Väter ohne Besuchsrecht: «Einige gehen daran kaputt»

Oliver Hunziker hilft Vätern, die ihre Kinder nicht sehen dürfen. Als Präsident des «Vereins verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VeV)» kennt er einige Schicksale. Er weiss von «grausamen Spielen» und von Fällen mit «Psycho-Terror».

Acht Monate lang konnte ein Vater seine beiden Kinder nicht besuchen. Seine Geschichte, die vor zwei Wochen in der «Schweiz am Sonntag» zu lesen war, bewegt – wie Leserbriefe, Mails, Online-Kommentare zeigen. Schicksale wie diese kennt Oliver Hunziker viele. Der Aargauer ist Präsident des «Vereins verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VeV)» und berät Eltern, die für die Einhaltung ihres Kontaktrechts kämpfen müssen.

Herr Hunziker, wie häufig haben Sie mit Vätern zu tun, die ihre Kinder nicht sehen dürfen?

Oliver Hunziker: Bei uns melden sich schweizweit pro Jahr mehrere hundert Männer und ein Dutzend Frauen. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs, die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Denn längst nicht alle Betroffenen kommen zu uns.

Und was raten Sie jenen Vätern und Mütter, die sich an Sie wenden?

Das Allerwichtigste: Sofort reagieren, wenn die Besuche ungerechtfertigt eingeschränkt werden. Das heisst, die Mutter bzw. den Vater zur Rede stellen, den Besuchsbeistand informieren. Zu lange warten ist verheerend.

Warum?

Je weniger Zeit man verstreichen lässt, desto besser. Denn Zeit ist der alles entscheidende Faktor. Sieht etwa ein Kleinkind seinen Vater einige Monate nicht, beginnt es beim ersten Wiedersehen zu weinen. Sie entfremden sich sehr schnell.

Zuständig in solchen Fällen sind die Familiengerichte. Allerdings sind diese überlastet, klagen über zu wenig Mitarbeiter. Nicht gerade ideale Bedingungen, um Fälle rasch zu behandeln.

Die Verfahren gingen bereits vor Einführung der Familiengerichte viel zu lange. Mit ihnen ist alles noch viel schlimmer geworden. Für die Bearbeitung einfacher Anfragen brauchen sie teilweise mehrere Monate. Das ist gefährlich. Das Risiko besteht, dass aus einem kleinen Problem eine grosse Krise wird.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Ein Vater wurde von seiner Ex-Frau daran gehindert, die gemeinsamen Kinder zu besuchen. Er beschwerte sich beim zuständigen Familiengericht. Bis zur Verfügung, dass sein Besuchsrecht einzuhalten sei, musste er sich 15 Monate gedulden, in denen er seine Kinder nicht sehen durfte. Danach konnte er sie zwar wieder besuchen, allerdings nur begleitet. Die Begründung: Er habe seine Kinder zu lange nicht mehr gesehen. Zu ihrem Schutz müsse die Annäherung unter Aufsicht passieren. Dabei war es die Behörde, die über ein Jahr gebraucht hat, um einen Entscheid zu fällen.

Raten Sie demnach von rechtlichen Schritten ab?

Man sollte sich gut überlegen, ob man den juristischen Weg einschlagen will. Die rechtliche Schiene ist jene, die am wenigsten bringt, am längsten braucht, am meisten kostet. Gerichtsprozesse dauern ewig. Alles bleibt über Monate stehen. Das bringt einen dem Kind nicht näher.

Für die Betroffenen steht viel auf dem Spiel, die Emotionen gehen hoch.

Die Ruhe zu bewahren, ist schwierig, aber sehr wichtig. Ich empfehle allen, die Briefe oder Mails einem Anwalt oder einem Freund zum Durchlesen zu geben. Auch wir bieten diesen Service an. Es geht darum, Formulierungen und Wörter zu streichen, die in der Wut reinrutschen, in einem Schreiben aber nichts zu suchen haben. Wer sich im Ton vergreift, ist auf der Stelle abgestempelt. Er riskiert, als Querulant oder gar als Bedrohung dazustehen. Diesen Stempel wird man kaum mehr los.

Der Kampf um die Einhaltung des Besuchsrechts kann sich über Jahre hinziehen. Wie viele geben auf?

Viele. Wer über längere Zeit keine Fortschritte sieht, resigniert in der Regel nach zwei bis drei Jahren. Einige gehen daran kaputt. Andere leben ihr Leben weiter. Sie müssen sich dann als letzte Gemeinheit noch den Vorwurf gefallen lassen, sie hätten sich gar nie wirklich für die Kinder interessiert.

All das erweckt den Eindruck, als ob die Väter immer die Opfer wären. Ist diese Sichtweise nicht zu einseitig?

Die Väter machen bei ihrem Kampf Fehler, das ist klar. Die Opferhaltung gilt es zu vermeiden, sie bringt nichts. Bei den meisten ist die Einsicht da, nicht alles richtig gemacht zu haben.

Streiten die Eltern, geraten die Kinder zwischen die Fronten. Was bedeutet das für die Töchter und Söhne?

Sie versuchen den Spagat, um kein Elternteil traurig zu machen. Viele Kinder getrauen sich deshalb nicht, zu zeigen, dass sie auch die Besuche beim anderen Elternteil schön finden. Das zerreisst sie. Dazu kommt, dass die Kinder teilweise als Waffe eingesetzt werden.

Ein Machtspiel?

Genau. Die Machtverhältnisse sind dabei klar verteilt: Wer das Kind nicht bei sich zu Hause hat, ist in einer totalen Ohnmachtsposition. Das kann zu grausamen Spielen führen. Psycho-Terror für die Betroffenen. «Wenn du das nicht tust, bekommst du das Kind nicht», heisst es dann beispielsweise. Bei jeder Gelegenheit wird gezeigt, wer am längeren Hebel sitzt.

Seit letztem Juli gilt das gemeinsame Sorgerecht. Hat sich die Situation für die Väter dadurch verbessert?

Die Bilanz fällt bis jetzt durchzogen aus. Wie das neue Gesetz ausgelegt wird, hängt in erster Linie von den Gerichten ab. Der grosse Vorteil ist aber sicher, dass die Väter seither gleichberechtigte Verhandlungspartner im Scheidungsverfahren sind, weil sie das Sorgerecht automatisch erhalten und es nur noch in Ausnahmefällen verlieren können. Dieses Bewusstsein muss nun einfach noch in den Köpfen ankommen.

(Von Manuel Bühlmann) – (Schweiz am Sonntag)


Aargauerzeitung.ch


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