Offener Brief

Creative Commons LizenzvertragOffener Brief von Jean-Pierre Morf ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz.


Datum: Wald den, 25. August 2015


Betreffend: “Der Don Quijote vom Kanton Thurgau oder Wie ein Vater seine Tochter verlor”.


Meine liebe Tochter,

Liebe Väter und Mütter,

Liebe Schweizerinnen, liebe Schweizer, Liebe Thurgauerinnen liebe Thurgauer,

Vor 2500 Tagen – Am 20. Oktober 2008 wurde mir in der Gemeinde Kemmental TG das Besuchsrecht – Unbegründet – Zu Unrecht und auf unbestimmte Zeit sistiert. Dieses war die “Freikarte” und der “Persilschein” für die Entfremdung zu meiner Tochter – Leider bis heute. Seit damals habe ich trotz unzähligen Bemühungen meinerseits nie mehr meine Tochter gesehen, gehört oder etwas von ihr erhalten. Im Jahr 2011 wurde mir in der Gemeinde Langrickenbach TG erneuert das Besuchsrecht auf unbestimmte Zeit verweigert. Die parteiische Pseudo-Psychologin Frau Monika Egli-Alge vom FORIO AG konnte und wollte offensichtlich unsere wahre Eltern-Problematik nicht erkennen. Das Gutachten dass sie im Jahre 2010 anfertigte, zeugt von dieser unglaublicher Inkompetenz und Ignoranz in Vollendung. – Eine Schande für ihren ganzen Berufsstand!

Der rege Wohnsitzwechsel der Kindesmutter in denn vergangenen 15 Jahren trugen ebenfalls wesentlich zu dieser Entfremdung bei. Die 5 Gemeinden heissen namentlich: Wald ZH, Nesslau SG, Kemmental TG, Langrickenbach TG und jetzt Bottighofen TG. Jedes mal musste ich wieder ganz von vorne, bei den jeweiligen Behörden beginnen. Die Eidesstattliche Erklärung vom Notar René Oeggerli, Kreuzlingen aus dem Jahre 2012 ist ebenfalls mehr als nur grenzwertig, unüblich aber vor allem eines, nämlich von vorn bis hinten gelogen! Seit dem 1. Januar 2013 ist neu die KESB-Kreuzlingen per Gesetz und Verfassung für uns zuständig. Bis zum heutigen Tag wurde ich aber noch nie zu einem Gespräch eingeladen. Das selbe gilt übrigens auch für denn bereits zurückgetretenen Berufsbeistand, Herr Jäger und jetzt neu auch für Frau Zürcher. Das sogenannte rechtliche Gehör wurde mir bis heute bewusst und willentlich verweigert. Der KESB-Präsident Herr Christian Jordi, verweigert sich beharrlich irgendwelche Massnahmen zur Destabilisierung und Auflösung dieser schädigender Entfremdung zueinander anzuordnen. Mehrfach habe ich ihn deswegen höfflich aber bestimmt gebeten, um ein Elterngespräch, Mediation oder Therapie. Es geschieht einfach nichts in diese Richtung. Der Berufsbeistand Herr Jäger schreibt in seinem Bericht, dass der Aufwand dieses Mandats ein “kleiner” Fall sei! Sieben Jahre angeordnete Kontaktlosigkeit und gesetzliche Entfremdung ist also ein kleiner Fall im Kanton Thurgau. – Ich bin sprachlos und entsetz!


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Im August dieses Jahres begann meine Tochter ihre Berufslehre (BRAVO), bis heute weigert sich jedoch der Gesetzliche Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen mir diese Information mitzuteilen. Alles was ich bisher weiss, ist das meine Tochter angeblich im Gesundheitswesen tätig ist. Eine konkrete Berufsbezeichnung konnte, wollte oder durfte man mir bisher nicht nennen.

