Hammer-Urteil in Österreich: Wer mit einem PC Fernseh schaut oder Radio hört, muss dafür keine Billag (in Österreich heisst sie GIS) zahlen.
Für den österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist klar: Ein Computer mit Internet-Anschluss ist «kein Rundfunkempfangsgerät», folglich muss dafür auch keine Gebühr bezahlt werden. Die höchsten Ösi-Richter befanden, dass der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming nicht als Rundfunkdarbietung qualifiziert werden könne, wie sie heute Montag bekannt gegeben haben.
Die österreichische Billag, die GIS Gebühren Info Service GmbH, hatte versucht, bei einem Wiener, der in seiner Wohnung über Notebook mit Breitband-Internet und Lautsprecher verfügte, Rundfunkgebühren fürs ORF einzutreiben.
Der Mann wehrte sich dagegen vor Gericht. Dieses gab ihm jetzt Recht. Der Gesetzgeber habe bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen wollte, so die obersten Richter.
Bezahlen muss man die Gebühren in Österreich nur, wenn die Computer über spezielle Rundfunktechnik-Module (TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul) verfügen. «Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät, sodass dafür keine Rundfunkgebühren zu bezahlen sind.»