfechtbare Entscheide zu fällen, um das Verfahren voranzutreiben. All diese Beispiele zeigen, dass die Einführung einer fachlichen Aufsicht über die Thurgauer Staatsanwaltschaft überfällig ist.

Frauenfeld, 1. Juli 2015

Urs Martin


Urs Martin.ch


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