Meine Odyssee ist am Ende. Eine ungeheuerliche Energie, Kraft und Anstrengung habe ich nur deswegen investiert und mich und mein Leben dabei oft vernachlässigt. Wenn ich so weitermache würde, würde ich wohl dabei zu Grunde gehen und das will ich nicht! Ich habe gekämpft wie ein Löwe für dieses selbstverständliche GRUNDRECHT! Das Recht als Mensch und Vater, Kontakt zu meiner leiblichen Tochter unterhalten zu können. Dieses GRUNDRECHT wurde aber bei mir, mit Füssen getreten! Ich bin der fester Meinung und Überzeugung dass dieses Recht ein übergeordnetes Naturrecht ist und niemals angeordnet geschweige denn weggenommen werden darf. Wenn der Staat nicht weiss wie er dieses wieder in Ordnung bringen kann, wieso nimmt er es dann weg? Dieses kann ich beim besten Willen nicht verstehen. Es gibt zweifellos einige gute Gründe dafür, jedoch trifft auf uns kein einziger zu. Ich würde wohl kaum soviel “Wind” machen wenn ich auch nur einen einzigen diesen berechtigten Gründen missachtet hätte. Um es genauer zu präzisieren: Physische und Psychische Gewalt, sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung und Verwahrlosung. Diese Gründe berechtigen meiner Ansicht nach dass man ein Besuchsrecht einschränkt oder gar aufheben kann. So wahr ich bin und mir Gott helfen mag, ich habe meiner Tochter und ihrer Mutter gegenüber nicht einmal in meinen Gedanken etwas zu Leide getan. Dafür lege ich jederzeit meinen Eid ab!

Was aber führte zu dieser kompletter Kontaktlosigkeit? Es ist primär die Kindesmutter die unter keinen Umständen irgendwelchen Kontakt zu mir unterhalten kann und will. Es ist ihre persönliche Situation und Charakter der es ihr offenbar bis heute (leider) nicht ermöglicht, mir auch nur das Minimum an Informationen zu unserer gemeinsamer Tochter mitzuteilen [Was eigentlich zu untersuchen gewesen wäre]. Alle diese rudimentären Informationen musste stehts die jeweilige und zuständige Beistandschaft organisieren und mir zukommen lassen. – Es hat nie funktioniert! Die vereinbarten Telefongespräche mit meiner Tochter fanden nur sporadisch, spärlich und je nach Lust und Laune der Kindesmutter statt. Reden über unsere gemeinsame Tochter konnten wir seit unserer Trennung, praktisch nie mehr. Ich holte unsere Tochter jeweils vor der Haustüre ab und brachte sie stehts wohlbehütet auch wieder dorthin zurück. Ich habe in dieser Zeit auf unsere Tochter wie auf mein Augapfel aufgepasst. Gott sei Dank ist niemals etwas passiert. Ich war eigentlich auch immer seit unserer Trennung als Paar, nur der “alle-zwei-Wochenende-Vater” und mehr nicht! Die Kindesmutter hat in ihrer neuer Beziehung, erneuert zwei Kindern das Leben geschenkt. Noch nie aber konnte oder durfte ich auch nur ein Wort mit denn beiden Halbbrüdern meiner Tochter reden. Ich kenne diese beiden Knaben nur vom hören sagen. Die Kindesmutter war immer sehr bemüht und bestrebt das ich niemals die Möglichkeit dazu hatte, auch nur ein Wort mit den beiden zu sprechen. Eigentlich war ich seit unserer Trennung unerwünscht! Ich wurde als langjähriger Partner (+7 Jahre), Vater unserer gemeinsamer Tochter und als Mensch zu einer “Persona non grata” degradier!

Die einzige und wahre Problematik unter uns Eltern ist zweifellos die über Jahre hinweg latente Kommunikationslosigkeit. Dieses war aber ganz klar und bewusst so von der Kindesmutter gewollt und erwünscht! Was mir verständlicherweise erhebliche Schwierigkeiten bei der Ausführung des Besuchsrecht usw. bereitete. Ich war schlicht und einfach nicht willkommen. Es war ein neuer Mann, ein neues Wohnort und schon bald wurde auch der erste Halbbruder meiner Tochter geboren.


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Ich war einfach zuviel – Fehl am Platz – Unnötig und überflüssig. Das war damals in der Gemeinde Nesslau SG so und ist heute in der Gemeinde Bottighofen TG nicht anders!

