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Das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall

9. April 2015 ¦ 18:00 - 20:00

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Das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall

Erste Erfahrungen der KESB Zürich

Am 1. Juli 2014 ist das neue Sorgerecht in Kraft getreten, welches die gemeinsame elterliche Sorge – unabhängig vom Zivilstand der Eltern – als Regelfall vorsieht. Dahinter steht die Überzeugung, dass diese Lösung dem Wohl des Kindes in der Regel am besten entspricht. Das Kind hat einen Anspruch darauf, dass seine Eltern gemeinsam Verantwortung für seine Entwicklung und Erziehung übernehmen. Von der gemeinsamen elterlichen Sorge soll nur abgewichen werden, wenn feststeht, dass eine andere Lösung die Interessen des Kindes ausnahmsweise besser wahrt.

Welches sind die Möglichkeiten und Grenzen der neuen Bestimmungen?

  • Was sind die ersten Erfahrungen der KESB Zürich bei der praktischen Umsetzung?
  • Welche Probleme können mit der neuen Regelung auftreten?

Suzanne Otz, Behördenmitglied der KESB Zürich, und RA lic. iur Pascale Armbruster, Adjunktin, veranschaulichen diese Fragen anhand praktischer Fallbeispiele.

Im Anschluss an den inhaltlichen Teil der Veranstaltung können die Gespräche bei Brot, Wein und Käse vertieft werden.

Anmeldung unbedingt erforderlich bis 7. April 2015.

Ort: Stadthaus, Bibliothek zur Gleichstellung (4. Stock, Raum Nr. 429), Stadthausquai 17, 8001 Zürich

Veranstalterin: Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"

Details

Datum:
9. April 2015
Zeit:
18:00 - 20:00

Veranstaltungsort

Das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall
Stadthausquai 17
Zürich, 8001 Schweiz
Webseite:
https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/prd/Deutsch/Gleichstellung/PDF_files/Veranstaltungen/2015/flyer_sorgerecht.pdf
Veröffentlicht unter