In einer Interpellation fragte René Truninger nach, wie viele Fälle in Illnau-Effretikon durch die Kesb des Bezirks Pfäffikon betreut werden und erhielt nun eine Antwort.
In einer Interpellation wollte der SVP-Gemeinderat René Truninger vom Stadtrat Illnau-Effretikon wissen, wie viel Geld in die Betreuungsaufgaben fliesst, die von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vergeben werden. Zudem fragte er, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinde einen Fall entzieht.
Wie der Stadtrat von Illnau-Effretikon in seiner Mitteilung schreibt, wurden per Ende 2014 85 laufende Kinderschutzmassnahmen durch die Kesb Pfäffikon überwacht. Darunter fallen Beistandschaften, Vormundschaften und Erziehungsaufsichten. Diese würden vom regionalen Rechtsdienst Wetzikon geführt, heisst es weiter. Im Erwachsenenschutz bestehen 153 Beistandschaften.
Die Kesb müsse von Amtes wegen tätig werden, wenn sie von Dritten eine Gefährdungsmeldung erhält oder auf anderem Weg von einer Gefährdungssituation bei einer minderjährigen oder erwachsenen Person erfährt, so der Stadtrat. Sie wird dann eine behördliche Massnahme einrichten, wenn das Wohl und der Schutz einer hilfsbedürftigen Person nicht durch ihr Umfeld oder anderen staatlichen Stellen gewährleistet werden kann. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn Eltern sich nicht in ausreichendem Mass um ihre Kinder kümmern können, weil sie selbst psychisch erkrankt oder mit der Situation überfordert sind.
Die durchschnittlichen Kosten durch die Kesb lagen im Jahr 2014 bei 8967 Franken, wobei sieben Familien begleitet wurden. Die Kostenentwicklung sei aus Sicht des Stadtrats unauffällig, heisst es weiter. (mfr)