Es war bereits im Jahr 2001 schon schwierig, denn über neun Monate habe ich damals meine Tochter nicht sehen dürfen. Wieso? Weil uns die Gemeinde Wald ZH, unsere gemeinsam als Eltern ausgearbeitete Besuchsregelung für unsere Tochter verweigerte! Danach zog die Kindesmutter fort und es vergingen mehr als neun Monate bis dann endlich die neue Besuchsregelung in der Gemeinde Nesslau SG rechtskräftig war. Wahrhaftig einfach war es für mich niemals. Ich hatte bereits im Kanton St. Gallen einen erheblichen Aufwand betreiben müssen, ansonsten hätte ich schon unlängst jegliche Kontakte und Informationen zu meiner Tochter verloren… Dafür gibt es genügend Akten und Unterlagen die meine vielen Bemühungen und Anstrengungen in dieser Hinsicht dokumentieren.

Seit dieser verhängnisvoller Besuchsrechtsistierung auf UNBESTIMMTE Zeit ohne irgendwelchen Anordnungen und Massnahmen habe ich leider jeglichen Kontakt zu meiner Tochter verloren. Ich war dutzendemale auf denn jeweiligen Vormundschaftsbehörden vorstellig. Hauptsächlich in den Gemeinden Kemmental TG und Langrickenbach TG. Mein zu Recht und berechtigten Antrag im Jahr 2010 auf Besuchs- und Umgangsrecht wurde mir aber aufgrund eines Gutachtens vom Forio AG verweigert Dieses besagte Gutachten ist auf meiner Webseite zu finden. (Liebe Leserin, lieber Leser bitte urteilen Sie selber. – Lesen Sie aber bitte aufmerksam “zwischen” denn Zeilen…)

Folgende Menschen, Institutionen und Behörden haben grobfahrlässig, gegen Recht und Gesetz, Vernunft und Verstand gehandelt und sind somit nachweislich und aktiv an dieser jahrelanger Entfremdung und Kontaktlosigkeit zwischen mir und meiner Tochter (mit)verantwortlich und somit (mit)schuldig:

– Die Kindesmutter

– FORIO AG, (Forensisches Institut Ostschweiz) namentlich Frau Monika Egli-Alge.

– Gemeinde Kemmental TG, namentlich Herr noch Gemeindepräsident Herr Walter Warty.

– Gemeinde Langrickenbach TG, namentlich Herr noch Nationalrat Markus Hausammann.

– Gemeinde Bottighofen TG, namentlich Herr noch Notar René Oeggerli.

– KESB-Kreuzlingen, namentlich Herr noch KESB-Präsident Christian Jordi.

– Regierungsrat des Kantons Thurgau, namentlich Herr Ex-RR Claudius Graf Schelling.

– Obergericht des Kantons Thurgau, namentlich Herr noch Präsident Thomas Zweidler.

Gegen die oberen sechs Parteien habe ich am 27. Februar 2014, korrekt in Form und Schrift bei der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen Strafanzeige erstattet. [Akten] Ausser das meine Tochter bisher als “Zeugin” vorgeladen und einvernommen worden ist, läuft ganz bewusst nichts in dieser Sache! Andere nennen dieses delinquente Verhalten “Dienstverweigerung” oder im Juristenjargon Rechts- und Verfahrensmissbrauch!

Ich habe alle mir im Kanton Thurgau zu Verfügung stehenden rechtlichen, gesetzlichen und menschlichen Mitteln, Möglichkeiten und Ressourcen restlos ausgeschöpft!


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Im November 2014 habe ich Beschwerde beim Bundesgericht getätigt – Gegen den Entscheid des Obergerichts Thurgau. Zu Recht, wie sich noch herausstellen wird…

Niemand im ganzen Kanton Thurgau war offenbar fähig und gewillt die wahre Problematik zu erkennen und dementsprechend zu handeln und uns zu helfen. Aus lauter Unwissenheit, Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung nahm mann mir zu Unrecht, unbegründet und willkürlich als letzter gesetzlicher Akt, jegliche Recht und Kontakte zu meiner leiblichen Tochter!

