Billag-Kontrolleur zieht vor Gericht den Kürzeren

Ein deutscher Ökonom setzte sich gegen einen aggressiven Billag-Kontrolleur, der in seine Zürcher Wohnung eindringen wollte, körperlich zur Wehr. Das Gericht sprach ihn nun frei.

Es war der 21. November 2012, als ein gut situierter Ökonom einer Beratungsfirma in seiner Wohnung an der Josefstrasse im Zürcher Kreis 5 den Feierabend genoss. «Ich dachte zuerst, es seien freche Lausbuben», erinnerte sich der heute 48-Jährige am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich an jenen Tag zurück. Denn es läutete an der Tür jemand wie ein Verrückter Sturm. Der Mieter begab sich auf den Balkon und konnte unten zunächst niemanden erkennen. Als der unbekannte Besucher weiterhin die Klingel betätigte und nicht über die Gegensprechanlage antwortete, begab sich der Wirtschaftsfachmann zur Eingangstüre.

Als der Beschuldigte öffnete, erblickte er einen Mann, der etwas von einem Fernseher sagte. «Ich dachte, es sei ein aggressiver Verkäufer einer Fernseh-Zeitschrift», erklärte der Deutsche vor Gericht. Jedenfalls habe er ihn sogleich weggeschickt. Ohne Erfolg, da der Besucher plötzlich ins Haus eindringen wollte. «Das konnte und wollte ich nicht zulassen», erklärte er. Der 48-Jährige stiess den forsch auftretenden Unbekannten zurück. Laut Strafbefehl des Stadtrichteramtes hatte der Deutsche seinem Gegner mit der Faust sogar gegen die Brust geschlagen. Darauf schaltete der abgewehrte Eindringling die Polizei ein.

Billag-Kontrolleur zeigte ihn an

Die bald eingetroffenen Fahnder konnten den Fall schnell lösen. So kam heraus, dass es sich beim nicht angemeldeten Besucher um einen Kontrolleur der Billag handelte. Da der Ökonom keine TV-Gebühren bezahlt hatte, wollte der Kontrolleur einem mutmasslichen «Schwarzseher» auf den Zahn fühlen und herausfinden, ob er illegal einen Fernsehapparat benutzte. So erklärte es jedenfalls der Beschuldigte, der in der Folge von seinem Gegner wegen des körperlichen Einsatzes angezeigt wurde.

Zuerst hatte die Anzeige Erfolg. So wurde der deutsche Mieter wegen des angeblichen Faustschlags gegen die Brust des Klägers vom Stadtrichteramt wegen Tätlichkeiten gebüsst. Er erhielt nicht nur eine Busse von 300 Franken, sondern sollte auch für die Verfahrenskosten von 330 Franken aufkommen. Dagegen wehrte er sich, legte Einsprache ein und erzwang damit einen Strafprozess vor dem Bezirksgericht Zürich. «Ich habe ihn nicht mit der Faust geschlagen, sondern nur mit der Hand zurückgestossen», erklärte er und forderte einen vollen Freispruch. Zudem besitze er schon seit Jahren weder einen Fernseher noch ein Radio. Da der Billag-Kontrolleur keinen Ausweis gezeigt habe, sei er über den Unbekannten im Ungewissen geblieben, beteuerte er seine Unschuld.

Im Zweifel für den Angeklagten

Das Gericht kam nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» zu einem vollen Freispruch. Es gebe keine direkten Zeugen des Vorfalls , erklärte der zuständige Einzelrichter. Ein italienischer Hauswart der Nachbarswohnung habe nur eine verbale Auseinandersetzung beobachtet. Somit stehe nun Aussage gegen Aussage, womit der eingeklagte Faustschlag nicht rechtsgenügend nachgewiesen sei. Der freigesprochene Ökonom verliess sichtlich erleichtert den Gerichtssaal.


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Veröffentlicht unter Allgemein, Gesetz, Politik