Der aufsässige Beistand

Die seltsame Rolle der Kesb Gelterkinden und ihres Beistands André Brunner. Ein Dokument gewährt einen Einblick über ihr Verhalten und den Zwangsbeistand der Kesb.

Wie in einem Verhör setzte sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Gelterkinden zu fünft in die Stube des Betagten Peter Lander (75) im schmalen Haus im Dorfkern von Gelterkinden. Mit von der Partie: der formell nicht rechtskräftig eingesetzte Beistand André Brunner aus Sissach. Während des behördlichen Auftritts durfte sich Tochter Marianne nicht neben ihren nervös gewordenen und an Alzheimer erkrankten Vater setzen. Der Kesb-Leiter Stephan Nicola wies Marianne Lander vielmehr an, «abseits der Runde» Platz zu nehmen. Später verbannte er sie sogar aus seinem Blickfeld; sie störe ihn.

Diese Kesb-Szene hat eine Volontärin der Kesb Gelterkinden in ihren ersten Sätzen so protokolliert. Das Dokument ist eines der wenigen schriftlichen Zeugnisse, in welchem die Behörde ihre Aussagen aufzeichnen liess und so Einblick gibt in ihr Verhalten sowie in das des von der Kesb ernannten Zwangsbeistands, Richter André Brunner. In anderen Fällen sind nur mündliche Aussagen vorhanden, die später widerrufen wurden, womit sich die Behörde letztlich auch dem Vorwurf des mehrfachen Wortbruchs ausgesetzt hat.

In Bedrängnis geratener Vater

Der Auftritt der Kesb Gelterkinden an jenem 17. April in diesem Jahr muss jedenfalls inquisitorisch gewesen sein. Als es nämlich ein weiteres Mal an der Tür klingelte, fragte der Betagte ängstlich, ob jetzt die Polizei komme und ihn abhole. Auch das geht aus dem Kesb-­Protokoll hervor. Dabei hätte jener Freitag durchaus den Abschluss der kafkaesken Beziehung zur Kesb bilden können. Die Familie Lander hatte nämlich ursprünglich freiwillig die Kesb um eine Stütze für ihren Vater gebeten und sie nicht bekommen.

Als aber die Familie infolgedessen ihren Vater selber unterstützen wollte, der Behörde nach und nach Inkompetenz vorwarf, eine Vollmacht mitsamt einem Vorsorgeauftrag brachte sowie mehrere ärztliche Gutachten vorlegte, die Peter Lander «Urteilsfähigkeit» attestieren, ignorierte die Kesb Gelterkinden dies alles (vergleiche BaZ vom 27. Mai). Ebenso wenig wendet die Behörde bis heute das Subsidiaritätsprinzip an, wonach die Unterstützung der hilfsbedürftigen Personen prinzipiell durch die Familie zu erfolgen hat. Man wolle gründlich abklären, ob «es wünschenswert ist, dass ein Familienmitglied die Betreuung übernimmt». Dies ist, wie aus den Akten hervorgeht, die einzige Kesb-seitige Erklärung, mit welcher die Familie seit rund einem Jahr hingehalten wird, während Anwaltskosten auflaufen, die wiederum die Behörde mit ihrem Verhalten verursacht.

Peter Lander ist vergesslich, aber er vergisst nicht alles. In diesem Moment des ungebetenen Behördenbesuchs brachte der 75-Jährige zum Ausdruck, dass er das hier alles nicht wolle: «Es ist zu viel passiert, ich habe die Nase vom früheren Beistand voll», gab er zu Protokoll. Und später wurde er noch deutlicher: «Ich will nicht, dass sich die Kesb in Dinge einmischt, die sie nichts angehen. Ich will nicht, dass mir jemand sagt, wie ich mein Geld ausgebe.» Peter Lander will nicht, so hielt die Volontärin auch fest, dass sich etwas an der Betreuungssituation ändere. Mit diesen Worten deutete er an, dass seine Tochter Marianne für ihn sorgen soll. Genau so wie in den vergangenen neun Monaten, in denen er vom früher eingesetzten Kesb-Beistand vernachlässigt worden war.

Offenbar geniesst seine Tochter das grössere Vertrauen als Staatsbeamte. Aber davon wiederum wollte die Kesb Gelterkinden während ihrer Aufwartung in der Stube Landers nichts wissen. Jedenfalls vermied sie es, Fragen in diese Richtung zu stellen, wie aus ihrem Protokoll weiter hervorgeht.

