CHRONIK

Protokoll und Chronologie einer jahrelang, grundlos und zu Unrecht angeordnete Kontaktlosigkeit und gebilligte Entfremdung zu meiner leiblichen Tochter.


Datum:Wer/Was/WoTatsächliches:Vergangene Zeit:
26. Oktober 2006Kindesmutter wünscht ein Gutachten über meine Tochter.

Kindesmutter
?
20. November 2006Gutachten KJPD
Bis heute habe ich noch niemals Informationen oder Unterlagen darüber erhalten.
12. Dezember 2006VB - Kemmental
17. Juni 2007FORIO AG, erstellt erstes Gutachten [Akten].

Monika Egli-Alge
Auszug [Akten]: "Fragen zum Kindsvater und zur Kindsmutter wollte sie nicht beantworten, sie sagte nur, dass sie beide sehr gerne habe" (Seite 15).
10. März 2008Die angeordnete Mediation unter uns Eltern fand niemals statt.- Keine weiteren Massnahmen.
12. August 2008Beiständin, Frau Hasler- Niemals persönlichen Kontakt.
25. September 2008Herr Scherb - VB Kemmental"Herr Marty und Herr Scherb, unterschrieben damals gemeinsam die Sistierung. Herr Scherb ist heute als Friedensrichter in Kreuzlingen tätig". [BGE 130 III 585]
11. Oktober 2008Schriftliche Stellungnahme [Akten] des Kindesvater zur Besuchsrechtsistierung.Ich war immer gegen eine Besuchsrechtsistierung! [Akten]
Keine Stellungnahme von der Kindesmutter."
20. Oktober 2008VB - Kemmental sistiert Besuchssrecht wegen angeblichen Loyalitätskonflikte als vorsorgliche Massnahme, bis auf weiteres [Akten].

Walter Marty
Auszug: "Ob [ZENSUR] seitens Mutter negativ beeinflusst wird, wie es der Vater vermutet, ist derzeit nicht bekannt, kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Immerhin ist hier festzuhalten, dass [ZENSUR] während den letzten Jahre stets den Vater sehen wollte und dies auch tun konnte".
"Das Besuchs- und Ferienrecht von Jean-Pierre Morf, in Wald ZH, Am Kanal 3, gegenüber seiner Tochter [ZENSUR] gemäss Beschluss der Vormundschaftsbehörde Nesslau-Krummenau SG vom 24. November 2005 wird im Sinne einer vorsorglichen Massnahme bis auf weiteres sistiert. Die Sistierung des Besuchs- und Ferienrecht dauert solange, als [ZENSUR] nicht von sich aus wieder zum Vater auf Besuch und in die Ferien gehen möchte" [AKTEN].
0 Tage.

Meine Tochter ist jetzt etwa 10 1/2 Jahre alt.
25. Dezember 2008Letzte gemeinsame Weihnachten bei meinen Eltern.
10. November 2009VB - Langrickenbach, Herr Märkli wird neu als Beistand eingesetzt [Akten].Ich war immer wieder in den Gemeinden Kemmental und Langrickenbach persönlich vorstellig [Akten] und wünschte Kontakt und Informationen zu meiner Tochter.1 Jahr und 21 Tage.
11. Mai 2010VB - LangrickenbachAussage ist falsch! Herr Märkli und ich haben diesen Vorstoss gemeinsam getätigt. Herr Märkli, ist bisher der einzige Beistand mit dem ich auch einen persönlichen Kontakt hatte. Ebenfalls nahm er sich als einziger bisher die Zeit, mich persönlich an meinem Wohnort zu besuchen.
1 Jahr und 203 Tage.
6. September 2010FORIO AG wird erneuert mit Abklärungen betreffend Besuchsrecht und Informationen beauftragt.
Nach fast zweijähriger Besuchsrechtsistierung und Untätigkeit!1 Jahre und 321 Tage.
7. Oktober 2010Meine Tochter und ihre Mutter werden persönlich vom FORIO AG zum Besuchsrecht befragt [Akten].Ich wurde dazu nie eingeladen, geschweige denn durfte ich mich äussern [Akten]!

