An den Zürcher Bezirksgerichten gibt es mittelfristig keine Laienrichter mehr. Der Kantonsrat hat am Montag mit 94 gegen 67 Stimmen eine Parlamentarische Initiative gutgeheissen.
Eingereicht hatten den Vorstoss SP, CVP, GLP und Grüne im Jahr 2014. Mit der Anpassung des Gerichts- und Behördenorganisationsgesetzes (GOG) können künftig nur noch Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter gewählt werden, die ein juristisches Studium abgeschlossen haben.
In einer Übergangsklausel wird jedoch festgehalten, dass bisherige Laienrichterinnen und Laienrichter wiedergewählt werden können. Das heisst: Wer bereits als Laienrichter tätig ist, kann bei den nächsten Wahlen im Jahre 2020 nochmals antreten.
Gegen die Professionalisierung der Bezirksgerichte sprachen sich SVP, EVP und EDU sowie vereinzelte GLP-Mitglieder aus. Die SVP sprach von einer «Entmündigung der Bürger». Die dritte Staatsgewalt dürfe nicht einer einzelnen Berufsgruppe vorbehalten sein. Die Befürworter des Laienrichtertums wiesen zudem darauf hin, es gebe eine ganze Reihe von Gerichten, an denen Laienrichter erfolgreich tätig seien.
Überforderte Laienrichter
Die Mehrheit des Rates war jedoch der Meinung, die Änderung sei nötig. Früher seien die Fälle jeweils im Kollegium behandelt worden. Heute werde der überwiegende Teil der Fälle von Einzelrichtern beurteilt. Dabei sässen Laienrichter oftmals Anwälten gegenüber, die ihnen fachlich überlegen seien.
Viele Laienrichter seien deshalb überfordert und müssten sich nicht selten auf den Rat der juristisch ausgebildeten Gerichtsschreiber und Sekretäre verlassen. Im Sinne der Rechtsgleichheit hätten jedoch alle Parteien das Recht, sich von einem Richter ganzheitlich beurteilen zu lassen.
(sda)