Ein guter Vater kämpft um sein Kind


Viele Mütter und Juristinnen klagen regelmäßig die Väter an, dass die nicht ausreichend um ihr eigenes Kind kämpfen würden. Dieser Kampf wird vor dem Familiengericht ausgetragen. Mehrheitlich geht es um das Umgangs- und Sorgerecht, das vielen Vätern verwehrt wird. Es steht völlig außer Frage, dass bei einer Trennung beide Elternteile leiden. Im gleichen Atemzug muss gesagt werden, dass eine Ehe jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden kann. Hierbei gibt es keine Schuldfrage, so dass vor dem Familiengericht stets der Leistungsstärkere den Leistungsschwächeren, oftmals lebenslänglich, zu alimentieren hat. Es verwundert nicht, dass es fast immer die Männer sind, die zum Zahlmeister auserkoren werden.

In der Regel sind es die Frauen, die den Ehemann verlassen und sie sind es auch, die mehrheitlich die Scheidung einreichen. Das gemeinsame Kind nehmen sie selbstverständlich mit. Der Vater lebt nun getrennt von der Frau, aber auch von seinem Kind. Verweigert die Mutter dem Vater den Kontakt zum Kind, dann haben diese sogenannten entsorgten Väter das Recht, den Umgang mit ihrem leiblichen Kind einzuklagen. Das kostet nicht nur viel Zeit sondern auch einen ordentlichen Batzen Geld. Da die meisten Väter keine Spitzenverdiener sind und neben hohen Trennungskosten auch noch Unterhaltszahlungen an Exfrau und Kind leisten müssen, kann hier von einer enormen finanziellen Belastung gesprochen werden. Nicht jeder Mann besitzt ein Haus oder eine Eigentumswohnung, auch sonstige finanzielle Reserven hat kaum ein Familienvater. Väter müssen sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens beim eh schon knappen verfügbaren Einkommen regelrecht vom Mund absparen.

Streitigkeiten vor dem Familiengericht sind kompliziert und langwierig. Mit der Beauftragung eines Anwaltes ist es oft nicht getan. Zusätzlich werden Gutachter benötigt, weil der Vater seine Erziehungseignung vor Gericht nachweisen muss. Es verrinnt viel Zeit, während sich das Kind Monat für Monat weiter vom Vater entfernt. Es vergehen oftmals Jahre, bis das Familiengericht endlich ein Urteil fällt und dann ist es zu spät. Das Kind erkennt den Vater nicht mehr. Auch wenn der Vater das Umgangsrecht erhält, können weitere Probleme auftreten. Das Kind wird zu den Umgangsterminen plötzlich krank oder will angeblich nicht zum Vater. Das sind übliche Begründungen der Mütter, um gerichtliche Anordnungen zu unterlaufen und meistens kommen sie damit durch. Dem Kind wird hier plötzlich ein Wahlrecht eingeräumt, welches es in anderen Bereichen nicht hat. Deswegen müssen Kinder die Schule auch gegen ihren Willen besuchen, ansonsten kommt die Polizei. Beim Umgang wird auf diese wirksame Praxis einfach verzichtet.

Wer als guter Vater gelten möchte, der hat möglichst über viele Jahre und durch alle verfügbaren Instanzen zu klagen. Nur so kann er den völlig nutzlosen Nachweis erbringen, alles versucht zu haben sein Kind zu sehen. Dass er dafür am Ende ein Vermögen für Gerichte, Anwälte und Gutachter statt für sein Kind ausgegeben hat, das wird von der blutsaugenden Justiz ignoriert. Gerade der Deutsche Juristinnenbund (DJB) mag solche Väter und das ist nicht verwunderlich, denn Anwältinnen sind profitorientierte Unternehmen. Lange und aufwändige Verfahren sind bei Anwältinnen äußerst beliebt, denn nur so kann richtig Kasse gemacht werden. Väter müssen diese Zeche begleichen. Egal wie.

Immerhin kann der Vater später nachweisen, wie toll er um sein Kind gekämpft hat. Doch wen interessiert das? Das Kind? „Mein liebes Kind, schau wie ich um Dich gekämpft habe!“ – „Toll, Papa, und gegen wen hast Du da gekämpft?“ – „Na gegen Deine Mama!“ – „Oh, wirklich? Du bist ja so ein toller Papa!“ Und wenn sie nicht gestorben sind…

