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NEIN zur Organspende ohne explizite Zustimmung!
20. Dezember 2021 - 20. Januar 2022
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Argumente
Die Widerspruchsregelung darf nicht am Volk vorbei eingeführt werden!
Die zentrale Frage, ob Personen am Lebensende ohne ausdrückliche Zustimmung Organe entnommen werden dürfen, muss zwingend vom Volk und nicht vom Parlament entschieden werden.
Es darf nicht sein, dass das Recht auf Unversehrtheit des Körpers eingefordert werden muss!
Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung garantiert jedem Menschen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung. Dieser Schutz gilt ganz besonders auch in höchst verletzlichen Situationen wie beim Sterbeprozess. Bei der Widerspruchsregelung hingegen müsste das Recht auf Unversehrtheit des Körpers speziell eingefordert werden. Wird darauf verzichtet, können Organe automatisch entnommen werden. Dies ist falsch. Der Staat hat die Bürger zu schützen und ihre Rechte zu garantieren.
Schweigen bedeutet nicht Zustimmung!
Zu jedem medizinischen Eingriff braucht es ein bewusstes und klares Ja. Dass es zur Organspende dieses ausdrückliche Ja nicht mehr brauchen soll, dass es genügt, nicht Nein zu sagen, ist falsch. Ethisch vertretbar ist Organspende nur, wenn die betroffene Person hierfür zu Lebzeiten ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.
NEIN zum Druck auf die Angehörigen!
Zwar würden für den Fall, dass sich die betroffene Person zu Lebzeiten nicht zur Organspende geäussert hat, die Angehörigen befragt. Sie können allerdings gegen die Organspende nur dann Widerspruch einlegen, wenn sie glaubhaft machen können, dass die verstorbene Person mutmasslich die Organspende abgelehnt hätte. Damit würden die Angehörigen einem unzulässigen Druck ausgesetzt, denn eine Ablehnung würde den Angehörigen sofort als unsolidarisches Verhalten angelastet.
NEIN zur Ausbeutung der sozial Schwächsten!
Bei der Widerspruchsregelung müssten alle Personen in der Schweiz informiert werden, dass sie schriftlich widersprechen und sich in ein Register eintragen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Es ist völlig unrealistisch, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Denn es gibt Personen, die die Landessprachen nicht sprechen, die das Gelesene nicht verstehen, die nicht lesen können oder sich nicht mit ihrem Sterben befassen wollen. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass solchen Personen gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten, dass sie ihren Widerspruch hätten hinterlegen müssen. Gerade diese sozial Schwachen brauchen den Schutz der Rechtsordnung. Diese Personen würden zu Organlieferanten, ohne davon zu wissen oder sich dagegen wehren zu können.
NEIN zur Organentnahme ohne informierte Zustimmung (informed consent)!
Bei der geplanten Widerspruchsregelung müsste die in der Medizin geforderte informierte Zustimmung sichergestellt sein. Das heisst auch, alle Personen, die keinen Widerspruch einlegen und somit zu Organspendern werden, müssten über die Modalitäten der Organentnahme (Explantation) genau informiert werden. So müssten sie zum Beispiel das Hirntodkonzept kennen und wissen, dass Organe nicht kalten Leichen entnommen werden. Dass alle Personen diese Information als notwendige Voraussetzung der Widerspruchsregelung erhalten und auch verstehen, geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Personen würden Organe entnommen, ohne gewusst zu haben, wozu sie Ja sagten.
Organspende-nur-mit-Zustimmung.ch