
Art. 17 Abs. 1 NBG Um das reibungslose Funktionieren des Geldmarktes zu erleichtern, müssen die Banken Mindestreserven unterhalten. Art. 15 Abs. 1 NBV Die erforderliche Mindestreserve beträgt 2,5 Prozent des Durchschnitts aus den drei der jeweiligen Unterlegungsperiode vorausgegangenen Monatsendwerten der…
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