Steueramt Gemeinde Wald
Bahnhofstrasse 6
Postfach 364
8636 Wald
Telefon: 055 256 52 22
Mail: steueramt[@]wald.zh.ch
Auszug aus meinem eingeschriebenen Brief an das Steueramt der Gemeinde Wald vom 5. Mai 2014.
II. Prolog
BV Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns
1. Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.
2. Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3. Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.
4. Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.
Ich erlaubt mir die Frage zu stellen; Was denn die Besteuerung an sich grundsätzlich ist.
Nun, so muss man die Frage nach den involvierten Personen unbedingt beiseite lassen und lediglich die Handlung an sich betrachten: Denn es passiert eigentlich nichts anderes, als dass jemand einem anderen einen Teil dessen Eigentums entzieht. Zusätzlich wird noch Zwang angedroht und wenn nicht gezahlt wird, werden Zinsen, Strafzahlungen, Bussen und letzendlich Gefängnisaufenthalte verhängt. Diese Tatsache erfüllt eindeutig den qualifizierten Straftatbestand des Raubes und Nötigung! (StGB Art. 140 und Art. 181) Der Täter ist in diesem Fall der Staat und die Opfer die Steuerzahler. Indem also der Staat Steuern eintreibt, macht er etwas, was als ein schwerkriminelles Verhalten zu qualifizieren ist. Da der Staat jedoch (leider) auch über die Macht der Legislative, Exekutive und Judikative verfügt, kann er sein, für den “Normalbürger” strafbares und moralisch verwerfliches Verhalten als gesetzmässig, korrekt und richtig erklären. Die Moral der Bürger wird dadurch massive pervertiert und zerstört ! Die Initiierung von Gewalt wird somit legalisiert und als gerechtfertigt angesehen.
Damit ist aber noch lange nicht genug: Zur Eintreibung der Steuern müssen bürokratische Strukturen aufgebaut werden. Die Angestellten dienen diesem “organisierten Verbrechen” und verrichten somit keine produktive Arbeit. Sie sorgen lediglich dafür, dass den Forderungen des Staates Folge geleistet wird. Die Steuerzahler müssen ihrerseits umfassende Eingriffe in ihre Privatsphäre und Vermögensverhältnisse zulassen.
Wenn wir hinzu noch die Tatsache der Opportunitätskosten anwenden, können wir nur im Ansatz erahnen, wie viel wertvolle menschliche Ressourcen aber vor allem Arbeitskraft für diese nutzlose Tätigkeiten verschwendet wird!
Nun, man könnte selbstverständlich jetzt einwenden, dass der Staat Steuermittel einsetzt, um gewisse „öffentliche Interessen“ zu verfolgen.
Was sind denn dieses „öffentliche Interesse“? – z.B Schutz, Schule, Strassenbau usw.
Der “Ruf” nach dem „öffentlichen Interesse“ ist also wiederum nichts anderes als die Forderung, dass unter bestimmten Umständen das Gemeinwohl über die Individualinteressen gestellt werden. Was jedoch konkret das Gemeinwohl ist, wird dabei entweder indirekt von Politikern oder direkt von der Mehrheit der Wahlberechtigten bestimmt und definiert.
Damit ist die Aussage eines „öffentlichen Interessen“ eine im Grunde zutiefst minderheiten- und menschenfeindliches Konstrukt. Und somit ein unbestimmter Rechtsbegriff!
Wahrscheinlich ist es aber notwendig dass, gewisse grundsätzliche Staatsaufgaben wie der Schutz des Lebens, der Freiheit und des Eigentums über Steuern zu finanziert werden. Oder? Damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass der Schutz diesen elementaren Rechte der Staat übernehmen darf/sollte/muss. Es ist in Wahrheit unzulässig, daraus den Schluss zu ziehen, dass es die Gerechtigkeit und es das Recht des Staates ist, von UNS weiterhin uneingeschränkt und vor allem unberechtigt, Zwangsabgaben zu erheben. Und schon gar nicht mehr mit der fadenscheiniger Argumentation des “öffentlichen Interesse” oder gar rechtsstaatlichem Handeln.
Es ist stattdessen den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich selbst auszusuchen, wer diese elementare Rechte in Zukunft schützen und sichern soll.