Es gibt wahrscheinlich nicht viele Väter, die so lange Geduld und Hoffnung hegen wie ich. Heute nach fast sieben Jahren per Gesetz getrennt und entfremdet wünscht meine Tochter angeblich keinen Kontakt mehr zu mir. Ist (leider) verständlich und auch nachvollziehbar. Obwohl sie mir dieses bisher NIEMALS weder mündlich noch schriftlich mitgeteilt hat. Das ist lediglich die Aussage von der KESB-Kreuzlingen, Berufsbeistandschaft, und der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen. Meine Tochter ist jetzt in einem Alter in dem sie mir dieses, wenn sie es denn auch wollte, durchaus selbständig mitteilen könnte. Ich vermute einmal warum sie es bis Heute unterlassen hat. Wahrscheinlich weil sie mich (hoffentlich) doch noch ein wenig gerne hat und sie vermutlich weiss, dass sie mir damit fest weh machen würde.

– Ich akzeptiere die Haltung und Meinung meiner Tochter ohne wenn und aber!
– Was ich aber NIEMALS akzeptieren werde, sind diese vielen dilettantischen fahrlässigen und willkürlichen Handlungen, Urteile und Entscheide seitens Institutionen, Behörden und dem Staat!!!

Alle meine unzählige Bemühungen und Vorschläge zur “Entschärfung” und Verbesserung der Kind-Eltern-Beziehung wurden bisher konsequent und bewusst verweigert. Eine erneuerte Aufzählung von Gesetzestexten, Paragrafen und Urteilen an dieser Stelle bringt überhaupt nichts mehr! Es ist eben lediglich eine Frage der Vernunft und des Willens und nichts weiter mehr. Wenn ich als Sorge- und Obhutsberechtigten Elternteil kategorisch über Jahre hinweg jeglichen Kontakt zum anderen Elternteil verweigere und sanktioniere, so verliert zwangsläufig ein jedes Kind, denn wichtigen Kontakt zum anderen Elternteil. Dieses und nichts anderes ist genau bei uns passiert! Wenn sich nun der Staat das Recht heraus nimmt, Eltern und Kindern gewaltsam und gegen ihren Willen zu trennen und anschliessend noch gegenseitig zu entfremden, so muss er auch die Verantwortung für sein Tun und Handeln übernehmen, ganz genau gleich, wie es auch bei uns als “einfache Bürgern” der Fall wäre. Ansonsten ist dieser angeblicher RECHTSSTAAT eine einzige grosse Phrase. Genau so wie das ominöse Kindeswohl – Das nämlich weder ein Psychologischer geschweige denn ein Juristischer Begriff ist. Es gibt KEIN Kindeswohl!!! – Es gibt aber sehr wohl ein KIND-ELTERN-WOHL. Und NUR in diesem speziellen Kontext, Konstellation, und Kombination – Alles andere ist bei allem Respekt, totaler Mist! Alle Menschen, Behörden und Gerichte die sich beruflich damit beschäftigen, sollten sich meine Worte gut einprägen und sie tief in sich verinnerlichen. Wie ich je wieder Kontakt zu meiner Tochter finde steht in den Sternen – Die Rechte und Gesetzte dazu, in unserer Verfassung!

Die Quintessenz meiner jahrelanger Bemühung ist die folgende: Nämlich die, dass ich als Vater eigentlich auch NIEMALS eine Chance hatte. Und nur weil die Kindesmutter dieses nicht als wichtig empfand. – Liebe Väter da draussen, es geht nur über die Kindesmutter und wenn diese nicht will, steht alles still! Dieses ist leider meine persönliche und traurige Erfahrung und Erkenntnis nach 2500 Tagen oder eben 6 Jahre und 309 Tage!


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Für ein Besuchs- Kontakt- und Informationsrecht benötige ich kein Anwalt und kein Gericht sondern lediglich der Goodwill und die Unterstützung der Kindesmutter. Ich benötige kein Besuchs- Kontakt- und Informationsrecht per Gesetz angeordnet, wenn ich nicht mit dem anderen Elternteil darüber reden kann. – Und wenn ich eben nicht mit diesem anderen Elternteil darüber kommunizieren kann, nützen alle Rechte und Gesetzte einen Dreck! So siehts aus meine Damen und Herren, Juristen und Richter.

Deshalb und nur deshalb verlieren statistisch 40 Prozent aller Väter nach nur einem Jahr denn Kontakt zu ihrem Kind! Dieses hat sehr wohl mit System zu tun und ist bewusst so gewollt, ansonsten wäre dieses schon unlängst geändert worden.
– Dafür leiste ich aktiv und mein Leben lang, WIDERSTAND!