Es wird über den Umgang und Kontakt zu meiner Tochter entschieden, ohne mich dabei persönlich anzuhören!
1 Jahre und 352
17. November 2010FORIO AG erstellt zweites Gutachten [Akten].

Monika Egli-Alge
Es wurde folgendes festgestellt:
- Kein Loyalitätskonflikt mehr vorhanden.
- Kindesmutter hat eine negative Einstellung gegenüber mir.
- Ich habe eine negative Einstellung gegenüber der Kindsmutter.
- Eine Kindswohlgefährdung wenn ich Kontakt zu meiner Tochter habe.
- Keine Kindswohlgefährdung wenn ich keinen Kontakt zu ihr habe.
- Aus psychologischer Sicht völlig normal.
- Es wird empfohlen jährlich oder zweijährlich den Kontaktwunsch zu überprüfen.
- Aus psychologischer Sicht, ist eine stabile ökonomische Ausgangslage für die Kindesmutter wichtig.
- Wünschenswert aus psychologischer Sicht, wenn die Kindesmutter am derzeitigen Wohnort wohnen könnte
[Akten].
2 Jahre und 28 Tage.
11. Februar 2011VB - Langrickenbach beschliesst das Besuchsrecht weiterhin zu sistieren. Keine Mediation, Auflagen, Anordnung usw. [Akten]

Markus Hausammann
Tatsächlich wurde aber so die jahrelange und schädigende Entfremdung erneuert gutgeheissen und bewilligt!
Gegen Recht, Gesetz, Vernunft, Verstand und Herz!
Aufgrund eines grobfahrlässigen Gutachten das ohne Sach- und Fachwissen und Verantwortung erstellt wurde [BGE 5P.263/2005]!
18. März 2011Anhörung meiner Tochter ? 2 Jahre und 149 Tage.
1. Juli 2011
Meine erste Strafanzeige gegen die VB - Kemmental vertreten durch Herr Marty, Gemeindeammann Kemmental und Kantonsrat [Akten].

Walter Marty
Die damals zuständige Staatsanwältin Frau Strassmann, war unfähig die rechtlichen und tatsächlichen Ereignisse zu erkennen [Akten]! Hingegen anerkannte sie die Forderung von der VB - Langrickenbach [Akten].
- Mein erster Versuch um mich rechtlich auf diese schädigende Besuchsrechtsistierung zu wehren.
- Hätte damals der Kanton Thurgau richtig reagiert, so hätte ich heute vielleicht wieder Kontakt zu meiner Tochter und diese Beschwerde wäre niemals geschrieben worden...
- Leider kam aber alles ganz anders [Akten].
10. August 2011Herr Urwyler wird neu als Beistand eingesetzt.- Niemals persönlichen Kontakt. 2 Jahre und 294 Tage.
22. Februar 2012 Ich schreibe aufgrund der jahrelangen Kontaktlosigkeit zu meiner Tochter, Herr Regierungssrat Graf-Schelling und Frau Bundesrätin Sommaruga einen "Hilferuf" sie mögen doch bitte intervenieren [Akten].

Simonetta SommarugaClaudius Graf-Schelling
- Kanton Thurgau keine Antwort.
- Bundesbern antwortet [Akten].
5. April 2012Schreiben des inzwischen neu eingesetzten Beistand Herr Jäger.Auf meine Bitte hin einen Brief an meine Tochter weiterzuleiten bekam ich von ihm folgende Antwort: "Sie wurden angewiesen jegliche Belästigung der Tochter, der Mutter und den anderen Familienangehörigen zu unterlassen". [Akten], [BGE 5C.269/2006]
5. Juni 2012VB - Bottighofen

rene_oeggerli
Auszug aus dem Schreiben von Herr Oeggerli, Notar Kreuzlingen: "Die Kindesmutter hat mir glaubhaft versichert, dass sie die Tochter nicht an einer Kontaktaufnahme hindern würde und es wäre ihr auch freigestellt sich bei mir zu melden. Seitens Behörden sehen wir keine Möglichkeiten, da die gemachten Angaben glaubhaft erscheinen" [Akten][Art. 317 StGB].

