Flüchtlinge unter uns

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Ab Februar 2016 leben in Wald 65 Flüchtlinge, rund 20 Personen mehr als im bisher zugewiesenen Kontingent. Woher kommen diese Menschen? Wie gehen Behörden, Schule und Kirchen mit dieser Situation um? Wie werden die Flüchtlinge untergebracht und integriert?

Auch die Gemeinde Wald bleibt vom Weltgeschehen nicht verschont. Die Flüchtlingsströme, welche Europa überschwemmen, veranlassten den Zürcher Regierungsrat im November, die Aufnahmequote für Flüchtlinge von 0,5 auf 0,7 Prozent zu erhöhen. Für Wald hiess das rund 20 Personen mehr zu den bereits aufgenommenen 45 Personen. Inzwischen sind zwei Familien aus Afghanistan und eine Familie aus Eritrea bei uns eingetroffen, nachdem sie vorübergehend in den Gemeinschaftsunterkünften des Kantons untergebracht waren. Die WAZ erkundigte sich beim Leiter der Sozialabteilung, Xaver Steiner, wie die neu angekommenen Flüchtlinge betreut werden.

WAZ: Kann die Gemeinde wählen, ob sie Familien, Einzelpersonen, Männer oder Frauen aufnehmen will? Wer entscheidet?

Xaver Steiner: Diese Entscheide werden aufgrund verschiedener Kriterien und in Absprache mit den Gemeinden vom Kanton gefällt.

WAZ: Wo werden die Flüchtlinge untergebracht? Ist die Unterbringung bei Privaten überhaupt ein Thema?

Xaver Steiner: In der Gemeinde Wald werden diese Menschen in Mietwohnungen untergebracht und von der Asylorganisation Zürich oder der Sozialabteilung der Gemeinde betreut. Die Unterbringung von Flüchtlingen bei Privaten bedingt besondere Voraussetzungen: Das Angebot ist vorgängig bei speziellen Fachstellen anzumelden und wird durch Fachpersonen abgeklärt. Allfällige Betreuungsverhältnisse werden dann durch diese begleitet.

WAZ: Wie sieht eine solche Wohnung/Unterkunft aus? Was wird den Flüchtlingen zur Verfügung gestellt? Wofür müssen sie selber sorgen?

Xaver Steiner: Es sind normale, einfach ausgestattete, kostengünstige Wohnsituationen. Die Unterstützung sichert einen minimalen Lebensstandard, der existenzsichernd ist und die berufliche und soziale Integration ermöglicht. Entsprechend dem Integrationsfortschritt – Fähigkeiten, Möglichkeiten, Aufenthaltsdauer in der Schweiz, Ausbildungsstand etc. – haben diese Menschen mit fachlicher Begleitung, Beratung, Unterstützung und Kontrolle selber für sich zu sorgen.

WAZ: Wer betreut diese Leute? Werden die sicher traumatisierten Menschen psychologisch betreut?

Xaver Steiner: Die Flüchtlinge werden im Rahmen der geltenden Gesetze (Asyl-, Sozialhilfegesetz und deren Richtlinien) durch professionelle Personen betreut, entsprechend der Situation werden weiter Fachpersonen und Institutionen (Übersetzer, medizinische und psychologische Fachpersonen etc.) beigezogen.

WAZ: Wie geht man Probleme beim Zusammenleben verschiedener Ethnien/Kulturen an?

Xaver Steiner: Beim Auftreten von entsprechenden Problemen werden in Koordination mit weiteren Fachpersonen/-stellen Lösungen gesucht.

WAZ: Kann sich die Bevölkerung an der Hilfe beteiligen? Wie? Ist eine ähnliche Aktion geplant wie für die Syrer (Sammlung von Möbeln etc.)?

Xaver Steiner: Die Bevölkerung von Wald hat sich erneut seit November 2015 sehr stark engagiert und wertvolle und umfangreiche Hilfe angeboten – Unterkünfte, Möbel, Kleider, Haushaltgegenstände, Spielsachen, Betreuung und Begleitung etc. Diese fortwährend von Privaten, Firmen und Organisationen eingetroffenen Angebote, welche die vier Walder Kirchgemeinden und die Sozialabteilung Wald koordiniert gesammelt haben, werden laufend nach Bedarf abgerufen und eingesetzt.

