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Eidgenössische Volksabstimmung vom 4. März 2018

4. März 2018

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Eidgenössische Volksabstimmung vom 4. März 2018

Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 93 Abs. 2–6
2. Bisheriger Absatz 3.

3. Der Bund versteigert regelmässig Konzessionen für Radio und Fernsehen.

4. Er subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen. Er kann Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen.

5. Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte dürfen keine Empfangsgebühren erheben.

6. Der Bund betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Radio- und Fernsehstationen.


JA


"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"

Details

Datum:
4. März 2018
Webseite:
https://nobillag.ch/
Veröffentlicht unter