- Niemals persönlichen Kontakt.
3 Jahre und 229 Tage.
9. Juli 2012Ich schreibe Herr Oeggerli, Notar Kreuzlingen einen Brief [Akten]. - Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.
12. Oktober 2012 Bericht von Beistand Herr Jäger.- Keinen Information erhalten.3 Jahre und 358 Tage.
28. Februar 2013Um den Beistand meiner Tochter einmal persönlich kennenzulernen, besuchte ich ihn spontan in seinem Büro auf [Akten].Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat Kenntnis davon [Akten].
6. März 2013Beistand Herr Jäger hat erneuert Kontakt mit meiner Tochter.Nach meinem persönlichen Besuch...4 Jahre und 137 Tage.
8. Juli 2013
KESB Kreuzlingen führt ein Gespräch mit meiner Tochter.

Christian Jordi
- Keinen Information erhalten. 4 Jahre und 261 Tage.
27. Februar 2014Zweite Strafanzeige [Akten].

KindesmutterWalter MartyMonika Egli-Algerene_oeggerliChristian JordiMarkus Hausammann
Aufgrund der Kindsmutter die mir jegliche Kontakte und Informationen zu meiner Tochter verweigert und einer jahrelangen Behördenwillkür erstatte ich erneuert Strafanzeige [Akten]. 5 Jahre und 130 Tage.
12. März 2014Eingang meiner Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen.

kanton_thurgau
[Akten]5 Jahre und 143 Tage.
29. April 2014Bericht des Beistand Herr Jäger.- Der erste Bericht, wo ich erhalte.
- Herr Jäger stellt darin fest: "Herr Morf hat sich zu recht beklagt, dass er nie über aktuelles informiert wird (Art. 275a ZGB) So musste der Beistand diesen Frühling das Zeugnis von der Mutter verlangen und es dem Vater überreichen. Es ist auch zu vermuten, dass die Mutter [ZENSUR] nie darin unterstütz, die Beziehung zum Vater zu normalisieren oder die Situation des Vaters aus einer übergeordneten Perspektive zu erklären". [Akten]
- Die KESB möchte nur noch eine jährliche Befragung meiner Tochter.
- Arbeitsaufwand (Mandat) entspricht dem eines "kleinen Falls" [Akten].
16. Juni 2014Die KESB Kreuzlingen schreibt: "Mit der Aufhebung der Beistandschaft würde auch die Sistierung des Besuchsrechts aufgehoben, verbunden mit der Feststellung, dass kein praktisch umsetzbares Besuchsrechts zwischen Vater und Tochter besteht. Herrn Morf zustehende Informations- und Auskunftsrecht könnte nötigenfalls durch eine Weisung umgesetzt werden" [Akten].

- 14 Tage Frist zur schriftlicher Stellungnahme.

Christian Jordi
UNGLAUBLICH!
Es wird mir jetzt schon mehr als fünf Jahren jeglichen Kontakt und Information bewusst vorenthalten um jetzt diese absurde Feststellung zu machen! Gelegentlich erhielt ich ein Schulzeugnis über die Beistandschaft zugestellt. Das war aber auch schon alles. Schule, Lehrer, Elternabend, Klassenlager, Konfirmation, Gesundheit, Berufswahl usw. Darüber habe ich niemals Informationen erhalten.

- Ich verlangte weiterhin das sistierte Besuchsrecht, Gründe dafür gab ich an [Akten].
30. Juni 2014Ich stelle bei der KESB Kreuzlingen einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht. Gründe dafür wurden genannt [Akten].