Dabei könnte das Leben doch so einfach sein. Warum muss ein Vater überhaupt vor Gericht Umgang oder Sorgerecht einklagen? Diese Frage stellen sich Juristinnen und Familienrichterinnen überhaupt nicht, obwohl es klar auf der Hand liegt. Mütter verweigern ihren Kindern deren elementares Recht, ihren Vater zu erleben. Warum dürfen Mütter das ohne rechtliche Konsequenzen tun? Natürlich mit der Begründung, dass es dem Kindeswohl dient. Väter werden von der Erziehung des Kindes ausgeschlossen, dabei könnten die Mütter, wenn sie wollten, den Vater bei der Erziehung einfach einbeziehen. Doch sie wollen nicht. Mütter betrachten die Kinder als ihr persönliches Eigentum mit dem Recht, als alleinige Herrscherin darüber zu verfügen. Sie verweigern dem Vater völlig ungestraft seine Rechte und der muss vor Gericht ziehen. Die Verweigerung der Mütter ist nichts anderes als wirksame Rache für irgendwelche alten Beziehungskamellen. Dreimal stehgepinkelt oder die Zahnpasta nicht zugedreht können für Frauen bereits als Anlass für lebenslange Racheaktionen genügen.

Es scheint die Juristinnen überhaupt nicht zu jucken, dass Mütter permanent das Gesetz brechen. Klar, sie leben doch prächtig vom Streit und der Verweigerung der Mütter. Juristinnen haben aus reiner Profitgier kein Interesse an einer schnellen und effizienten Lösung. Schließlich lechzen sie nach Geld und zahlen soll der Papi.

Wenn Papi aber dieses System durchschaut hat, dann wird er sich der Heldenbewegung „Gute Väter kämpfen um ihre Kinder“ nicht anschließen. Väter können dabei nur verlieren, selbst wenn sie vor Gericht einen Sieg erringen. Es winkt vielleicht alle 14 Tage ein Wochenendumgang mit dem Kind, doch damit ist der Vater kein Vater, sondern ein Onkel. Gelebte Vaterschaft sieht völlig anders aus. Ein Vater möchte seinem Kind bei den Hausaufgaben helfen, ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen und sicherlich viele kleine und große Probleme lösen. Das geht nur, wenn er sein Kind möglichst oft sehen kann und nicht nur alle 14 Tage. Väter, die sich diesem sinnlosen Kampf ums Kind nicht stellen, die werden als Rabenväter bezeichnet. Und ausgerechnet Juristinnen posaunen hämisch in die Welt, dass der Vater nicht gekämpft und damit kein Interesse an seinem Kind gezeigt hat.

Verweigernde Mütter sind in den Medien ein Tabuthema. Nur, der Vater, der nicht gekämpft hat, wird an die Wand genagelt und öffentlich beschimpft. Eine verantwortungsvolle Mutter wird den Vater stets in die Erziehung des Kindes einbeziehen und dazu bedarf es weder eines Anwalts, noch einer Familienrichterin. Und das gesparte Geld geben Väter sowieso viel lieber für ihr Kind aus, anstatt einer geldgeilen Anwältin die neue Edelhandtasche zu finanzieren.

Aktuell will der Deutsche Juristinnenbund (DJB) das Familienrecht weiter verkomplizieren, um noch mehr Kasse zu machen. Noch vor wenigen Jahren gab es vor dem Familiengericht keine Anwaltspflicht, die heute in Unterhaltsverfahren bereits Bedingung ist. Angeblich sind die Familiengesetze so kompliziert, dass Kläger und Beklagte in besonderem Umfang eine juristische Vertretung zu ihrem eigenen Schutz benötigen. Das klingt nicht nur so, als ob Richterinnen oft nicht nach dem Gesetz urteilen, das ist auch so. Viele urteilen rein nach ihrer Gefühlslage oder lassen einen Gutachter ihre Gefühle in seriös aussehende Schriftform fassen. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun, sondern ist reine Willkür.

Obendrein verwundert es nicht, dass die echte Vaterschaft nicht erwünscht ist. Eine wirklich gelebte Vaterschaft in Trennungsfamilien bedeutet ein exakt hälftiges Umgangsrecht. Dadurch entfällt logischerweise die Barunterhaltspflicht für den Mann, weil er dann wie die Mutter das Kind hälftig betreut. Und das geht nach Meinung der Juristinnen und Mütter überhaupt nicht. Unterhalt in Form von Geld muss immer fließen. Ein verantwortungsbewusster Vater zahlt gerne die höchsten Unterhaltssätze, denn das Motto lautet: Geht es der Mutti gut, dann geht es auch dem Kind gut. Freilich spricht niemand davon, dass Mutti trotz Kind arbeiten gehen könnte, aber sie kassiert eben viel lieber Unterhalt. Ein Kind ist in Deutschland die finanzielle Rundumsorglosgarantie. Dumm nur, wenn keine Kohle mehr fliesst, weil Papi den Hasenfuß gemacht hat oder ein Unterhaltspreller geworden ist. Dann ist das Geschrei der Damenwelt riesengroß. Unschuldig fühlen sich Mütter immer.


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Entfremdung, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Politik, Staat, Verantwortlichkeit, Widerstand