Zwei junge Asylbewerber kosten Kanton je 8500 Franken im Monat

Zwei jugendliche Asylbewerber im Kanton Aargau mussten fremdplatziert und in einer Jugendwohngruppe untergebracht werden. Das verursacht je 8500 Franken im Monat. Regierungsrätin Susanne Hochuli bestätigte eine Anfrage des SVP-Fraktionschefs.

In der Asyl-Debatte sagte SVP-Fraktionschef Andreas Glarner am Dienstagabend kurz vor Sitzungsende im Grossen Rat, es gebe im Aargau «mindestens von der Währung her zwei Carlos-Fälle» von Asylbewerbern. Damit spielte Glarner auf den Zürcher Fall eines schwer erziehbaren Jugendlichen an, der monatlich Kosten von 29’000 Franken verursachte.

Glarner hat erfahren, dass zwei unbegleitete jugendliche Asylbewerber in begleitetem Wohnen untergebracht sind, was den Kanton rund 8500 Franken pro Person und Monat koste. Hochgerechnet auf ein Jahr wären das je 102’000 Franken.

Die für den Asylbereich zuständige Regierungsrätin Susanne Hochuli antwortete, sie wolle dem Eindruck vorbeugen, man könne im Aargau zwei «Carlos-Fälle konstruieren». Sie bestätigte, dass zwei unbegleitete minderjährige Asylsuchende bei der Firma Move On in Untersiggenthal fremdplatziert sind. Diese habe vom Bildungsdepartement eine Betriebsbewilligung. Dort können Kinder und Jugendliche fremdplatziert werden.

Die beiden Fremdplatzierungen seien vom Kinder- und Erwachsenenschutzdienst Aarau vorgenommen und von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) bewilligt worden.

Der kantonale Sozialdienst, der für die dabei auflaufenden Kosten von 285 Franken pro Tag und Person (oder eben rund 8500 im Monat) aufkommt, sei «an den Entscheid der Kesb gebunden, so wie es bei allen Kindern und Jugendlichen der Fall ist, wenn die Kesb einen Entscheid trifft».

Kesb ist zuständig, nicht Kanton

Im Anschluss an die Grossratssitzung sagte Hochuli gegenüber der az, die Fremdplatzierung sei Sache der Kesb und nicht des Departements. Und das sei richtig so.

Markus Rabenstein, Gesamtleiter von Move On, sagte gegenüber der az, er könne keine Angaben machen. Er könne aus Datenschutzgründen Auskünfte nur mit Genehmigung des Auftraggebers erteilen. Die Kesb war am Dienstagabend nicht mehr erreichbar für eine Stellungnahme.
(az Aargauer Zeitung) Von Mathias Küng


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