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Gemeindeschutz-Initiative

20. Oktober 2024 - 31. Dezember 2024

gemeindeschutz-initiative

Die Gemeindeschutz-Initiative fordert, dass alle Einwohner, die vom Bau von Windturbinen betroffen sind, demokratisch abstimmen können.

Die Umgebung unseres Wohnorts wirkt sich direkt auf unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität aus. Die Schönheit der Landschaft oder die Nähe zu Grünflächen sind wichtig, um sich erholen und die Vorzüge der Natur geniessen zu können. Die Realisierung von Windparks in der Umgebung eines Wohnorts bedroht die Lebensqualität und das Wohlbefinden. Diese Initiative fordert, dass jedes Windkraftprojekt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in den Gemeinden, die von der Anlage betroffen sind, zur Abstimmung vorgelegt wird. So hat die Bevölkerung das Recht, ihr Wohlbefinden, ihre Lebensqualität und die Attraktivität ihrer Gemeinde zu verteidigen.

In der Schweiz sind mehrere hundert Windparks und weit über 1000 Windkraftanlagen vorausgesehen. Viele Regionen im Jurabogen, im Mittelland, in den Voralpen und den Alpen sind von geplanten Anlagen betroffen. Windturbinen haben Auswirkungen auf die Landschaft der betroffenen Regionen und den Alltag der Menschen, die dort leben. Deshalb muss den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, über diese Projekte abzustimmen.

Derzeit wird versucht, das Recht, sich lokal gegen den Bau von Windkraftanlagen zu wehren, so weit wie möglich zu beschränken. Dank der Verfassungsgarantie dieser Initiative müssen Gesetze auf Bundes- und Kantonsebene künftig kommunale Abstimmungen über Windkraftprojekte vorsehen.

Diese Initiative verbietet nicht die Errichtung von Windkraftanlagen in der Schweiz, sondern verlangt, dass diese einer verbindlichen Volksabstimmung unterzogen werden, und zwar in den betroffenen und stark beeinträchtigten Gemeinden.


Gemeindeschutz-JA.ch



Die Gemeinden und damit die Betroffenen sollen entmachtet werden. Die «Gemeindeschutz-Initiative» will das verhindern. Die Unterschriftensammlung läuft.

Die Gemeinden werden sukzessive entmachtet, auch wenn Bundesrat Albert Rösti faktenwidrig das Gegenteil behauptet. Das Stromgesetz verwendet dazu als Hebel vor allem das «nationale Interesse», das allem anderen vorgeht, um den geplanten gigantischen Ausbau der Wind- und Solaranlagen durchzusetzen. Die Kantone Luzern, St.Gallen und Zürich sind dabei, ihren Gemeinden das Planungsverfahren für Wind- und Solarparks zu entziehen. Der Abschluss dieser Entwicklung wurde im Nationalrat bereits beschlossen: Die Beschleunigungsvorlage sieht vor, dass die Kantone das Planungsverfahren für Anlagen «erneuerbarer» Energie auf kantonaler Ebene konzentrieren können. Dann werden die Gemeinden zwar noch freundlich zum «Dialog» eingeladen, aber mitbestimmen dürfen sie nicht mehr.

Autonomie der Gemeinden ist Fundament der direkten Demokratie

Mit der Zurückstutzung der Gemeindeautonomie wird dem politischen System in der Schweiz das Rückgrat gebrochen. Schon lange sind sich Kommentatoren einig: Die Gemeinden werden zunehmend zu Vollzugsanstalten der Kantone und des Bundes degradiert. «Von Jahr zu Jahr verkleinert sich der politische Gestaltungsraum», schreibt der ehemalige Gemeindepräsident von Däniken (SO), Gery Meier. «Die Autonomie der Gemeinden ist das Fundament der direkten Demokratie. Unsere Gemeinden sind und bleiben für mich das Rückgrat des politischen Systems der Schweiz, so wie die KMU die Grundlage unserer Volkswirtschaft sind.»

Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks

Der Schutz der Natur und der Volksrechte in der Schweiz ist durch mehr als 1’000 Windräder bedroht. Obwohl die Schweiz kein Windland ist, sah schon die Energiestrategie 2050 einen Windenergieausbau im Ausmass von über 800 Windkraftanlagen vor. Mit dem Stromgesetz müssen noch viel mehr Windräder gebaut werden. Im Kanton Zürich beispielsweise sind schon jetzt 120 Windturbinen geplant, wogegen es massiven Widerstand aus den Gemeinden gibt. Um die kommunale direktdemokratische Mitbestimmung der betroffenen Bevölkerung zu schützen, hat der Verband «Freie Landschaft Schweiz» die «Gemeindeschutz-Initiative» lanciert. Diese eidgenössische Volksinitiative verlangt: Windparks bedürfen der Zustimmung des Volkes der betroffenen Gemeinden.

Getragen wird die Initiative von einem breiten Komitee aus gesellschaftlichen Schichten und politischen Lagern: Gemeindepräsidenten, Grossräten und Kantonsräten, Gemeinderäten, einem Nationalrat sowie Professoren, Naturschützern, Biologen, Jägern, Rechtsanwälten und Denkmalpflegern.

Die betroffene Bevölkerung soll abstimmen können

Windkraftanlagen bleiben nicht ohne Folgen. Wälder werden gerodet und die Landschaft wird verunstaltet. Die Natur und touristische Attraktivität werden preisgegeben. Die Einwohnerinnen und Einwohner einer Region, die von der Errichtung von Windparks betroffen sind und somit in ihrem Alltag direkt beeinträchtigt werden, müssen die Möglichkeit haben, über ein geplantes Projekt verbindlich abstimmen zu können. Die Umgebung unseres Wohnortes ist wichtig für unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität.

Rückwirkende Geltung

Die Initiative ist mit einer Rückwirkungsklausel ausgestattet. Windkraftanlagen, deren Mast am 1. Mai 2024 noch nicht errichtet war, bedürfen der nachträglichen Zustimmung, sonst müssen sie zurückgebaut werden. Damit soll verhindert werden, dass Betreiber von Windparks Fakten schaffen, bevor die Bevölkerung über die Gemeindeinitiative abstimmen konnte.

Elias Vogt, Präsident von Freie Landschaft Schweiz, ist optimistisch: «Die Unterschriftensammlung ist unglaublich gut angelaufen. Wir erhalten enorm viel Unterstützung, die allermeisten Leute sind froh über unsere Initiative und unterschreiben gerne. Es wird uns noch viel Anstrengung kosten, aber wir sind zuversichtlich, die benötigten 100’000 Unterschriften zu schaffen.»

Siegfried Hettegger,
Präsident Freie Landschaft Schwyz


Umweltzeitung.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"

Details

Beginn:
Oktober 20
Ende:
Dezember 31
Webseite:
https://gemeindeschutz-ja.ch/
Veröffentlicht unter