Lieber Gesetzgeber es wäre so einfach; Erstellt doch einfach ein simples Formular zum ankreuzen und wenn dann die Frage erscheint – Will ich Kontakt zum anderen Elternteil unterhalten? Und nichts angekreuzt wird, werft das Blatt Papier bedenkenlos fort! Denn mit dieser Einstellung ist jegliche Anstrengung zum vorhinein zum scheitern verurteilt. Wir reden hier von einem ungeschriebenen Gesetz! – Ein Naturrecht und eine reine Herzensangelegenheit, nichts weiter mehr!

Ich bin weiss Gott nicht allwissend und unfehlbar, aber niemals würde ich auch unabhängig meines persönlichen Schicksals, “meinem” Kind denn anderen Elternteil grundlos und zu Unrecht vorenthalten. – Dieses bringt kein Glück! Vor allem nicht wenn es nur aus Hass, Boshaftigkeit und Rache geschieht.

Ich habe als letzte Möglichkeit im Juni 2014 das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Natürlich ohne Einwilligung oder Absprache mit der Kindesmutter. Das Sorgerecht würde von Gesetzes wegen auch mir zustehen (Naturrecht). Mein letzter verzweifelter Strohhalm nach dem ich Griff, um so durch vielleicht doch noch irgendwie Kontakt zu meiner Tochter zu finden. Ich weiss jedoch sehr wohl dass ein Sorgerecht OHNE Kommunikation unter uns Eltern praktisch und theoretisch nicht möglich ist – Und trotzdem beantrage ich dieses. Die Kindesmutter verweigerte mir dies mit der Begründung einer: KINDESWOHLGEFÄHRDUNG. Sie stützte sich dabei auf das Gutachten das im Jahre 2010 vom FORIO AG erstellt worden ist. (Dieses katastrophale Gutachten ist auf meiner Webseite veröffentlicht).

Wütend! Nein wütend bin ich nicht (mehr) nur noch masslos entäuscht und unendlich traurig über denn jetzigen Status quo! Es verging kein Tag an dem ich nicht an meine Tochter gedacht habe. Unzählige Anstrengungen persönlicher und finanzieller Natur habe ich nur deswegen auf mich genommen, um diese (meiner Meinung nach) sehr wichtige Beziehung zu sichern und zu erhalten. – Es hat alles nichts genützt! Heute stehe ich am gleichen Punkt wie vor 2500 Tage! Ich erachte es als eine Stärke und als ein besonderes Privileg wenn ich auch nach so langer Zeit, hin und wieder eine Träne aus meinen Augen wischen darf. Es berührt mich sehr stark und ich hoffe und bete zu Gott dass dieses Gefühl niemals aufhört! Einfach vergessen so tun als wäre nichts passiert, dieses kann ich beim besten Willen nicht. Und ich will auch gar nicht wissen wie sowas funktioniert! Ich bin ein lebendiges Wesen mit Herz, Verstand und Vernunft aber vor allem eines mit Gefühl. Und eigentlich ist es auch nur dieses Gefühl und nichts weiter mehr! Ich werde mein Leben lang Vater meiner Tochter bleiben, ob sie dieses nun will oder nicht. Das ist eine unwiderrufliche Tatsache und ewige Wahrheit!

Ich habe in diesem langen Zeitraum wahrscheinlich weit über 200 A4 Seiten zu diesem Thema geschrieben, es muss nur noch gelesen werden…


