Abgeschlossen in Den Haag am 29. Juli 1899
Von der Bundesversammlung genehmigt am 17. Juni 1907
Schweizerische Beitrittsurkunde hinterlegt am 18./28. Juni 1907
In Kraft getreten für die Schweiz am 28. Juni 1907
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger, das Privateigentum, die religiösen Überzeugungen und die gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.