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Eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Juni 2021: NEIN zum PMT-Gesetz
15. April 2021 - 14. Juni 2021
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Die neue Terrorismusdefinition wird stark ausgeweitet. Neben Islamisten können auch unliebsame Politiker, Journalisten, Staatskritiker, Klimaaktivisten und sogar Kinder ab 12 Jahren als Terroristen gelten.
- Schweiz sperrt Kinder Weg
Die Zwangsmassnahmen können bereits bei Kindern ab 12 Jahren und Hausarrest ab 15 Jahren angeordnet werden. Damit verstösst das Gesetz gegen die Kinderrechtskonvention. Kinder gehören besonders geschützt und nicht eingesperrt – das Gesetz sieht das anders.
- Schweiz sperrt Unschuldige ein
Eine verdächtigte Person müsste in Zukunft den unmöglichen Beweis erbringen, dass sie in Zukunft keine Straftat begehen werden. Damit würde neu eine Gefährlichkeitsvermutung statt die Unschuldsvermutung gelten!
- Schweiz ein Polizeistaat
Die Massnahmen im Gesetz, bis auf Hausarrest, werden nicht von einem Gericht, sondern von der Polizei auf blossen Verdacht hin angeordnet. Das untergräbt das Prinzip der Gewaltenteilung auf krasse Weise: Denn ohne vorgängige Kontrolle durch ein Gericht ist die Polizei Richter und Henker zugleich.
- Schweiz missachtet Menschenrechte
Um eine terroristische Aktivität zu begehen, müsste man neu weder eine strafbare Handlung planen noch ausführen. Die Einschätzung, jemand verbreite – so steht es wortwörtlich im Gesetz – „Furcht und Schrecken“, reicht. Diese neue Definition von terroristischer Aktivität hat sogar die UNO scharf kritisiert. Die Schweiz begibt sich mit diesem Gesetz auf die Stufe von Unrechtsstaaten.
- NEIN zur Willkür
Das Gesetz verstösst nach einem vom Polizeidepartement selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten unzweifelhaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Gesetz erlaubt es Menschen ohne Beweise unter Hausarrest zu stellen. Die Schweiz wäre damit die einzige westliche Demokratie, die eine willkürliche Freiheitsberaubung kennt.