WAZ: Was kosten die Flüchtlinge die Gemeinde? Wie werden die Kosten verteilt?

Xaver Steiner: Die Gemeinde Wald kann sämtliche durch die Flüchtlinge anfallenden Kosten (ausgenommen die Personal- und die Betreuungskosten) dem Kanton verrechnen. Die Verrechnung für die jeweilige Person gilt jedoch nur bis zehn Jahre nach Eintritt in den Kanton Zürich. Danach müssen die Gemeinden vollumfänglich für allfällige weitere Unterstützungen der Betroffenen aufkommen. Deshalb ist es wichtig, dass Menschen, die viele Jahre in der Schweiz leben und allenfalls für immer bei uns bleiben, frühzeitig sozial und beruflich integriert werden und dadurch ihre Eigenständigkeit erlangen.

WAZ: Das Sozialamt läuft am Limit – werden die Stellenprozente erhöht, um die Betreuung der Flüchtlinge sicher zu stellen?

Xaver Steiner: Je nach Status einer betroffenen Person (Asylsuchender, anerkannter Ausländer, vorläufig Aufgenommener etc.) liegt die Betreuungszuständigkeit bei der Asylorganisation Zürich (AOZ) oder der Sozialabteilung Wald. Die AOZ steht seit über 20 Jahren in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wald und betreut nur Menschen mit dem Status Asylsuchende. Alle übrigen Personen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Sozialabteilung. Der Betreuungsauftrag von Asylsuchenden hat die Gemeinde Wald mit der AOZ in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Die Sozialabteilung Wald, wie alle Sozialdienste der Gemeinden und Städte, sind seit den 90er Jahren mit fortlaufenden Fallzunahmen konfrontiert. Entsprechend dieser Tatsache und der weiterhin zunehmenden Belastung sind die Ressourcen der Sozialabteilung stark gefordert. Mit einer zukünftigen Stellenerhöhung muss allenfalls mittelfristig gerechnet werden.

WAZ: Die Kirchgemeinden haben einen gemeinsamen Aufruf zur Hilfeleistung publiziert. Funktioniert die Koordination mit der Sozialabteilung und die Zusammenarbeit mit Freiwilligen?

Xaver Steiner: Der Aufruf zur Hilfeleistung erfolgte in Zusammenarbeit der Kirchgemeinden mit der politischen Gemeinde. Die Koordination zwischen den Kirchgemeinden und der Sozialabteilung funktioniert sehr gut. Der Einbezug von Freiwilligen in die Begleitung der neu zugezogenen Menschen ist bereits erfolgreich geschehen und wird je nach Bedarf und Notwendigkeit weiter ausgebaut.

(Esther Weisskopf)


WAZ-zh.ch


Eritrea: Spurensuche in einem verschlossenen Land

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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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One comment on “Flüchtlinge unter uns
  1. WIDERSTAND sagt:

    Sehr geehrte Frau Weisskopf,
    In Ihrem Interview fehlt ein SEHR wichtiger Punkt, näm­lich: Die Kosten.
    Deshalb wird mir auch die Gemeinde Wald dieses gemäss Gemeindegesetz Art. 51, detailiert bei der kommenden Gemeindeversammlung beantworten.

    Herr Steiner: Abschliessend können Sie mir vielleich noch erklären was für Sie ein: “anerkannter Ausländer” ist.

    PS:
    Gott sei dank bezahlt der Kanton Zürich diese horrenden Kosten – Wir gehören ja somit nicht zum Kanton Zürich!? – UNGLAUBLICH!

    Freundliche Grüsse

    Jean-Pierre Morf


    Gemeindegesetz (GG) vom 6. Juni 1926

    § 51

    1. Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten.

    2. Die Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen.

    3. Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Sie teilt ihre Antwort dem Stimmberechtigten spätestens zu Beginn der Gemeindeversammlung schriftlich mit.

    4. Der Stimmberechtigte hat das Recht auf eine kurze Stellungnahme. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt.