«Die Kesb ist heute so etwas wie die vierte Gewalt im Staat»

Rund 15 Prozent der Kesb-Fälle werden laut Nationalrat Pirmin Schwander «weltfremd, laienhaft und arrogant entscheiden». Deshalb lancierte er gestern eine kantonale Kesb-Initiative.

Pirmin Schwander wartete gestern mit drei anonymisierten Beispielen auf:

Ein zehnjähriger Bub hätte am rechten Arm einen blauen Flecken gehabt. Die Schule meldete dies der Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde (Kesb) mit dem Verdacht, dass der Bub von den Eltern geschlagen werde. Darauf wurde eine Drittfirma mit einer vier Monate dauernden «interventionsorientierten Abklärung» betraut, und zwar mit einem Kostenvorschuss von 11 000 Franken.

Der zweite Fall betraf eine 81-jährige, voll urteilsfähige Frau, die nach einem Unfall im Pflegeheim untergebracht wurde, dieses aber wieder verliess und in die eigene Wohnung zurückkehrte. «Um 22.10 Uhr wird sie aus dem Schlaf gerissen. Zwei Polizisten haben von der Kesb den Auftrag erhalten, die 81-Jährige wieder ins Pflegeheim zu bringen»,

schilderte gestern Schwander.

Und der dritte Fall betraf einen 68-jährigen Rentner, der alte Möbel sammelte und diese wegen Platzmangels im Garten deponierte. Auf Geheiss der Nachbarn setzte die Kesb eine Gefährdungsmeldung ab, worauf der Rentner von der Polizei zum Arzt gebracht wurde, der zwecks weiterer Abklärungen eine psychiatrische Zwangseinweisung verfügte. «Nach fünf Tagen stellte das Gericht fest, dass der Rentner weder gefährdet noch verwahrlost ist. Heute ist er traumatisiert und muss sich auf eigene Kosten therapieren lassen»,

erzählt der Lachner Nationalrat.

«Widerspricht den Zielen»

Solche Fälle dürfe es einfach nicht geben, sagte gestern Pirmin Schwander. Dies widerspreche den einst gesetzten Zielen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, wonach das Selbstbestimmungsrecht zu fördern sei. Die Kesb sei heute so etwas wie die vierte Gewalt im Staat.

Deshalb lancierte Pirmin Schwander gestern zusammen mit Kantonsrat Marcel Dettling (SVP, Oberiberg) eine kantonale Kesb-Initiative. Ziel dieser Initiative ist es, «den Gemeinden das Vorrecht einzuräumen, damit das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und der Verfahrens-Wirrwarr entflochten wird».

Das Bundesparlament habe es zudem willentlich und wider besseres Wissen unterlassen, ein entsprechendes Verfahrensgesetz oder wenigstens Verfahrensbestimmungen ins Zivilprozessrecht aufzunehmen. Deshalb komme es zu einem Verfahrens-Wirrwarr zwischen Gerichten und Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörden. (Von Stefan Grüter)

Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der Printausgabe vom Freitag.


March-Anzeiger.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Finanzen, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Politik, Staat, Widerstand