Trotz Besuchsrecht sieht Vater seine Kinder nicht mehr – wie ist das möglich?

Ein Mann steckt mitten im Scheidungskrieg mit seiner Noch-Ehefrau – und hat seit letztem Sommer seine Kinder nicht mehr gesehen. Damals war es zur Eskalation gekommen. Heute sagt er: «Ich komme mir vor, als ob ich entsorgt werden soll.»

Als er seine beiden Kinder zum letzten Mal gesehen hat, war es Sommer. Damals hat die vom Familiengericht Baden eingesetzte Beiständin bestimmt: Die Besuche werden vorläufig eingestellt. Aus «vorläufig» sind Monate geworden. Geändert hat sich am Entscheid nichts. Bis heute.

Der Besuchsstopp ist der traurige Höhepunkt eines langen Scheidungskriegs. Vier Jahre sind seit der Trennung der Eltern vergangen. Vier Jahre, in denen die gemeinsamen Kinder zwischen die Fronten geraten sind. Der Vater sagt, er spüre, wie der Kontakt langsam abreisse. Nach der langen Pause befürchtet er, dass seine Kinder ihn gar nicht mehr sehen wollen. «Das Verhältnis ist getrübt.» Er spricht von einer «gerichtlich angeordneten Entfremdung».

Zur Eskalation kam es in den Sommerferien, nachdem der Vater die Kinder nicht abgeholt hatte. Zum ersten Mal in all den Jahren, sagt er. Den Grund dafür habe er im Voraus der Beiständin und seiner Ex-Frau mitgeteilt. Er könne die Kinder nicht abholen, weil er sich das Auto und den Transport nicht mehr leisten könne. Das sei allen klar gewesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass er die Behörden über seine finanziellen Schwierigkeiten informiert hatte. Dennoch stellt sich die Beiständin auf den Standpunkt: Ihr seien die Gründe nicht bekannt, warum er seine Kinder nicht abgeholt hat.

Eine Aussprache findet nicht statt. Die Beiständin besteht auf dem Gespräch zu zweit. Der Vater besteht auf der Anwesenheit einer dritten Person. Sein Wunsch, das Gespräch unter sechs Augen zu führen, bleibt unerfüllt. Die Fronten verhärten sich weiter. Wie stark, zeigt sich auch im Brief- und Mailverkehr. Der Tonfall ist gehässig.

Das Besuchsverbot bleibt bestehen – Monat für Monat. Daran vermag auch sein Gesuch ans Familiengericht um superprovisorische Verfügung nichts zu ändern. Obwohl die Besuche zu diesem Zeitpunkt bereits ein halbes Jahr ausgesetzt sind, sieht das zuständige Familiengericht «aktuell keinen Handlungsbedarf», wie es in der Verfügung heisst, die der «Schweiz am Sonntag» vorliegt. Es sei durchaus «nachvollziehbar und sachgerecht», den Kontakt zu verbieten, solange es nicht zu einem Gespräch mit der zuständigen Beiständin gekommen sei. Das vorübergehende Besuchsverbot habe sich der Vater selber zuzuschreiben: offenbar weigere er sich, die Kinder am Wohnort der Mutter abzuholen.

Der Vater widerspricht: Er könne sich den Unterhalt des Autos und die Fahrkosten schlicht nicht mehr leisten. Seit er den Sprung aus der Sozialhilfe geschafft hat, lebt er am Existenzminimum. Sein Budget sei äusserst eng, sagt er. Auf ein Entgegenkommen der Mutter, die ein Auto besitze, warte er vergeblich. Auch das Angebot seiner Schwester – sie ist Gotte eines der Kinder –, den Transport zu übernehmen oder ihr Auto zur Verfügung zu stellen, sei unbeantwortet geblieben.

Was ihn besonders stört: Obwohl seine Frau nach der Trennung mit den Kindern gegen seinen Willen in einen anderen Bezirk gezogen ist, muss er für die deutlich gestiegenen Transportkosten aufkommen. Kindesschutzrechts-Experte Christoph Häfeli sagt: «Die Besuchsberechtigten müssen die Kosten auch nach einem Wohnortswechsel übernehmen.» Ausnahmen seien nur dann denkbar, wenn «namhafte Mehrkosten» anfielen – etwa bei einem Umzug in einen weit entfernten Kanton oder ins Ausland.

Die Distanz ist in seinem Fall offenbar nicht gross genug; jedenfalls muss er den Transport finanzieren. Ungerecht behandelt fühlt er sich auch deswegen, «unglaublich wütend» macht ihn aber vor allem das Verbot der Besuche. Dem zuständigen Familiengericht wirft er vor, nichts dagegen zu unternehmen. «Sie hätten schon lange intervenieren sollen, um den Besuchsstopp aufzuheben.»

Dort heisst es auf Anfrage: Zum konkreten Fall dürfe niemand Auskunft geben, auch die involvierte Beiständin nicht. Die Mutter der beiden Kinder äussert sich zuerst telefonisch; später ruft ihr Anwalt zurück. Er lässt in ihrem Namen ausrichten, sie werde keine Stellung nehmen. «Dies vor dem Hintergrund, dass das Scheidungsverfahren pendent ist und auch die Beistandschaft zur Zeit neu installiert wird. Diese beiden Verfahren belasten die Familie meiner Klientin schon genug.»

Belastend ist die Situation für alle Beteiligten. Der Vater sagt:

«Ich komme mir vor, als ob ich entsorgt werden soll.»

Das gehe an die Substanz.

«Aufgeben kommt dennoch nicht infrage»,

sagt er.

Und nun scheint gar Hoffnung aufzukommen. Die neue Beiständin – habe ihre Arbeit aufgenommen, teilt der Vater per Mail mit. Und: Ein Treffen mit den Kindern könne wohl in den nächsten Tagen stattfinden. Es wäre das erste Mal seit über einem halben Jahr.

(Von Manuel Bühlmann — Schweiz am Sonntag)


Aargauerzeitung.ch


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