Rund acht Milliarden Euro haben ARD, ZDF und Deutschlandradio von ihrem Beitragsservice 2013 erfolgreich eintreiben lassen. Viele der »Kunden« wurden dabei regelrecht ausgeraubt, womit ich meine, sie wurden massiv unter Druck gesetzt und das Geld wurde ihnen gegen ihren Willen, und ohne Gegenleistung, mit zum Teil rabiaten Zwangsmaßnahmen abgenommen. Daher der böse Begriff »Beute«. Freie Entscheidung in einem Rechtsstaat sieht anders aus.
Was sind acht Mrd. Euro eigentlich, außer, wie wir alle wissen, 8 000 mal eine Million Euro? Hier ein Vergleich mit der volkswirtschaftlichen Leistung eines ganzen Staates: Vergleichszahl soll das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sein, also die gesamte Leistung aller In- und Ausländer im Inland. Beispiel: Die Republik Mazedonien verzeichnet für 2013 ein BIP von umgerechnet 7,5 Mrd. Euro. In Deutschland kostet das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem also mehr als das BIP eines unserer künftigen EU-Mitgliedsstaaten!
Schauen wir uns heute einmal das System der Geldbewilligung genauer an. Wer bestimmt, welche finanziellen Ansprüche die Anstalten stellen können und wie viele Milliarden Euro demzufolge eingetrieben werden dürfen?
Es sind zurzeit 15 Männer und eine Frau, die von der Politik handverlesen werden und zusammen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) bilden. Rechtsgrundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, an den sich die Mitglieder halten müssen, den sie aber selber auch mitgestalten. So wird etwa die Höhe des Rundfunkbeitrags, in § 8, von der KEF ermittelt.
Das ganze Prozedere zwischen Rundfunkanstalt und KEF funktioniert so: Alle zwei Jahre stellen die Anstalten ihren Finanzbedarfsplan auf, den sie dann von der KEF prüfen lassen. Mit kleinen Abstrichen, welche die KEF jedesmal macht, damit alles so aussieht, als ob hierbei knallhart gespart würde, genehmigt die KEF sodann diesen Plan. Danach ist die Politik gefragt. Die endgültige Festsetzung des Beitrags erfolgt schlussendlich durch die Landesparlamente, die allerdings nur die Sozialverträglichkeit des Beitrags überprüfen dürfen. Der Staat darf zwar, wie vom BVerfG entschieden, nichts an der Höhe des von der KEF gemachten Vorschlags ändern, aber er darf »nein« dazu sagen. Praktisch ist es so, dass die KEF quasi allein entscheidet. In aller Regel nicken die Abgeordneten den KEF-Vorschlag nämlich nur noch ab.
Hier eine Selbstvorstellung aus dem 19. Bericht der KEF:
Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen; jedes Land benennt ein Mitglied. Die Mitglieder sollen über verschiedene fachliche Qualifikationen verfügen. Sie werden von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder jeweils für fünf Jahre berufen; Wiederberufung ist zulässig. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.
Im Klartext: Die Ministerpräsidenten der Länder bestimmen, wer die rund acht Mrd. Euro genehmigen oder eben nicht genehmigen soll. Besonders zu beachten bei dieser Selbstvorstellung der KEF ist der Hinweis, die »Wiederberufung ist zulässig«. Das bedeutet doch, dass man sich langfristig über die Jahre hinweg menschlich »näher« kommen kann, und bei der Macht, die diese Leute haben, sind auch menschliche Schwächen nicht ganz ausgeschlossen…
Nochmal: 16 nicht vom Volk gewählte Leute entscheiden über eine Summe, die mehr als dem BIP eines europäischen Staates entspricht! Also über Wohl oder Wehe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ist da nicht Vetternwirtschaft und Korruption vom System her vorprogrammiert?
Ich hatte an anderer Stelle schon darauf aufmerksam gemacht, dass ein System, das sich selbst kontrolliert, irgendwann ein totalitäres Eigenleben entwickelt, das sich jeder Kontrolle von außen entzieht. Ich will den 16 Experten nichts unterstellen, es ist mir aber persönlich unmöglich, darauf zu vertrauen, dass die Anstalten diesen Menschen nicht besonders »verpflichtet« wären. Und dass es dabei zu einem »Geben« und »Nehmen« kommen könnte, welches sich zu Ungunsten der zahlenden Bürger auswirken würde.
Es ist unseriös, dass die KEF so tut, als würde sie die Sender zum Sparen anhalten, wenn sie andererseits genehmigt, was den öffentlich-rechtlichen »Fernsehstars« an Honoraren gezahlt wird. Auch bei Sportrechten, um an dieser Stelle noch ein weiteres Beispiel zu nennen, wird hemmungslos Geld verprasst. So liest man bei Zeit Online:
»Von August 2012 an übertrug das ZDF erstmals die Champions League. 18 Live-Spiele für 54 Millionen Euro, also drei Millionen Euro pro Match. Davor lief die Königsklasse auf Sat.1, die Senderechte kosteten weniger und waren aus den Werbeeinnahmen finanziert.«
Die zwangsverpflichteten Beitragszahler müssen also für etwas 54 Millionen Euro bezahlen, was es vorher genauso gut für umsonst gab. Wie können die 16 KEF-Experten so etwas reinen Herzens genehmigen?
Informationen aus der eigentlichen Quelle sind kaum zu bekommen, da sich die Anstalten hartnäckig weigern, Auskünfte über Interna zu geben. Hier der Erfahrungsbericht einer Recherche. Das Ganze hatte später sogar noch ein Nachspiel: Die Datenschutzbeauftragte des RBB beantragte meine Verhaftung, weil ich nicht auch noch ihre 20,28 Euro Spesen bezahlen wollte.
Zu einer Verhaftung ist es trotz meiner bestehenden Weigerung dennoch nicht gekommen. Nur weiß ich jetzt: Recherchieren im dunklen Milieu der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist nicht ungefährlich! An dieser Stelle verweise ich daher auf bereits veröffentlichte Zahlen: Sehr interessante Informationen kann man diesem Artikel von TV Today entnehmen.
Über all diesen Zahlen steht die Frage: Wie konnte die KEF das genehmigen? Immerhin ist die KEF insbesondere nach § 3 Abs. 3 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages verpflichtet, streng auf Sparsamkeit zu achten. Was treibt also eine solch hochkarätige Prüfungskommission dazu an, derartig luschig zu handeln? Natürlich darf die KEF nicht direkt in Personal- oder Programmentscheidungen eingreifen – sie könnte aber die zur Verfügung stehenden Geldmittel so weit kürzen, dass solche Verschwendungen nicht mehr möglich wären. Immerhin geht es um die Ressourcen der Allgemeinheit!
Wir kommen wieder unweigerlich zu dem Punkt, an dem wir uns fragen müssen, ob wir als Bürger da nicht Widerstand leisten und dem ganzen Elend ein Ende setzen müssen!
Bevor Sie nun weiterklicken, weil Sie glauben, es gehe ja nur um ein paar Cent pro Tag, die wir als so genannten Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, sollten Sie einmal mitrechnen. Monatlich sollen wir 17,98 Euro für dieses System ausgeben, also im Jahr 215,76 Euro. Das macht für einen heute 18-Jährigen bis zu seinem 85. Lebensjahr, bei gleichbleibenden Beiträgen, 14 456 Euro. Es kostet uns aber nicht nur eine Menge Geld, sondern schränkt auch noch die Vielfalt der Medien ein.
Wir erkennen es u.a. auch an den gleichgeschalteten Meinungen und »Tatsachenberichten«, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, welcher vom Bundesverfassungsgericht eine Existenz- und Entwicklungsgarantie angediehen bekommen hat und über nahezu unbegrenzte Einkünfte verfügen kann, eine gefährliche Monopolstellung innehat. Überall ringen die privaten Medienschaffenden mit dem finanziellen Untergang, während man es sich bei ARD und ZDF so richtig gut gehen lassen darf.
Deshalb sollte jeder Bürger – auch wenn er damit keine finanziellen Probleme hat –– den Rundfunkbeitrag bekämpfen.
Einfach, weil er Demokrat ist und weil er etwas für die Demokratie tun möchte.