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Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Juni 2024
Mai 6 - Juni 10
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- JA «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
- NEIN zur Kostenbremse-Initiative
- NEIN zur Prämien-Entlastungs-Initiative
Gesundheitsinitiativen-nein.ch
- NEIN zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz nach den Artikeln 23–26 des Zivilgesetzbuches (ZGB) unterstehen der Versicherungspflicht nach Artikel 3 des Gesetzes.
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreterin versichern lassen.