Der Kantonsrat möchte, dass die Gemeinden die Beschlüsse der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) anfechten können. Er hat ein dringliches Postulat an den Regierungsrat überwiesen.
Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag, 2. Juni 2014, ein dringliches Postulat von FDP und SVP zur KESB mit 110 zu 52 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Kritisiert wird die Anfang 2013 eingeführte KESB, die die Arbeit der kommunalen Vormundschaftsbehörden übernahm. Die Bürokratie habe seither erheblich zugenommen und die KESB-Organisationen seien teilweise mit ihrer neuen Aufgabe überfordert, sagte Postulant Martin Farner (FDP, Oberstammheim).
Der Regierungsrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die betroffenen kostenpflichtigen Gemeinden vor Anordnung von kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen von der KESB informiert und angehört werden. Sie sollen das Akteneinsichtsrecht erhalten und Beschwerden führen können.
Heute würden die Gemeinden wohl zur Kostengutsprache und zur Finanzierung von Massnahmen verpflichtet, die von der KESB beschlossen wurden. Darüber informiert würden sie aber «gar nicht oder wenn überhaupt, nur sehr rudimentär».
Die Einbahn-Informationsstrategie sei stossend, sagte Farner. Die KESB versteckten sich gerne hinter Datenschutzbestimmungen, die ihnen angeblich jegliche Auskunft untersagten.
Max Homberger: «Gemeinden haben keinen Anspruch»
Die KESB-Entscheide sollten gemäss Martin Arnold (SVP, Oberrieden) angefochten werden können, denn die Behörde tendiere dazu, jeweils die aufwendigere Massnahme anzuordnen. Es sollten auch jene Behörden angehört werden, «die nahe bei den Menschen» seien.
Die Gemeinden müssten «stärker einbezogen und nicht nur zum Zahlen verdammt» werden, fand Heinz Kyburz (EDU, Männedorf). Die Entscheidungskompetenz müsse allerdings bei den KESB und die Finanzierungspflicht bei den Gemeinden bleiben.
Der Regierungsrat war zur Entgegennahme des Postulates bereit. Die SP beantragte die Nichtüberweisung. Sie erhielt nur Unterstützung durch die Grünen. Die Gemeinde sei in einem KESB-Verfahren «keine betroffene Person» und habe auch keinen Anspruch auf umfassende Akteneinsicht, sagte Max Homberger (Grüne, Wetzikon).