Anforderungsprofil für KESB-Mitglieder

288/2014
Anforderungsprofil für KESB-Mitglieder

Geschäftsart: Parlamentarische Initiative
Zugeteilt an: keine
Direktion:
Pendent bei: Kantonsrat

Beteiligte Personen

Arrow Frei-Baumann Ruth (SVP, Wald), Erstunterzeichner(in)
Arrow
Steinemann Barbara (SVP, Regensdorf), Mitunterzeichner(in)

Ablaufschritte

Eingereicht
Status: Einreichung
Sitzungsdatum: 03.11.2014
Dokument(e):
Arrow Parlamentarische Initiative 288/2014 Anforderungsprofil für KESB-Mitglieder



Wald und Regensdorf, 3. November 2014
KR-Nr. 288/2014
PARLAMENTARISCHE INITIATIVE von Ruth Frei (SVP, Wald) und Barbara Steinemann (SVP, Regensdorf)
betreffend Anforderungsprofil für KESB-Mitglieder ________________________________________________________________________
Das Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) soll wie folgt ergänzt werden.
§ 6
Abs. 1 (unverändert)
Abs.2 Die Mitglieder der KESB bestehen zum einen Teil aus Personen, welche entweder einen Universitätsabschluss oder einen eidgenössisch anerkannten Ausbildungsabschluss auf Tertiärstufe in einem der Fachbereiche gemäss § 4 Abs. 2 sowie eine mehrjährige berufliche Tätigkeit in diesem Fachbereich nachweisen können. Zum anderen Teil bestehen sie aus Personen, welche aufgrund ihrer Lebenserfahrung für dieses Amt geeignet sind.
Abs. 3 (unverändert)

Ruth Frei Barbara Steinemann Begründung: Durch die Einführung der KESB am 1. Januar 2013 wurden die vom kommunalen Souverän gewählten Laien ohne einschlägige fachliche Ausbildung ausschliesslich durch selbsternannte «Profis» und Experten ersetzt. Seither kommt die Institution nicht mehr aus dem Negativschlagzeilen heraus.
Mindestens ein Mitglied der KESB benötigt Fähigkeiten, die nicht auf einer Universität erlernt werden können, wie zum Beispiel Empathie, Pragmatismus, soziale Kompetenzen, Strategien zur Alltagsbewältigung, Erfahrung in der Kindererziehung, psychologisches Geschick, Umgang mit Betagten, aber auch Kostenbewusstsein. Diese Kompetenzen können am besten durch praktische Lebenserfahrung angeeignet werden.

Oft erreichen gerade die altbewährten Laien mit solchen Kompetenzen mehr als Fachleute. Diese braucht es auch und sollten dann eingesetzt werden, wenn juristische Detailkenntnisse gefragt sind.
Mit einer gesunden Mischung von Fachleuten mit oben genannter Ausbildung und jenen Milizpersonen, welche bis zum 31. Dezember 2012 über Jahrzehnte ohne jegliche Zwischenfälle das Vormundschaftswesen geführt haben, sollten zum einen eine umfassende Betreuung der Betroffenen gewährleistet, zum anderen die bundesrechtlichen Vorgaben eingehalten werden können.
288


Kantonsrat.zh.ch


Ruth Frei-Baumann


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Politik, Staat
One comment on “Anforderungsprofil für KESB-Mitglieder
  1. WIDERSTAND sagt:

    Sehr geehrte Frau Frei,
    Sehr geehrte Frau Steinemann,
    Herzlichen Dank für Euer Engagement in dieser sehr wichtiger Sache.
    Weiterhin viel Erfolg!