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Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Juni 2024

Mai 6 - Juni 10

eidgenoessische_volksabstimmung_vom_9. Juni_2024

  • JA «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

FBSchweiz.ch


  • NEIN zur Kostenbremse-Initiative
  • NEIN zur Prämien-Entlastungs-Initiative

Gesundheitsinitiativen-nein.ch


  • NEIN zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

mantelerlass-neinstromgesetz-nein_2


Admin.ch


Art. 1 Abs. 1 KVV

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz nach den Artikeln 23–26 des Zivilgesetzbuches (ZGB) unterstehen der Versicherungspflicht nach Artikel 3 des Gesetzes.

Art. 3 Abs. 1 KVG

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreterin versichern lassen.


Admin.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"

Details

Beginn:
Mai 6
Ende:
Juni 10
Veröffentlicht unter