Elternstreit: Fotos von Tochter posten? Der Richter bestimmt

In Neuenburg muss ein Richter entscheiden, welche Fotos ein Mann von seiner 6-jährigen Tochter auf Facebook stellen darf.

Viele Eltern stellen voller Stolz Bilder ihrer Sprösslinge in die sozialen Netzwerke – eine Praxis, die wegen des Rechts auf Persönlichkeitsschutz der Kinder umstritten ist. Ein geschiedenes Elternpaar aus Neuenburg konnte sich diesbezüglich nicht einigen, schreibt «Le Matin Dimanche». Die Mutter zerrte den Vater wegen publizierter Fotos vor Gericht. Nun hat das Kantonsgericht entschieden, dass künftig ein Richter bestimmen soll, welche Fotos der 6-jährigen Tochter gepostet werden dürfen und welche nicht.

Die Mutter des Mädchens wollte zunächst verhindern, dass ihr Ex-Mann überhaupt ein Foto der gemeinsamen Tochter auf Facebook postet. Sie wandte sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) des Kantons. Diese entschied, dass der Vater jegliche Fotos des Mädchens löschen muss und keine neuen Bilder von ihm online stellen darf.

Die Fotos seien «nicht auf öffentlich gestellt»

Das liess der Informatiker nicht auf sich sitzen. Er zog den Fall weiter ans Neuenburger Kantonsgericht. Die Fotos seien nicht «auf öffentlich» gestellt, nur seine Freunde könnten sie sehen. Die Tochter sei nie in anzüglicher Pose zu sehen und keines der Fotos sei demütigend für sie. Ausserdem könnten seine Facebook-Freunde die Bilder nicht speichern – er habe diese Funktion blockiert, so der Mann.

Das Gericht vermerkte, dass Fotos eines gemeinsamen Skitrips, einer Wanderung oder eines Segeltörns für das Kind kein Problem seien. Wegen gewisser Bilder könne das Kind aber auch gemobbt werden. So beispielsweise, wenn es in einer lächerlichen Verkleidung abgebildet werde, eine Grimasse schneide oder auf dem Topf sitze.

Richter muss nun einzeln entscheiden

Das Gericht erklärte den Entscheid der Kesb für ungültig und verwies den Fall zurück an die Behörde. Es beauftragte die Kesb, «Abläufe zu etablieren, die Streitigkeiten diesbezüglich so weit wie möglich verhindern.» Wenn nötig könnten gewisse Fotos vom Profil des Vaters auch gelöscht werden.

Fazit: Jetzt wird wohl ein Vertreter der Kesb jedes einzelne Bild unter die Lupe nehmen müssen, das der Informatiker je von seiner Tochter auf Facebook gepostet hat. Dann wird er entscheiden müssen, welches dort bleiben darf und welches nicht.

(kün)


20 Minuten.ch


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