Christian Jordi
- Meine Stellungnahme [Akten].
- Die KESB hat es bis heute unterlassen uns Eltern, zusammen oder einzeln auf ein persönliches Gespräch einzuladen, uns kennen zu lernen und uns zu zuhören! [Art. 297 ZPO] Die KESB war über drei Jahre tätig in dieser Sache. [Akten] In Kemmental und Langrickenbach konnte man wenigstens noch persönlich miteinander reden. Mein rechtliches Gehör wird somit nachweislich seit dem zweiten Gutachten des FORIO AG missachtet und verweigert [Akten]!
- Ebenfalls missachtet die KESB allgemeine Rechts- und Verfahrensregel. Meine Stellungnahme wurde nämlich nachträglich der Kindesmutter zugestellt, daraufhin erst schrieb sie ihre Stellungnahme [Akten]!
5 Jahre und 253 Tage.
21. Juli 2014Stellungnahme Kindsmutter. Kindsmutter gibt schriftlich, gestütz auf das Gutachten vom 17. November 2010 an: "Ein gemeinsames Sorgerecht ist eine Kindswohlgefährdung" [Akten].
7. August 2014Entscheid KESB Kreuzlingen.
[6909]

- 30 Tage Frist für die Beschwerde ans Obergericht des Kanton Thurgau.

Christian Jordi
- Mein Antrag wird abgelehnt.
- Beistandschaft wird bestätigt.
- KESB stellt fest: "In der Vergangenheit war es nicht möglich, dass die Mutter dem Vater die notwendige bzw. gewünschte Information direkt weiterleitet. Es ist davon auszugehen das die Mutter auch zukünftig den Vater nicht im Sinne seines gesetzlichen Informationsrecht bedingen würde" [Akten].
- Die Kindesmutter wird erneuert zur Mitarbeit aufgefordert. [Akten]
- Wieder wird entschieden ohne das mein rechtliches Gehör dabei berücksichtig wird [Akten].
5 Jahre und 291 Tage.
6. Oktober 2014Entscheid des Obergericht des Kantons Thurgau.

[KES.2014.78]

- 30 Tage Frist für die Beschwerde ans Schweizerische Bundesgerichts.

Thomas Zweidlerkanton_thurgau
- Meine Beschwerde wird abgewiesen.
- Entscheid KESB wird bestätigt.
- Das Obergericht schreibt: "Als aussichtslos sind Begehren anzusehen, bei denen die Gewinnaussichten beträchtlich geringer sind als die Verlustgefahr und die deshalb kaum als ernsthaft bezeichnet werden können" [Akten] - (Seite 14).
- Meine "Gewinnaussichten" waren bis heute in dieser Sache, die gemeinsame Elternschaft - Die "Verlustgefahr", war der Kontakt zu meiner Tochter [Akten]!
5 Jahre und 351 Tage.
25. November 2014Ich erstatte bei der KESB Kreuzlingen eine Gefährdungsmeldung wegen dem Kindswohl [Akten].

Christian Jordi
Die Kindsmutter schreibt in ihrer Stellungnahme vom 21. Juli 2014 von einer Kindswohlgefährdung [Akten].
- Keine Antwort bis heute.
28. August 2015Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts.

[BGE 5A_926/2014]

