Thurgauer Gemeinden werden stärker in KESB-Entscheide einbezogen

Die Thurgauer Gemeinden werden stärker in Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einbezogen. Der Grosse Rat hat am Montag Teile einer SVP-Motion angenommen.

Es gebe immer wieder Fälle, in denen die KESB fragwürdige und teure Massnahmen beschlössen, welche die Gemeinden berappen müssten, sagte Hanspeter Gantenbein (SVP), der die Motion gemeinsam mit zwei SVP-Kollegen eingereicht hatte. Die Forderung der Motionäre nach mehr Mitsprache durch die Gemeinden wurde von der Regierung und allen Fraktionen unterstützt.

“Zum Glück hatten wir im Thurgau bisher keinen schwerwiegenden Fall”

…sagte Regierungsrätin Cornelia Komposch (SP). Drei Jahre nach Einführung der KESB im Kanton Thurgau sei es Zeit, Anpassungen und Verbesserungen vorzunehmen und die Gemeinden stärker in die KESB-Entscheide einzubeziehen.

Der Rat war einstimmig für eine Anpassung des Mitspracherechts in der Verordnung des Obergerichts. In Zukunft können Gemeinden vorgängig zu Entscheiden der KESB Stellung nehmen, wenn ein Fall Kosten von mehr als 10’000 Franken pro Jahr auslöst. Die Gemeinde wird dadurch aber nicht zur Verfahrenspartei. Mitglieder der Gemeindebehörden erhalten in Einzelfällen sogar Akteneinsicht. Die Personen unterstehen aber der Schweigepflicht.

Mit der Anpassung der Verordnung seien die Ziele der Motion erfüllt, sagte Komposch. Eine weitergehende Einflussnahme von Gemeindebehörden wäre nicht mit dem Bundesrecht vereinbar.


Bluewin.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Bundesgerichts Urteile, Einkommensteuer, Entfremdung, Finanzen, Gesetz, Kanton Thurgau, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, MANIFEST, Natur, Politik, Staat, Verantwortlichkeit, Widerstand
One comment on “Thurgauer Gemeinden werden stärker in KESB-Entscheide einbezogen
  1. WIDERSTAND sagt:

    Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Komposch,
    Offenbar ist ein über sieben Jahre dauernde zu Unrecht, willkürlich und grundlose Sistierung des Besuchsrecht auf unbestimmte Zeit ohne irgendwelche Massnahmen, kein schwerwiegender Fall! Ich bin sprachlos…

    Frau Komposch, ich habe im Januar 2016 zwei mal mit Ihnen am Telefon über meinen “Fall” geredet. Weiter habe ich Sie innigst gebeten ein Eltern-Gespräch (Mediation) zu organisieren, da die KESB dazu unfähig ist. Frau Komposch, Sie wissen sehr wohl um was es geht. Ich weiss beim besten Willen nicht wie ich je wieder Kontakt zu meiner Tochter erlangen kann, was ich aber ganz bestimmt weiss Frau Komposch ist; Dass ich denn kompletten Regierungsrat, die KESB und das Obergericht des Kantons Thurgau juristisch, strafrechtlich und finanziell belangen werde [Akten]. Die gravierenden Rechtsverletzungen die das Bundesgericht festgestellt hat, werden gewiss nochmals bearbeitet.
    Die vielen dilettantischen Entscheide, Gutachten, Unterlassungen, Untätigkeiten, Rechts- und Verfahrensmissbräuche über Jahre hinweg, führten nachweislich zu dieser gravierender Entfremdung und Kontaktlosigkeit zu meiner leiblicher Tochter. Niemals wäre so etwas passiert wenn die Verantwortlichen Menschen das getan hätten was sie eigentlich auch zwingend hätten tun müssen. Nämlich mit: Recht, Gesetz, Verstand, Vernunft und Herz.

    Frau Komposch ich behalte Sie und die KESB Thurgau auch nach Volljährigkeit meiner Tochter, weiterhin unter strenger Beobachtung. Gott bewahre den Kanton Thurgau vor grösseren und schwerwiegenden Fällen.

    Hochachtungsvoll

    Jean-Pierre Morf