«Das ist Diebstahl am Volk»

Die unrechtmässig kassierte Mehrwertsteuer auf die Radio- und TV-Empfangsgebühren wird nicht rückwirkend zurückbezahlt. Das sorgt für scharfe Kritik.

Gemäss eines Bundesgerichtsurteils vom April ist auf die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer zu entrichten. Ein Privathaushalt bezahlt seither 451.10 statt 462.40 Franken im Jahr. Laut der Eidgenössischen Steuerverwaltung entgehen der SRG dadurch 33 Millionen Franken pro Jahr. Offen liessen die Richter in Lausanne allerdings, ob Haushalte und Unternehmen die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer rückwirkend zurückerhalten sollen. Heute hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) nun bekanntgegeben, dass die Mehrwertsteuer auf den Gebühren vor April 2015 nicht zurückerstattet wird.

Insgesamt geht es um viel Geld: Würde man bis ins Jahr 2011 zurückerstatten, wie es SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni in einem parlamentarischen Vorstoss verlangt, beliefe sich die entrichtete Mehrwertsteuer auf 153 Millionen Franken. Geht man zurück bis ins Jahr 1995, als die Mehrwertsteuer eingeführt wurde, summiert sich der Betrag laut dem Bundesamt für Kommunikation auf 540 Millionen Franken.

«Das ist eine Frechheit»

Dass das Geld nicht zurückerstattet wird, empört SVP-Nationalrätin Natalie Rickli: «Das ist eine Frechheit und ein Diebstahl am Volk. Die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer gehört den Gebührenzahlern.» Rickli verlangt, dass das Parlament nun den Vorstoss von Parteikollegin Flückiger-Bäni schnell behandelt. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung.

Rickli kritisiert zudem die Kommunikationsstrategie des Bundes scharf. Sie vermutet, dass man den Verzicht auf die Rückerstattung bewusst erst nach der historisch knappen Abstimmung über das Radio- und TV-Gesetz (RTVG) kommuniziert hat. «Sonst wäre die Abstimmung vielleicht anders ausgegangen.»

Auch die Stiftung für Konsumentenschutz will den Bakom-Entscheid nicht schlucken. Laut Geschäftsleiterin Sara Stalder prüft die Organisation einen Rekurs vor Bundesverwaltungsgericht. Konsumenten, die in den vergangenen zehn Jahren Gebühren bezahlten, hätten etwa 100 Franken zugute. Rund 4000 Gebührenzahler hätten bei den Konsumentenorganisationen bereits ihre Billag-Rechnungen für eine gemeinsame Rückforderungsaktion eingereicht.

«Bürokratischer Aufwand wäre riesig»

Für CVP-Nationalrat Martin Candinas ist der Entscheid des Bundes dagegen logisch: «Vor dem Urteil waren alle Beteiligten der Meinung, dass die Mehrwertsteuer zu Recht erhoben wird. Eine rückwirkende Änderung der Mehrwertsteuer bei Empfangsgebühren würde das Prinzip der Rechtssicherheit mit Füssen treten.» Zudem sei der bürokratische Aufwand einer Rückerstattung riesig. Auch die Steuerverwaltung verweist auf den massiven Mehraufwand bei den Unternehmen, da diese für sämtliche betroffenen Jahre den Vorsteuerabzug entsprechend korrigieren müssten.

Candinas betont, dass die Billag-Gebühren unmittelbar nach dem Urteil angepasst worden seien. Für die Forderungen der SRG-Kritiker hat er kein Verständnis: «Wenn man die SRG schwächen will, dann bitte auf einem anderen Weg.» Wichtig sei nun, dass auch im neuen RTVG die Mehrwertsteuer gestrichen werde, damit die neue Gebühr pro Haushalt auf rund 390 Franken sinke. «Deshalb habe ich konsequenterweise eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht.»

(daw)


 


20 Minuten.ch


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