nicolas_von_werdtschweizerisches-bundesgericht-logo
- Meine Beschwerde wird abgewiesen.
Das Bundegericht stellt Rechtsverletzungen und Missachtung des rechtlichen Gehörs fest. [Akten]
-Weiter schreibt das Bundesgericht: "Die Mutter blockt den Zugang des Vaters zur Tochter seit diesem Zeitpunkt vollständig ab. - Der gänzlich aus dem Leben der Tochter ausgeschlossene Vater könnte das Sorgerecht mangels genügender Kenntnise über die Tochter momentan gar nicht ausüben. - Es ist weiter festzustelle, dass sich der Vater durch all die Jahre hindurch um einen Kontakt bemüht hat, dies allerdings erfolglos" [Akten].
6 Jahre und 312 Tage.
? - VolljährigkeitBeiständin Frau Zürcher wird neu eingesetzte.- Niemals persönlichen Kontakt.
- Frau Zürcher schreibt in ihrem Schlussbericht folgendes: "Der Vater taucht manchmal unangemeldet bei der Familie auf, dies ist für [ZENSUR] unangenehm. Die Mutter öffnet die Türe jeweils nicht, er sitzt dann einfach ein Weilchen vor dem Haus. Der Vater führt einen öffentlichen Kampf gegen die Sistierung des Besuchsrecht in den er verschiedenste Amtsstellen involviert. Auf seiner Homepage veröffentlicht er Berichte und Gerichtsurteile" [Akten].
Januar 2016Ich habe zweimal mit Frau Regierungsrätin Komposch telefoniert. Ich bat sie innigst ein Gespräch/Mediation (runden Tisch) einzuberufen, da die KESB Kreuzlingen dazu nicht in der Lage wäre.

kanton_thurgau
Ich habe grosse Angst nach Volljährigkeit meiner Tochter, definitiv und endgültig jeglichen Kontakt im Kanton Thurgau zu verlieren. Alle Menschen würden mir zur Antwort geben: Sie seien dafür nicht mehr zuständig.
[ZENSUR]Meine Tochter wird Volljährig.Keine "Rechte" mehr und falls ich überhaupt jemals irgendwelche besass, so wurden sie zu keinem Zeitpunkt umgesetzt! Seit August 2015 geht meine Tochter in eine Lehre, nicht einmal die Bezeichnung konnte man mir nennen [Akten].Meine Tochter ist jetzt 18 Jahre alt.
3. Oktober 2016Staatsanwaltschaft Kreuzlingen schickt mir eine Parteimitteilung zu, dass man meine Strafanzeige einstellen möchte [Akten].

- 14 Tage Frist um allfällige Beweisanträge einzureichen.

kanton_thurgau
19. Oktober 2016Schriftlich und eingeschrieben verlange ich, dass meine Strafanzeige nicht aufgehoben wird und endlich zur Anzeige gebracht wird. Gründe dafür wurden auch genannt [Akten].- Keine Antwort und wird auch mit keiner Zeile erwähnt.
- Praktisch auf den Tag genau, acht Jahre seit der Sistierung des Besuchsrecht - Zufall oder Schicksal?
24. November 2016Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen [Akten].

- 10 Tage Frist für die Beschwerde ans Obergericht des Kanton Thurgau.

kanton_thurgau
Für die "wichtigste" Sache die kürzeste Frist - Mit wichtig meine ich damit nicht eine Verurteilung der [Beschuldigte], sondern die Wahrheitsfindung und objektive Beurteilung der tatsächlichen Ereignisse und Umstände. Nämlich so wie sie wirklich stattgefunden haben. Dazu habe ich diese Chronologie aufgeschrieben.

- Die Staatsanwaltschaft benötigte 2 Jahre und 256 Tage zur Bearbeitung [Art.5 StPO]."
5. Dezember 2016Ich erhebe schriftlich und per Einschreiben, Beschwerde beim Obergericht des Kantons Thurgau [Akten].

Thomas Zweidlerkanton_thurgau
Es ist eine Schande und einer Demokratie und Rechtsstaats unwürdig, dass ich als unschuldiger Vater und einfacher Bürger - Für mein selbstverständliches Natur- und Grundrecht gegenüber meiner leiblichen Tochter, dass mir grundlos und zu Unrecht seit so vielen Jahren verweigert wird, dermassen "kämpfen" muss! Ich bin masslos entäuscht und unendlich traurig darüber...8 Jahre und 46 Tage.


"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"