Auszug aus meinem eingeschriebenen Brief vom 22.2.2012 adressiert unter anderem an:
Bundesrätin Frau Sommaruga und Herr Regierungsrat Graf-Schelling (Kanton Thurgau), diverse Vormundschaftsbehörden und das Steueramt Wald:
Liebe Bundesregierung, liebes Steueramt,
Leider ist es für mich aus ethischen, moralischen und verfassungstreuen Gründen, welche einst unsere Eidgenossenschaft ausgemacht hat, unmöglich die verlangten Steuern weiterhin zu bezahlen…
Auszug aus meinem eingeschrieben Brief am 12.12.2012 an das Bezirksgericht Hinwil:
Weil es der Gesetzgeber nicht berücksichtigt hat, dass ich meine Steuerrechnung aufgrund des Existenzminimum nicht kann oder besser gesagt begleichen darf, gibt es keine Möglichkeit aus diesem “Kreislauf” auszusteigen. Gerade hinsichtlich dass ich NUR wegen nicht bezahlten Steuern, gepfändet wurde und dadurch gezwungen werde auf dem Existenzminimum zu Leben! Eine grosse soziale und rechtliche Ungerechtigkeit und Missstand sondergleichen!
Der Schuldner, wird so theoretisch “Lebenslang” an das Betreibungsamt “gebunden”!!!
Im Konkurs, bei der Pfändung und im gerichtlichen Nach- lassvertrag sind die Alimentenforderungen für die letzten sechs Monate privilegiert!
Auszug aus meinem eingeschrieben Brief vom 6.2.2013 am das Bezirksgericht Hinwil und dem Steueramt Wald:
– Wozu dient denn diese Einkommensteuer in Wirklichkeit?
Die wirtschaftliche Mobilität der kleinen Leute MUSS unterdrückt werden.
Genauer gesagt, ist es die Unterdrückung der Gehaltsempfänger und kleinen Geschäftsinhaber, um sicherzustellen, dass sie niemals genug Geld sparen können, um aufhören können zu arbeiten.
Und NUR darum geht es:
Um die Ambitionen der arbeitenden Menschen zu vernichten und sie in einem System wirtschaftlicher Unterjochung zu halten, das die permanente Unterwerfung unter das System sicherstellen soll. Es hat nicht mehr das Geringste mit der Schaffung von “Einnahmen” zu tun, oder damit, Gelder für den Bau von Strassen und Schulen einzutreiben. Das erzählen uns sowohl die Linken als auch die Rechten, damit wir Menschen/Bürger nicht begreifen, dass die Einkommensteuer eigentlich überhaupt nicht notwendig ist.
Die Regierung kann theoretisch jeden nur gewünschter Betrag durch einen Computereintrag generieren und dass aus dem NICHTS! Die Einkommensteuer dient nur dazu da, um sicherzustellen, damit wir uns niemals aus der Matrix der wirtschaftlichen Unterjochung befreien können…
- UBS-Rettung im Jahr 2008 : 68 Milliarden Franken!
- Frankenanbindung der SNB : Bisher weit über 500 Milliarden Franken!!!
- Total Steuereinnahmen der Schweiz “NUR” etwa 70 Milliarden Franken jährlich!
- Staatsverschuldung Schweiz etwa 300 Milliarden Franken. Pro Kopf ca. sFr.- 27’000 sFr.-!
(Bundesrat Schneider-Ammann tätigt(e) Steueroptimierungen im Ausland und die Bank UBS bezahlt weiterhin keine Gewinnsteuern!)
“Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!”
Seit 6 Jahre keinen Kontakt mehr zum Kind.
(Per Gesetz getrennt und entfremdet!)
(Der Bund vergütet pro Tag und Asylbewerber 16.95 sFr.- zur Deckung der Unterstützungskosten wie Essen, Kleider usw. Die Unterbringungspauschale berägt 13.10 sFr.- Das entspricht rund 900.00 sFr.-/Monat.)
und
12’000 sFr.- an willkürlichen Steuerforderungen in nur einem Jahr einbezahlt!!!
(Ich habe noch NIEMALS Geld vom Staat verlangt, geschweige denn erhalten!)
AUSZUG: Verfügung vom 5. Mai 2015 der Finanzdirektion des Kantons Zürich [Akten].
Rekursgegnerin ist die Gemeinde Wald/Finanzausschuss