
Dem Stimmbürger wurde vorenthalten, worüber er schlussendlich abgestimmt hat. Doch wir haben eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Die Änderungen aus der Frühjahrssession können mit einem separaten Referendum nochmals zur Abstimmung gebracht werden. Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar (Art. 36 Bundesverfassung).…
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