KESB nötigt Vater

KESB droht Vater mit Besuchsrechts-Entzug

Statt im Heim leben zu müssen, will ein 14-jähriger Junge* zu seinem Rapperswiler Vater* ziehen. Die KESB verbietet das und will mit Nötigung einen Obersee Nachrichten-Artikel verhindern. Die KESB Hinwil mit Sitz in Rüti fährt ein deftiges Bedrohungsarsenal auf, um diesen Obersee Nachrichten-Bericht zu verbieten. Katja Lerch, vom Anwaltsbüro Lerch & Lerch, Bubikon, ist die von der KESB beauftragte Anwältin eines 14-jährigen Buben. Sie schreibt seinem unbescholtenen Vater, die KESB habe von seinen Kontakten zu den Obersee Nachrichten erfahren. Presseberichte seien gegen die Interessen des Buben (Das ist falsch: Der Junge beteuerte in zwei Gesprächen mit den Obersee Nachrichten, er wolle zu seinem Vater ziehen und bat explizit darum, über sein Drama mit der KESB zu berichten). Dann wirds deftig: Die KESB-Anwältin schreibt dem Vater des 14-Jährigen, falls er weiterhin an die Presse gelange, sei davon «auszu-gehen», dass die KESB «prüfen müsse», ob sein Besuchsrecht «massiv eingeschränkt oder gar unterbunden werde». Die KESB droht dem Vater also handfest: Entweder er schweigt, oder sein Kind wird von ihm isoliert.
Ein Anwalt sagt dazu: «In dieser Form ist das eine ganz klare Nötigung und damit eine Straftat!»

Busse bis 10 000 Franken

Ähnlich repressiv tritt auch die Präsidentin der KESB Hinwil, Marta Friedrich, auf. Sie schreibt am 18.September eine 3-seitige «Superprovisorische Weisung» gegen den Vater. Und am 1. Oktober schiebt sie einen 4-seitigen Beschluss nach. Darin schreibt sie, ein Artikel über den Jungen sei eine «Kindswohlgefährdung». Der Vater müsse die Obersee Nachrichten-Publikation verhindern. Bei «Ungehorsam» werde er mit «bis zu 10 000 Franken» gebüsst!

Repression gegen ON

Auch die Obersee Nachrichten werden bedrängt. KESB-Präsidentin Friedrich schreibt, sie «bestehe in jedem Fall darauf», dass ihr ein allfälliger Bericht «fünf Tage vor Publikation zum Gegenlesen» einzureichen sei. Die Obersee Nachrichten treten auf die Maulkorb-Befehle der KESB nicht ein, haben diesen Bericht zum Schutz des Vaters vor KESB-Klagen aber anonymisiert. Erstaunlich an dieser Geschichte ist:
Die KESB-Drohungen werden unter dem Titel des «Kindswohls» gemacht. Umgekehrt aber übergeht man das Wohl des Jungen brutal und zwingt ihn, im Heim zu bleiben, obwohl Vater und Sohn zusammenziehen möchten. Selbst die Empfehlung der ehemaligen Anwältin des Jungen missachtet die KESB (siehe Bericht unten).
Die KESB darf offenbar straffrei Klienten nötigen und will gar auch noch die Pressefreiheit niederringen. Die Obersee Nachrichten halten immer wieder fest: Die KESB ist eine reine Macht- und keine Hilfsbehörde. Als Sozialbehörde ist sie eine Fehlkonstruktion!

KESB richtet gegen den Buben

Die bis letzten Mai für den Jungen zuständige Jugendanwältin der KESB, also die Kindesvertreterin, «beantragt unter dem Gesichtspunkt des Kindeswillens», den Jungen «unter die Obhut des Vaters zu geben und den Schulwechsel zu bewilligen». Der Junge habe «klar mitgeteilt», dass er beim Vater wohnen wolle, schreibt sie. Damit sollte eigentlich alles klar sein. Doch weit gefehlt: Die Präsidentin der KESB, Marta Friedrich, stemmt sich gegen die Umplatzierung. Für die Absage verrechnet sie dem geplagten Vater dann noch 225 Franken. Zugleich verlangt die KESB vom Vater nun noch ein «Erziehungsfähigkeitsgutachten» vom Institut Forio in Frauenfeld. Mittlerweile hat er in Frauenfeld mehrfach vorgesprochen – der Entscheid, ob er seinen Jungen bald einmal zu sich nehmen darf, steht aus. Die Prüfung durch das Institut Forio kostet rund 10000 Franken. Wer‘s bezahlt, ist unbekannt.

Bruno Hug


Die Heimkosten
Der hier beschriebene Junge muss im Heim leben, obwohl er zu seinem unbescholtenen Vater ziehen möchte. Der Heimaufenthalt kostet die Steuerzahler täglich 300 Franken, also jährlich knapp 110 000 Franken.


Obersee Nachrichten.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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