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Als Gläubiger Christ und überzeugter Pazifist bleibt mir auch gar keine andere Möglichkeit als mein Verstand und Rhetorik dafür einzusetzen. Meine Waffe ist die Sprache und das Papier. Um ständig weiter zu debattieren und somit nur noch länger zu zuwarten und noch mehr Zeit zu verlieren fehlt mir mitlerweilen schlichtweg die Kraft, Energie und das Geld. Es bedarf einer enormer Anstrengung als Einzelkämpfer gegen einen kompletten Staat, Kanton, KESB, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Polizei, Juristen, Gemeinden, Steueramt, Vormundschaften, Behörden, Ämter, Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Beistandschaften und Schulen anzutreten. Alles nur um meine Tochter nicht zu verlieren. UNGLAUBLICH!!! Um das zu erleben was ich dabei erlebt habe, benötigen manche Menschen mehrere Leben. Es ist eben schon so; “Die die könnten wollen nicht und die die wollen dürfen nicht”. Ich muss unbedingt zu meinem selbstschutz lernen dieses zu akzeptieren. Akzeptieren so wie es nun mal ist und versuchen das beste (aus diesem Scherbenhaufen) zu machen. Eigentlich wollte ich einfach nur Vater sein und nichts weiter mehr. Nur dafür habe ich gekämpft. – Alle Forderungen und Bedienungen hätte ich anstandslos und bedinungslos akzeptiert! Kein Weg war mir je zu weit, wann immer es mir gestattet wurde, habe ich meine Tochter abgeholt und stehts wieder dorthin zurück gebracht. Die Wege waren immer weit, einsam und anstrengend. Heute weiss ich aber das eigentlich alles und jedes was ich dafür unternommen habe, stehts abhängig war vom Goodwill der Kindesmutter. Alle beteiligten habe verloren, auch diejenigen die meinen nichts verloren zu haben. Es kann und wird bei einer solcher Sache immer nur Verlierer geben, auch diese ist gewollt und hat sehr wohl System!

Sehr verehrte Bundesregierung, lieber Staat ich KÜNDIGE hiermit jegliche weitere Zusammenarbeit per sofort und per Saldo aller gegenseitigen Ansprüchen!!!
– LECKT MICH ALLE AM ARSCH!!! (Ohne Rücksicht auf ZPO Art. 132)

Ich möchte zu Schluss meines Briefes noch ein paar Worte an meine Tochter schreiben:
(Du hast einen wunderschönen Namen, leider darf und kann ich Ihn hier nicht erwähnen).

Mein liebes Kind ich bin sehr stolz auf Dich! Ich weiss noch sehr gut als wir uns zum letzten mal verabschiedet haben, nach unsereren gemeinsamen Sommerferien im Jahre 2008 in der Gemeinde Kemmental, vor Deiner Haustüre – Es ist in mir noch so präsent als wäre es erst gestern gewesen. Hätte ich aber dazumals gewusst dass ich Dich danach eine so lange Zeit nicht mehr sehen würde, ich hätte Dich niemals losgelassen und wäre niemals fort gegangen! Ich möchte Dir sehr gerne auf diesem Weg mitteilen dass ich Deine Haltung und Reaktion grösstenteils nachvollziehen und auch sehr gut verstehen kann. Es tut mir aufrichtig und aus tiefsten Herzen leid, dass wir es als Eltern eben nicht geschafft haben, Dir eine Mutter UND einen Vater zu ermöglichen. Es war für mich eigentlich seit unserer Trennung als Eltern, immer sehr schwierig Dich zu sehen und mit Dir Kontakt zu unterhalten. Wahrhaftig auch wenn Du dieses vielleicht nicht gerne hören möchtest, aber Deine Mutter hat wirklich alles dagegen unternommen – Und bis heute leider ziemlich erfolgreich. Ich habe keinen Grund hier zu leugnen, ganz im Gegenteil!

Heute bist du eine “fast” erwachsene Frau. Seit beinahe sieben Jahre haben wir beide leider nun schon keinen Kontakt mehr zueinander. Ich bedaure diese Situation ausserordendlich und ich bin auch sehr fest traurig darüber. Ich weiss auch beim besten Willen nicht was ich Dir gegenüber jemals zuleide getan habe. Mein liebes Kind Du lebst in meinen Erinnerungen weiter, als wäre es erst gestern gewesen. Eben meine lebende Erinnerung. Leider nur noch in Schwarz/Weiss ohne Farben. Das Gefühl und die damit verbundenen Gedanken an Dich werden mich aber ein Leben lang begleiten. Meine Erinnerungen an Dich sind vor fast sieben Jahre stehengeblieben. Heute sehe ich mir alte Fotos, Postkarten, Briefe und Filme an um diese Erinnerung an Dich, lebendig zu halten.


