Keine leichte Aufgabe

Seit Januar 2013 haben die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) die zuvor der Gemeinde unterstellte Vormundschaftsbehörde abgelöst. Nach einem nicht ganz einfachen Start mit grossen Erwartungen von allen Seiten kehrt langsam der Arbeitsalltag ein.

«Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen.» So lautet der Auftrag der KESB.
Im Joweid Zentrum in Rüti ist der Sitz des Bezirks Hinwil. 25 Personen arbeiten dort: Sozialarbeiter, Juristen, Psychologen, Pädagogen, Kaufleute und Treuhänder. Leiterin ist die Walderin Marta Friedrich, die zuvor viele Jahre Mitarbeiterin der Gemeinde war. Ein Vorteil für ihre jetzige Arbeit, da die Gemeinde eine wichtige Naht- und Schnittstelle darstellt.

Enge Zusammenarbeit

Die KESB ist eine eigenständige Behörde. Sie wird im Bezirk Hinwil von einem Zweckverband getragen und von den Gemeinden finanziert. Etwa 500 Gefährdungsmeldungen gehen pro Jahr ein, wobei längst nicht jede Meldung zur Errichtung einer Beistandschaft führt. Die Polizei, Ärzte, Nachbarn, Freunde, Schulen oder Familienmitglieder melden sich mit Sorge um das Wohl einer Person. Betroffen sind Menschen jeden Alters. Einer Meldung muss die KESB in jedem Fall nachgehen und abklären, ob Handlungsbedarf besteht. Im Rahmen ihrer Abklärungen holt sie bei der Gemeinde einen Bericht ein, weil diese möglicherweise bereits Vorkenntnisse hat. So kann lokales Wissen einfliessen. Wird entschieden, dass eine Beistandschaft notwendig ist, ist für deren Führung bei minderjährigen Personen das kjz Rüti (Kinder- und Jugendzentrum) zuständig. Für Erwachsene sind dies entweder private Mandatsträger oder Beistände der Berufsbeistandschaften. Wald hat seit über zehn Jahren eine eigene Berufsbeistandschaft, welche in die Sozialabteilung integriert ist. Zurzeit werden dort etwa 25 Fälle betreut – eine erneute Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und KESB.

Gesetzliche Vorgaben

Die KESB ist dem Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz unterstellt und muss im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben handeln. Ihr Aufgabengebiet ist dasselbe wie jenes der Vormundschaftsbehörde zuvor, sie wurde aber grundlegend neu organisiert. Mit der Revision erhielten Selbstbestimmung und Eigenverantwortung eine wichtige Rolle. Zum einen können Personen mit einem Vorsorgeauftrag nun selber regeln, wem sie die eigene Vertretung übertragen möchten. Häufiger kommen die gesetzlichen Vertretungsrechte für Angehörige und nahe stehende Personen in den Bereichen Gesundheit und Wohnen zur Anwendung. Die KESB hat den Auftrag, bei einem Fall im Rahmen der Subsidiarität zu handeln, das heisst, eine Beistandschaft soll nur dann erfolgen, wenn Unterstützung nicht in anderer Form möglich ist durch Verwandte, andere Fachstellen oder die Gemeinde. Ein Handeln auf Vorsorge ist nicht erlaubt. Bei einer Abklärung wird die betroffene Person von Anfang an mit einbezogen. Sie hat auch ein gewisses Akteneinsichtsrecht.

Anspruchsvoller Start

Neue Gesetze, die Regionalisierung, ein neues Team und hohe Erwartungen – der Druck im Januar 2013 sei gross gewesen, erinnert sich Marta Friedrich. Negative Berichterstattungen in den Medien, die zu hohe Kosten für Platzierungen und zu wenig Mitspracherecht der Gemeinden bemängelten, machten die Situation nicht leichter. In Wald sei das Verhältnis von Anfang an gut gewesen, da mehrere KESB-Mitarbeiter vorher in der Gemeinde arbeiteten und so gegenseitiges Verständnis gegeben war. Obwohl die KESB Hinwil in keinem Zusammenhang mit der Tragödie im Januar dieses Jahres stand, als in Flaach eine Mutter ihre zwei Kinder tötete, erhielten auch sie Drohungen und spürten viel Misstrauen. Marta Friedrich sagt dazu: «Der Kindesschutz ist der aufreibende und schwierige Teil unserer Arbeit. Aber der Mensch ist nicht berechenbar, schon gar nicht in solchen Ausnahmesituationen. Ich glaube, das darf man bei all dem nicht vergessen. Im Dorf begegne ich jedoch auch immer wieder Personen, die früher auf Unterstützung angewiesen waren und die sich heute auf einem guten Weg befinden. Das gibt Bestätigung und Motivation, sich weiterhin für Menschen in schwierigen Lebenslagen zu engagieren

Von Marina Koller – WAZ Juli/August 2015


WAZ Juli/August 2015


KESB Bezirk Hinwil


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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One comment on “Keine leichte Aufgabe
  1. WIDERSTAND sagt:

    Sehr geehrte Frau Friedrich,
    Wir beide kennen uns leider bereits viel zu lange und ich bin weder mit Ihrer jetziger Tätigkeit einverstanden geschweige denn erachte ich Sie als fähig und kompetent dieses verantwortungsvolle Amt (weiter) auszuführen!
    Sie erinnern sich ganz bestimmt noch daran als Sie uns Eltern im Jahre 2001 [Gemeinde Wald] unsere gemeinsam ausgearbeitete Besuchsregelung für unsere Tochter verweigerten. Sie erhielten darauf eine Rüge aus Hinwil. [AKTE]
    – Danach sah ich meine Tochter neun Monate nicht mehr…

    Zu gegebener Zeit werde ich auch dieses hier veröffentlichen Frau Friedrich!