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Eidgenössische Volksabstimmung vom 15. Mai 2022: NEIN zum Transplantationsgesetz
11. April 2022 - 16. Mai 2022
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Wer mein Herz will, muss mich fragen
Einem Menschen dürfen keine Organe entnommen werden, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Das in der Verfassung garantierte Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit muss gewahrt werden.
Der eigene Körper gehört zum Persönlichsten, was der Mensch hat. Daher braucht es zu jeder medizinischen Handlung, selbst zu einer Blutentnahme oder Impfung, eine ausdrückliche Zustimmung. Bei grösseren Eingriffen braucht es sogar eine Unterschrift. Der Staat darf Sterbende nicht wie ein Ersatzteillager behandeln und sich bedienen, ohne gefragt zu haben. Bereits Kindern lernt man, dass sie fragen müssen, wenn sie etwas haben wollen. Einem Menschen dürfen keine Organe entnommen werden, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Es darf nicht sein, dass das Menschenrecht auf Unversehrtheit des Körpers nur noch gilt, wenn es eingefordert wird. Das wäre so, als müsste man an seiner Wohnungstüre einen Hinweis anbringen, dass hier nicht eingebrochen werden darf. Die Widerspruchsregelung verletzt dieses in der Bundesverfassung (Art. 10 Abs.2) garantierte Menschenrecht. Sie ist ein Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung.
Organspender sterben immer an einem plötzlichen Ereignis (Unfall, Hirnblutung). Die Angehörigen sind im Schock und können nicht klar denken. Wird die Organspende zum Regelfall, wird zusätzlicher Druck auf die Angehörigen ausgeübt, einer Spende zuzustimmen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie überrumpelt werden und später, nachdem sie sich genauer informiert haben, ihren Entscheid bitter bereuen.
Es ist völlig unrealistisch, dass die 6 Millionen erwachsenen Einwohner der Schweiz lückenlos informiert werden können, dass sie widersprechen und sich in ein Register eintragen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Personen (v.a. aus bildungsfernen, sozial schwachen Schichten) gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten, dass sie hätten widersprechen müssen.
Organspende nur mit Zustimmung.ch