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Aufarbeitungsinitiative

Mai 20 - September 1

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Das will die Aufarbeitungsinitiative:

Eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Zeit durch eine ausserparlamentarische und vom Volk gewählte Kommission

  • Abklären ob Massnahmen zielführend, verhältnismässig und verfassungskonform waren
  • Abklären ob es Verbrechen wie z. B. Korruption, etc. gab
  • Abklären ob bessere Behandlungsmöglichkeiten oder Vorsorge verhindert wurden
  • Faire Entschädigung und Unterstützung für Impfopfer und andere Geschädigte
  • Amnestie für Unschuldige
  • Erkenntnisse für die nächste Pandemie

Der Initiativtext:

Eidgenössische Volksinitiative «Aufarbeitung der Hintergründe der Covid-19-Pandemie (Aufarbeitungsinitiative)»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 191e Allgemeine Aufgaben der Kommission

1. Die Kommission nimmt ihre Arbeit nach Annahme der Artikel 191d–191r durch Volk und Stände so schnell wie möglich auf und untersucht die Hintergründe der von der Weltgesundheitsorganisation ausgerufenen Covid-19-Pandemie.

2. Sämtliche Kosten, die der Kommission in Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung entstehen, gehen zulasten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

3. Zu den Aufgaben der Kommission gehört insbesondere die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  • Können die angewandten Tests, welche die Grundlage der Covid-19-Massnahmen in der Schweiz bilden oder bildeten, sicher zwischen Sars-CoV-2-Viren und anderen Viren unterscheiden oder ist eine solche sichere Unterscheidung nicht nachgewiesen?
  • Können oder konnten die angewandten Tests mit Sicherheit das infektiöse Sars-CoV-2-Virus von nicht vermehrungsfähigen Bruchstücken des Virus unterscheiden?
  • Wurden die angewandten Tests immer nach gleichen Vorgaben, zum Beispiel bezüglich der Anzahl Amplifikationen, durchgeführt und waren die Tests geeicht und validiert?
  • Kann nachgewiesen werden, dass asymptomatische, sich gesund fühlende Personen epidemiologisch signifikant für die Verbreitung von Sars-CoV-2-Viren sind oder waren, oder hatten die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger die Massnahmen ohne hinreichende wissenschaftliche Grundlagen angeordnet?
  • Wie viele Intensivpflegekapazitäten waren nach 2019 im Vergleich zu den Vorjahren tatsächlich vorhanden und wie war deren Auslastung im Vergleich zu früheren Jahren?
  • Waren die Massnahmen notwendig und geeignet, um eine Überlastung von Intensivpflegekapazitäten zu verhindern, und waren die dadurch bewirkten Einschränkungen der Grundrechte und Menschenrechte, insbesondere wirtschaftliche und soziale Schäden, angemessen im Vergleich zum beweisbaren Nutzen?
  • Sind die zu Beginn des Jahres 2020 prognostizierten Sterblichkeitsraten aufgrund von Sars-CoV-2-Viren und die anderen Vorhersagen zum Verlauf der Covid-19-Pandemie eingetreten? Falls nicht: Konnten sich die verantwortlichen Personen auf damals tatsächlich existierende, wissenschaftlich hinreichende Grundlagen für die getätigten Prognosen stützen?
  • Wurde die Bevölkerung der Schweiz in transparenter Weise laufend über die bekannten Auswirkungen der Covid-19-Impfungen aufgeklärt oder gibt es Beweise dafür, dass die Bevölkerung der Schweiz fahrlässig oder vorsätzlich unzutreffend oder unzureichend informiert wurde? Gab es in irgendeiner Form Verstösse gegen den Nürnberger Codex?
  • Die Kommission ist verpflichtet, einen Bericht über das Ergebnis der Untersuchungen zu den Hintergründen und den tatsächlich vorgefallenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, insbesondere auch nach Artikel 191q, zu erstellen und zu veröffentlichen.

Wichtiger Hinweis: Die Unterschriften-Bogen können wir leider nicht zum Downloaden und selber Ausdrucken geben, da diese im Format A3 beidseitig bedruckt sind aufgrund des längeren Textes. Da praktisch niemand ein A3 Drucker zu Hause hat, würden wir viele Unterschriftenbogen z. B. in A4 erhalten, welche anschliessend von der Bundeskanzlei nicht akzeptiert würden. Vielen Dank für das Verständnis.



Aufarbeitungsinitiative.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"

Details

Beginn:
Mai 20
Ende:
September 1
Webseite:
https://www.aufarbeitungsinitiative.ch/
Veröffentlicht unter