«So fliessen Sozialhilfe-Gelder nach Eritrea»

Eritrea darf in der Schweiz weiterhin Steuern eintreiben. Politiker sind empört über den Entscheid der Bundesanwaltschaft.

Eritrea zieht von seinen Bürgern, die im Ausland leben, eine Einkommenssteuer von zwei Prozent ein. Legal, wie die Bundesanwaltschaft nun festhielt. Da die Steuer vom eritreischen Staat verbindlich festgelegt worden sei und von dessen Steuerbehörden erhoben werde, liege keine verbotene Handlung vor. Strafbar wäre es nur, wenn eritreische Steuereintreiber auf Exil-Eritreer in der Schweiz Druck ausübten. Dafür bestehe kein hinreichender Tatverdacht.

Für FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger ist der Entscheid der Bundesanwaltschaft unverständlich: «Es geht doch nicht, dass Flüchtlinge, die in die Schweiz kommen und über die Not- oder Sozialhilfe Schweizer Steuergelder beziehen, die dann wiederum als Steuern an den eritreischen Staat abliefern müssen Sie hofft nun auf den Bundesrat: «Am 18. November hat er meine Motion angenommen, die verlangt, die Situation zu untersuchen und zu klären.»

«Eritrea hat ein direktes Interesse, dass Asylbewerber in die Schweiz kommen»

SVP-Fraktionspräsident Adrian Amstutz kritisiert, der Entscheid habe zur Folge, dass «solche Staaten ein direktes Interesse haben, dass möglichst viele Asylbewerber in die Schweiz kommen, um dann von deren Unterstützungsleistungen noch Steuern zu kassieren. Das wird den Zustrom von Eritreern noch vergrössern.» Wenn die rechtlichen Grundlagen nicht genügten, müsse man sie eben schaffen. Dass der eritreische Staat offenbar Steuern erhebe von Leuten, die vor dem gleichen Regime geflüchtet seien, zeige, dass an der Geschichte «etwas sehr faul sein muss

Der Grüne Louis Schelbert hingegen sieht keinen Grund zur Aufregung: Schliesslich würden andere Staaten, allen voran die USA, ihre Bürger im Ausland ebenfalls zum Steuerzahlen verpflichten. «Will die Schweiz diese Praxis unterbinden, muss das für alle gelten.»

Amstutz lässt dieses Argument nicht gelten: «Die USA treibt keine Steuern ein von Leuten, die von der Schweizer Sozialhilfe leben.» Wenn fast 90 Prozent der eritreischen Asylanten arbeitslos und damit früher oder später Sozialhilfe bezögen, liege es auf der Hand, dass Eritrea letztlich von Schweizer Steuergeldern Abgaben einfordere.

Sozialhilfequote eritreischer Flüchtlinge beträgt gut 85 Prozent

Woher die Gelder kommen, auf die Eritrea Steuern erhebt, hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Entscheid nicht berücksichtigt. Der eritreische Honorarkonsul Toni Locher bestreitet, dass alle Eritreer in der Schweiz Steuern nach Eritrea schicken. «Primär zahlen Eritrea-Schweizer und Eritreer, die eine Arbeit haben, die Diaspora-Steuer.» Klar gebe es ein paar Fälle, in denen auch Sozialhilfebezüger Steuern bezahlten. «Eben dann, wenn er mit dem eritreischen Staat etwas zu tun haben will – etwa eine Heiratskunde beantragt oder eine Erbschaft antreten will.» Diese Zahl sei jedoch vernachlässigbar.

Die Sozialhilfequote der Eritreer liegt laut den aktuellsten Zahlen des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2013 zwischen 30 und 50 Prozent. Höher ist sie bei den anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, die weniger als fünf respektive sieben Jahre in der Schweiz sind. Bei ihnen beträgt die Quote gut 85 Prozent. (von R. Landolt)


20 Minuten.ch


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Veröffentlicht unter Allgemein, Einkommensteuer, Finanzen, Gesetz, Politik, Staat, Verantwortlichkeit, Widerstand