Steuern spielen bei Unterhaltsberechnung weiterhin keine Rolle


Lausanne (awp/sda)

Steuerschulden dürfen bei der Festlegung des Unterhalts von getrennt lebenden Eheleuten nicht zum Existenzminimum des Pflichtigen gerechnet werden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es bleibt damit bei seiner bisherigen Rechtsprechung.

Für die Berechnung von Unterhaltszahlungen bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten gilt: Das Existenzminimum desjenigen, der zahlen muss, ist gesichert. In vielen Fällen reicht das bisherige Einkommen jedoch nicht für zwei Haushalte. So hat der Unterhaltsberechtigte ein dadurch entstehendes Manko zu tragen oder dieses durch Beiträge von der Sozialhilfe auszugleichen.

Das Bundesgericht hat sich am Donnerstag in einer öffentlichen Urteilsberatung mit der Frage befassen müssen, ob Steuern bei der Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt werden dürfen. Oder ob der Zahlende die Anhäufung von Schulden hinnehmen muss.

AUF DIE FINGER GEKLOPFT

Die Kantone Solothurn und St. Gallen rechnen die Steuern in solchen Fällen zum Existenzminimum und wurden dafür mehrfach vom Bundesgericht gerügt. Und Solothurn nun ein weiteres Mal, weil die strittige Frage von einer getrennt lebenden Frau aus diesem Kanton bis ans Bundesgericht gezogen wurde.

Das Bundesgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest: Steuern gehören nicht zum Existenzminimum. Andernfalls käme dies einer Bevorzugung des Staates vor anderen Schuldnern gleich. Im Gegensatz zu anderen Ausgaben wie Krankenkassenprämien oder Mietkosten betrachtet eine Mehrheit der fünfköpfigen Richterbesetzung die Begleichung von Steuerschulden als nicht existentiell.

(Urteil 5A_890/2013 vom 22.05.2014)


NZZ


Müssen Väter bald keine Steuer mehr bezahlen?
Der Bundesgerichtsentscheid vom 22.05.2014 5A_890/2013 kann es möglich machen!

Ein überschuldeter Vater wurde “im Interesse des Kindes” vor das Bundesgericht gezerrt. Dort wurde ihm nahegelegt, dass die Alimentenpflicht vor Steuerschulden geht. Die Richter seien die Auffassung, dass die Steuern nicht existenziell sind.

Für den Verein ist dieses Urteil fragwürdig. Wie gehen jetzt die Steuerbehörden nun vor, dass die Väter nun die Steuern vernachlässigen können/dürfen? Der Verein fragt die Finanzdirektion nach:



Vaterverbot.ch


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