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Erinnerungen sind eigentlich auch noch alles, was mir von Dir übrig bleibt! Du hast immer noch Dein Kinderzimmer bei mir. Es sieht praktisch unverändert aus. Die Stofftiere, Spielsachen, Bücher und Kleider alles noch da. Nur Du bist weg! Es tut verdammt noch mal weh! Seit damals habe nie mehr ein Brief oder Foto von Dir erhalten, nie mehr Deine Stimme gehört! Nichts mehr von Dir zu wissen, nichts mehr von Dir zu hören, ist für mich eben wie ein wenig sterben. Ich weiss eigentlich überhaupt nichts mehr von Dir. – Was sind Deine Hobbys? – Welche Musik hörst Du? – Liest Du Bücher und welche? – Was unternimmst Du mit Deinen Freunden? – Schule und Beruf? – Habt Ihr noch Euer Haustiere? – Familie und Geschwister, wie geht es denen? – Interessiert es Dich vielleicht nur ganz wenig was Dein Vater so alles macht, wie es ihm geht? Wir, dass heisst ich und Sandra, haben jetzt eine zweite Katzen. Sie ist uns vorletzten Herbst zugelaufen und gehört seither zu uns. Sandra hat inzwischen auch noch ein kleines Pony neben ihrem Pferd (Sijtske) dass Du ja in der Vergangenheit auch schon einige Male geritten bist. Magst Du Dich noch erinnern? Mein liebes Kind, es sind wahrhaftig nur diese Erinnerungen, Gedanken und die dazugehörigen Gefühlen. Es sind nicht unsere Gene sondern eben genau diese Gefühle. Denke stehts daran! Jedes Gefühl wird unweigerlich in uns manifestiert (Herz) und bleibt auch für immer und ewig dort bestehen. Genau diese vielen tausende Gefühle und Gedanken prägen und repräsentieren letzendlich die Persönlichkeit, Charakter und Schicksals eines jeden Menschen.

Ich habe Angst, die Angst Dich vielleicht für immer zu verlieren mein Kind. Verlieren können wir uns aber nur wenn wir nicht mehr an uns denken und keine Gefühle mehr zulassen. Dann und nur dann besteht tatsächlich eine reelle Gefahr des Vergessens und somit einer psychischer Entfremdung. Gedanken MIT Gefühlen sind eine sehr mächtige Sache, vernünftig und zum Wohle eingesetzt, versetzten sie Berge. Es würde mir grosse Kraft geben, wüsste ich dass auch Du hin und wieder an mich denken würdest…

Angst habe ich aber auch vor einer persönlicher Begegnung mit Dir! – Was soll ich Dir sagen? – Wie soll ich reagieren? – Mich Verhalten? – Über was mit Dir reden? Wenn es Dir vielleicht genau so ergeht, so lasse uns dieses bitte gemeinsam versuchen. Versuchen wir uns gegenseitig zu schreiben, elektronisch oder per Post. – Deine Wahl. Und vielleicht, vielleicht können wir so in naher Zukunft, uns wieder einmal begegnen und uns so gegenseitig auszutauschen. – Mein grösster Wunsch!

Wir zwei sind auf eine magische und untrennbare Art ein Leben lang gewollt oder ungewollt miteinander verbunden. Du wirst immer meine Tochter bleiben, genau so wie ich immer Dein Vater bleiben werde. Daran wird sich auch niemals etwas ändern. Du wirst älter und reifer und wirst Deine eigenen Lebenserfahrung machen. Was du aber heute vielleicht noch nicht verstehst kannst, wirst Du sicherlich eines Tages verstehen…

Meine liebe Tochter, ich bitte Dich gib dir einen “Ruck” und versuche doch irgendwie mit mir in Kontakt zu kommen. Alles im Leben hat seine Zeit, (Prediger Kapitel 3:1) ich werde auf Dich warten und wenn es mein Leben lang dauert – Denn Du bist es mir wert! Und noch was: Du bist das beste was mir in meinem Leben passiert ist!

Versprich mir BITTE nur dieses eine: Pass auf Dich auf!

Ich wünsche Dir aus tiefstem Herzen eine gute Zeit, alles liebe und gute, viel Erfolg und Wille für Deine Berufslehre aber vor allem eines, nämlich Gottes Segen auf all Deinen Wegen! Dein Dich immer liebender Vater…

PS: Hast Du meine DVD und Karte vom 10. August 2015 erhalten?


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"