Und noch etwas macht das elfseitige Dokument deutlich. Der gegen den Willen der Familie und des Betagten ernannte André Brunner, der wegen seines aufdringlichen Auftretens inzwischen sogar mit einem Hausverbot belegt ist, war nur zu einem Zweck in die Stube gelangt: um zu beweisen, dass der Alzheimer-Patient nicht Herr seiner Finanzen ist. Mit seinen Fragen destabilisierte er den Betagten so sehr, dass er von der anwesenden Anwältin Anna Rüegg, welche die Interessen des Betagten wahrnimmt, mehrfach abgemahnt werden musste.

Aufsässigkeit vor der Haustüre

Trotz seiner ausdrücklichen Nicht­erwünschtheit auferlegt sich der umtriebige Strafrichter aus Sissach keine Zurückhaltung. Wie Peter Landers telefonische Hilferufe bei der Tochter deutlich machen, sucht Brunner den Betagten mehrmals wöchentlich auf. «Bis zu eineinhalb Stunden weilt er bei unserem Vater, und kann dies zu einem Stundentarif von 150 Franken abrechnen», sagt Marianne Lander. «Pro Woche könnten da insgesamt gut und gerne zehn Arbeitsstunden anfallen, was das Konto von Peter Lander mit bis zu 6000 Franken pro Monat belasten würde.» Gegen diese Darstellung wehrt sich Brunner folgendermassen: «Im Rahmen der unentgeltlichen Prozessführung kann ich als Rechtsanwalt mit 200 Franken pro Stunde plus Mehrwehrtsteuer und Auslagen abrechnen.» Er habe aber weitaus lukrativere Mandate, weshalb er nicht auf den «Fall» Peter Lander angewiesen sei.

Die BaZ konnte sich indessen die unzähligen Tondokumente anhören – jene verzweifelten Hilferufe des Mannes, der sich vom Sissacher Beistand bedrängt und gestalkt fühlt. Das jüngste datiert vom Dienstag. «Ich grieg no immer Besuech. Dr Brunner isch wider ans Huus choo lüüte und het mir wieder e Stoos Akte brocht. Ich chum doch do nid druus. Wenn das nid ufhört, hau ich ab», hinterlässt er auf dem Anrufbeantworter. Rücksicht auf die Emotionen seines Mündels nimmt Brunner keine. Anwältin Anna Rüegg hat in ihrer Karriere noch kein vergleichbares Vorgehen erlebt: «Die Einsetzung von André Brunner und die Vermögenssperre verhindert ein selbstbestimmtes und friedliches Leben von Peter Lander. Brunner und die Kesb müssten seinen Willen respektieren», sagt sie.

Beistand im Interessenkonflikt

Vor Kantonsgericht versucht Peter Lander in Übereinkunft mit seinen zwei Töchtern und seinen zwei Schwestern den aufdringlichen Stressanwalt loszuwerden. Aber der weiss sich gegen den Verlust seines Mandats zu wehren. Am 28. Mai teilte Brunner der Kesb mit, dass er der Partei Lander keinen Vorschuss zur Begleichung der ersten Gerichtskosten gewähren werde. Der Beistand dreht Peter Lander also den Geldhahn zu. Und Brunner weiss angeblich, noch bevor seine Kollegen am Gericht in Liestal ein Urteil gefällt haben, «dass das Beschwerdeverfahren aussichtslos ist». Diesem Hinweis an die Kesb fügt er im E-Mail hinzu, dass ihm Peter Lander zu verstehen gegeben habe, «dass ich der Einzige bin, der für ihn geschaut hat, und er froh ist, wenn er ihn noch hat». Marianne Lander hält dies in Anbetracht der zahlreichen Telefonanrufe als Ergebnis einer krassen Manipulation.

Angesprochen auf seine Interessenkollision, versteckt sich Brunner hinter seinem Berufsgeheimnis. Keine Auskunft gibt er auf Fragen betreffend Auslösen von Ängsten bei seinem Mündel.Statt sich bei seinem Auftraggeber, der Kesb Gelterkinden, um eine Schweigepflichtsentbindung zu bemühen, hat er der BaZ vorgeschlagen, diese bei seinem Mündel gleich selber einzuholen. Vielleicht hätte dann André Brunner wieder ein paar Stunden zusätzlich abrechnen können. (Basler Zeitung)


Bazonline.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Finanzen, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Politik, Staat, Widerstand